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Steuerberater Dirk Kremer

Königstraße 109, Bornheim, Germany
Legal Company

Description

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Als Ihr Steuerberater in Bornheim stehe ich Ihnen mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot zur Verfügung:

Kompetente Steuerberatung für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen wie z.B. GmbH, OHG, GmbH & Co. KG, GbR oder die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (sog. Mini-GmbH oder UG) sowie für freiberufliche Tätigkeit und Existenzgründung.

Steuerberatung für Arbeitnehmer (z. B. Abfindung), Rentner, Kapitalanleger oder Immobilienbesitzer Steuerberatung bei Schenkung, vorweggenommener Erbfolge, Erbschaft; Erstellung von Schenkungsteuererklärung und Erbschaftsteuererklärung.

Steuerliche Betreuung von Vereinen.

Erstellung oder Überwachung der Finanzbuchhaltung sowie Erstellung der Lohnbuchhaltung.

Erstellung der Bilanz oder Gewinnermittlung.

Erstellung von Steuererklärungen aller Art, wie etwa Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung.

Diese Bereiche betreffen auch Sie? Dann sind Sie bei meiner Kanzlei in Bornheim genau richtig. Ich freue mich über Ihren Anruf unter 02222 99676-0.

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Ich wünsche allen ein guten, erfolgreichen und unfallfreien Jahresbeginn. Frohes Neues!

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Fröhliche Weihnachten! 🎄

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& nun brennt schon die vierte Kerze! Wir gehen große Schritte dem Heiligabend entgegen. Allen einen schönen vierten Advent. 🎄🎁

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Einen schönen 3. Advent Euch allen.

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#Advent, Advent und das zweite Lichtlein brennt. Ich wünsche einen schönen und erholsamen Sonntag.

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#Advent, Advent ein Lichtlein brennt! 🎅 🎄 Ich wünsche Ihnen einen schönen ersten Advent und eine besinnliche #Weihnachtszeit.

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Sie wollen Ihre vermietete Wohnung sanieren, dann lesen Sie folgenden Artikel: http://www.n-tv.de/ratgeber/15-Prozent-Grenze-beachten-article19022846.html

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Wir suchen zur #Verstärkung unseres #Teams ab sofort eine/n engagierte/n #Steuerfachangestellte/-n in #Teilzeit oder #Vollzeit. Der Beitrag kann natürich geteilt werden. Herzlichen Dank und eine schöne Restwoche.

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Selbstanzeige bei #Steuerhinterziehung Generell bleiben Steuerhinterziehungen, die durch Selbstanzeigen dem Finanzamt mitgeteilt werden, mit einem Volumen von bis zu 25.000 Euro #straffrei. Bei höheren Beträgen ist die Wirksamkeit der Selbstanzeige, unter Beachtung weiterer Voraussetzungen, von der Zahlung sog. Strafzuschläge abhängig. Diese betragen 10% bei mehr als 25.000 Euro, 15% ab 100.000 Euro und bei mehr als 1.000.000 Euro belaufen sich diese auf 20% der hinterzogenen Steuern. Generell bleiben Steuerhinterziehungen, die durch Selbstanzeigen dem Finanzamt mitgeteilt werden, mit einem Volumen von bis zu 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen ist die Wirksamkeit der Selbstanzeige, unter Beachtung weiterer #Voraussetzungen, von der Zahlung sog. #Strafzuschläge abhängig. Diese betragen 10% bei mehr als 25.000 Euro, 15% ab 100.000 Euro und bei mehr als 1.000.000 Euro belaufen sich diese auf 20% der #hinterzogenen Steuern. Aber Achtung: ist die Selbstanzeige #unvollständig oder anderweitig fehlerhaft, ist sie in vollem Umfang unwirksam, so dass trotz Abgabe der Selbstanzeige ein #Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.Daher raten wir im Falle einer Selbstanzeige stets zur Hinzuziehung eines fachkundigen Beraters.

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#Sektsteuer, #Jagdsteuer, #Kaffeesteuer – nun also auch Sondersteuer auf# Limonade Anfang 2017 wird in der US-Stadt Philadelphia eine Sondersteuer auf Limo und andere #zuckerhaltige Getränke eingeführt. Diese Steuer beträgt 50 US-Cent (ca. 40 Euro-Cent) pro Liter. Hiermit will die Stadt das #Gesundheitsbewusstsein schärfen, da 68% der Erwachsenen und 41% der Kinder übergewichtig sind. Durch die #Sondersteuer wird mit Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Diese #Mehreinnahmen sollen dann in Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und öffentliche Freizeiteinrichtungen fließen. Ob eine solche Steuer auch in Deutschland eingeführt werden soll, ist aktuell nicht bekannt.

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Im Zuge des #demographischen Wandels in unserer #Gesellschaft, gewinnt die #Pflege durch Angehörige eine immer größere Bedeutung. Sollten auch Sie in die #Situation kommen einen Angehörigen pflegen zu müssen, können Sie in Ihrer #Einkommensteuererklärung ggf. den sog. Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Die #Inanspruchnahme ist jedoch an bestimmte #Voraussetzung gebunden: - Bei der gepflegten Person handelt es sich um einen Angehörigen oder eine Ihnen nahestehenden Person. - Im Behindertenausweis der zu pflegenden Person, muss das Merkzeichen „H“ vermerkt sein oder die Person ist in der Pflegestufe III eingestuft. - Sie müssen die Pflege persönlich durchführen, mit einem Anteil von mindestens 10%. - Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. - Sie dürfen keine Bezahlung für die Pflege erhalten. Sollten all diese Voraussetzungen erfüllt sein, so können Sie den #Pflege-#Pauschbetrag in Höhe von 924 #Euro geltend machen. Bei weiteren Fragen zu diesem #Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Nach den erfreulichen Fußballmeldungen der letzten Tage nun wieder etwas aus der Fachsparte zum Thema #Riester: Um sich die Riester-Förderung zu sichern, können Sie zwischen mehreren Möglichkeiten wählen: Riester-#Banksparplan, einem Riester-#Fondssparplan, einem Riester-#Bausparvertrag, einer Riester-#Rentenversicherung oder einem Riester-#Darlehen. Der #Staat fördert diese Verträge über zwei Arten: Zulagen und #Steuervorteile. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzliche #Prämien für jedes Kind. Diese #Kinderzulage liegt bei 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind. Für Kinder die nach 2008 geboren sind, erhalten Sie sogar eine Zulage in Höhe von 300 Euro pro Kind. Die oben genannten Zulagen werden Ihnen in voller Höhe gewährt, sollten Sie jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen #Einkommens einzahlen. Ansonsten werden diese prozentual angepasst. Zusätzlich können Sie im Rahmen Ihrer #Einkommensteuererklärung die von Ihnen geleisteten Beiträge als #Sonderausgaben geltend machen. Hier sind maximal 2.100 Euro pro Kalenderjahr absetzbar

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