Rechtsanwalt
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Bankrecht (Kapitalanlagerecht, Kreditrecht etc.)
Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
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facebook.comDer Bundesgerichtshof urteilte zur „Sofortüberweisung“: Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar. BGH, Urteil des Kartellsenats vom 18.07.2017, Az. KZR 39/16
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bfh-hoehere-steuerbelastung-bei-abfindung-fuer-verzicht-auf-kuenftigen-pflichtteilsanspruch-zu-lebzeiten-des-erblassers
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts durch Aufhebungsvereinbarungen https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-koblenz-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-in-sparkassen-immobiliendarlehensvertraegen
Der Widerrufsjoker ist noch nicht tot! https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-duesseldorf-widerruf-eines-verbraucherimmobilienkredits-wegen-fehlender-pflichtangaben-zu-gebaeudeversicherung-nicht-verfristet
Bundesgerichtshof verneint Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing I ZR 193/16 – Benutzerkennung - Urteil vom 13. Juli 2017 Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit der Frage befasst, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreibers verschiedenen Endkundenanbieters im Prozess gegen den Anschlussinhaber einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers, nicht aber für die Auskunft des Endkundenanbieters eine richterliche Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegeben ist. Die Klägerin macht geltend, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Computerspiel "Dead Island" zu sein. Dieses Spiel sei über den der Beklagten zuzuordnenden Internetanschluss in einer Tauschbörse im Internet zum Herunterladen angeboten worden. Die Beklagte unterhält einen von der Firma X AG angebotenen, über das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG betriebenen Festnetzanschluss. Für die Auskünfte besteht - so der Bundesgerichtshof - kein Beweisverwertungsverbot. Dem Richtervorbehalt des § 109 Abs. 9 Satz 1 UrhG unterliegt in der Konstellation des Streitfalls allein die unter Verwendung von Verkehrsdaten erfolgende Auskunft des Netzbetreibers darüber, welcher Benutzerkennung die ermittelten dynamischen IP-Adressen im maßgeblichen Zeitpunkt zugeordnet waren und auf welchen Endkundenanbieter die Benutzerkennung entfiel. Für die Auskunft des Netzbetreibers lag eine richterliche Gestattung vor. Die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift der der Benutzerkennung zugeordneten Person erfolgt hingegen nicht unter Verwendung von Verkehrsdaten sondern von Bestandsdaten. Eines weiteren Gestattungsverfahrens nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG unter Beteiligung des Endkundenanbieters bedurfte es daher nicht.
Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen Urteile vom 4. Juli 2017 in den Verfahren XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren entschieden, dass die von den beklagten Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind.
Nur 25-30 % haben ein Testament. Noch weniger eine Vorsorgevollmacht, obwohl der "vorletzte Wille" fast noch wichtiger ist. Ich helfe dabei, beides rechtssicher zu errichten.
Der Bundesgerichtshof entscheidet am 25. Juli 2017 darüber, ob separate Entgelte für den Versand von TANs per SMS zulässig sind.
Vorsorgevollmacht ohne ausdrückliche transmortale Geltung erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers OLG München, Beschluss vom 07.07.2014, Az. 34 Wx 265/14
Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung - jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB - kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. BGH, Urteile vom 21. Februar 2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. BGH, Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15 Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016, Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15
25jährige Tätigkeit bei einer deutschen Großbank im Filialgeschäft. Zuständig für die Beratung und Betreuung von Privat- und Geschäftskunden sowie Private Banking-Kunden, verantwortlich für rd. 300 Mitarbeiter und ca. 150.000 Kunden in Ostwestfalen-Lippe, Münsterland, Osnabrücker Land und dem südlichen Emsland. Zuletzt als Vorstand einer mittelständischen Privatbank in Norddeutschland tätig. Durch diese jahrzehntelange Erfahrung "auf der anderen Seite" kann ich entsprechenden Mandanten einen speziellen Mehrwert bei der Verfolgung ihrer rechtlichen Interessen bieten.