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Der Fahrdienst GmbH - Pieper

Ramsdorfer Postweg 22, Borken, Germany
Local Business

Description

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Beförderung kranker und behinderter Personen aller Art.
Egal ob sie zu Fuß, im Rollstuhl sitzend oder liegend gefahren werden möchten.

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Unser Beitrag zur möglichst großen Wahlbeteiligung, zur Bundestagswahl 2017. Kostenloser Fahrdienst für im Rollstuhl sitzende Personen zur Stimmabgabe ins Wahllokal für die Bundestagswahl 2017. (Am 24.09.2017, ausschließlich im Kreis Borken) Rufen sie einfach an und stimmen einen Termin mit uns ab. Mehr hierzu finden sie auf unserer Homepage www.fahrdienst-pieper.de Rubrik "Aktion" Das Team vom Fahrdienst - Pieper

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Unser Beitrag zur möglichst großen Wahlbeteiligung zur Landtagswahl 2017. Kostenloser Fahrdienst für im Rollstuhl sitzende Personen zur Stimmabgabe ins Wahllokal für die Landtagswahl 2017. (Am 14.05.2017, ausschließlich im Kreis Borken) Rufen sie einfach an und stimmen einen Termin mit uns ab. Mehr hierzu finden sie auf unserer Homepage www.fahrdienst-pieper.de Rubrik "Aktion" Das Team vom Fahrdienst - Pieper

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Absolut kurios, wie unsere Finanzbehörden mit der Behinderung der Menschen umgehen. Ungerechter geht es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat, um Krankenkassen aber auch behinderte Menschen zu entlasten, Fahrten von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Dieser Gedanke ist grundsätzlich löblich! Geht man jetzt jedoch ins Detail – und hier können wir speziell für unsere Dienstleistung berichten – dann stellt man fest, mit welchen absurden Begründungen hier gearbeitet wird, um die Steuerbefreiung auszuhebeln. In den Ausführungsbestimmungen zur Befreiung von der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer bei Kranken- und Behindertenfahrten wird es nicht an der - Dienstleistung, sprich: Kranken- oder Behindertenfahrt oder am - Grad der Behinderung – sprich: Behindertenausweis oder an der - medizinischen Notwenigkeit – sprich: ärztliche Verordnung - sondern…….raten Sie mal: am Handwerkszeug – sprich: dem Auto festgemacht. D.h.: Alle Fahrten mit Fahrzeugen, die aufgrund Ihrer Bauart für die Fahrt mit einem Rollstuhl umgerüstet sind oder die eine Trittstufe an der seitlichen Einstiegstür haben, sind von der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer befreit. (die Ausführungsbestimmungen können sie bei uns auf der Homepage unter dem Punkt "kurioses" nachlesen) Trittstufe?????? Ein Rollstuhlfahrer braucht keine Trittstufe – also sind auch Fahrten mit Patienten steuerbefreit, wenn diese noch nicht im Rollstuhl sitzen also laufen können???? ... falsch Gedacht. Das Borkener und Ahauser Finanzamt ist der Überzeugung, dass das mit der Trittstufe in den Ausführungsbestimmungen nicht richtig formuliert wurde, somit also nicht zähle. Lt. Borkener und Ahauser Finanzamt, müßten selbstverständlich die MwSt dieser Fahrten abgeführt werden, da diese Personen nicht im Sinne der Befreiung als Krank und oder behindert gelten. Somit legte uns das Borkener und Ahauser Finanzamt auf, zum Bsp. bei Sammelfahrten mit 4-7 Personen zur Tagespflege, zwischen Rollstuhlfahrern und mobilen Personen zu unterscheiden. Befindet sich ein zu 100 % desorientierter, an Demenz erkrankter Fahrgast neben einem Rollstuhlfahrer bei uns im Auto, so sollen wir für den an Demenz erkrankten anteilig die MwSt abführen und für den Rollstuhlfahrer nicht. Somit müßte die Fahrt für den an Demenz erkrankten Fahrgast um den Betrag der MwSt erhöht werden. Oftmals ist die an demenz erkrankte Person mit einer viel höheren Pflegebedürftigkeit anzusehen, als eine recht fitte im Rollstuhl sitzende Person. Wir werden aber im Sinne unsere "mobilen" Patienten versuchen, gegen die genannten Finanzämter, das Recht auf Befreiung der MwSt bei Kranken - / Behindertenfahrten durchzusetzen. Wir haben bereits am 22.08.2016 Klage beim Finanzgericht in Münster eingereicht. Zahlen mußten wir auch sofort. Sehr schnell ist unser Staat, wenn es darum geht, Geld einzutreiben...... auf der anderen Seite aber äußerst langsam mit der Vergabe von Gerichtstermine um dieses zu klären. Wir haben gezahlt und warten bereits 7 Monate auf einen Termin. Das Finanzgericht in Münster hat den Beginn unseres Prozesses auf Ende 2017 Anfang 2018 vorgemerkt..... aber noch ohne genaues Datum. Unfassbar das ganze....und dann soll man diese Personen noch ernst nehmen... einfach unmöglich.

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Der Fahrdienst GmbH - Pieper freut sich sehr über die Auszeichnung des Autohauses Südholt & Hülsdünker. Wir wussten aber auch schon vor der Auszeichnung unseren Fuhrpark dort in besten Händen. Macht weiter so 👍🏻👍🏻

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Der Fahrdienst Pieper hat sich vergrößert und festigt somit seine Stellung im Kreis Borken Seit dem 01. Juli 2016 haben wir den Fahrservice Becker / Rheder Taxi Centrale übernommen. Mitte Juni trat der Inhaber der Rheder Taxi Centrale, auch bekannt unter dem Namen Fahrservice Becker, Michael Becker an uns heran und fragte, ob wir Interesse daran hätten, seine seit langen und gut gepflegten Kunden zu fahren, da er aus privaten Gründen sein Fahrservice aufgeben möchte. Ihm lag es sehr am Herzen, eine Firma zu finden, die 1. seine Kunden möglichst genau so gut und freundlich weiter befördern würde und 2. seine Mitarbeiter mit übernehmen möchte. Seine Worte waren….. Jörg, wenn das nicht klappt, bin ich gezwungen, wieder selber zu fahren.... dabei schmunzelte er ... Wir schätzten dieses Vertrauen sehr und gaben uns große Mühe, den Fahrdienst für seine Kunden weiterhin mit gleicher Qualität zu bedienen. Auch die 3 neu gewonnenen Mitarbeiter haben sich gut in ihrem neuen Umfeld eingewöhnt In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei allen Rheder Kunden bedanken, auch wenn es zu Anfang etwas „holprig“ gelaufen ist. Für alle Rheder Kunden bleibt auch die gewohnte Telefon Nr. bestehen. Tel.: 02872 - 1056 sowie 02872 - 3693

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