Weiße Herzen Organisation - White Hearts e.V.
Description
Info@weisseherzen.org
Tel.: +49 228 36032880
Fax: +49 228 36032881
Adresse: Galileistrasse 84, 53177 Bonn Satzung:
§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „White Hearts e.V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bonn. Er ist in dem Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zwecke
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein verfolgt die folgenden Zwecke:
a) die Förderung der Allgemeinheit i. S. d. §52 AO, insbesondere in den Bereichen
- Wissenschaft und Forschung
- Religion
- Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, sowie Kriegs- und Katastrophenopfer - Rettung aus Lebensgefahr
- internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedanke
- Entwicklungszusammenarbeit
- demokratisches Staatswesen
- bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Die Förderung der Allgemeinheit wird insbesondere durch das Organisieren von Veranstaltungen, Projekten und Dialogrunden verwirklicht.
b) die selbstlose Unterstützung von Personen i.S.d. § 53 AO, beispielsweise durch finanzielle, sachlichen und medizinische Hilfeleistungen.
c) die Hilfe für Flüchtlinge.
d) die Entwicklung und Durchführung von Hilfemaßnahmen in Krisen-, Katastrophen- und Kriegsgebieten.
e) die Entwicklung und Durchführung von bzw. Mitwirkung am Aufbau humanitärer und sozialer Einrichtungen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Versorgung.
f) die Entsendung von Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfern und Freiwilligen in soziale Einrichtungen, Projektarbeiten oder Partnerbüros.
(3) Der Satzungszweck gemäß Absatz 2 wird insbesondere verwirklicht durch das Sammeln von (Sach-)Spenden und die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 (Nr.1) AO.
Werden Mittel des Vereins durch andere Personen im Ausland für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet, so müssen diese Personen Hilfspersonen i. S. D § 57 AO sein.
(4) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass der Verein sich engagiert als humanitärer Dienst und Hilfeleistung. Er nutzt alle dafür erforderlichen Mittel der Beschaffung, Organisation und Koordination von Material und Dienstleitungen.
Der Einsatz des Vereins ist sowohl im Inland, als auch in Krisen-, Katastrophengebieten und kriegsbetroffenen Regionen weltweit.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.