Hiller, Bartholomäus & Partner Rechtsanwälte
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Wir sind in folgenden Rechtsgebieten tätig: Erbecht,Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Schadensrecht sowie Urheber,-Wettbewerb und Internetrecht.
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facebook.comBlog | Hiller, Bartholomäus & Partner Rechtsanwälte Biberach
Der Arbeitgeber darf den Browserverlauf eines Arbeitnehmers an dessen Dienstrechner ohne dessen Zustimmung auswerten. Mehr unter http://hiller-partner.de/blog.php?beitrag=186
In Spanien ist ein Beamter zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 € verurteilt worden. Grund: er ist 6 Jahre nicht zur Arbeit erschienen. Zumindest 6 Jahre hat es keiner gemerkt... passiert :-)
Blog | Hiller, Bartholomäus & Partner Rechtsanwälte Biberach
Eltern können Geschenke nach der Scheidung des Kindes vom ex-Schwiegerkind zurückfordern. Mehr unter: http://hiller-partner.de/blog.php?beitrag=185
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Unbegrenztes Datenvolumen einer Internet Flatrate darf nicht gedrosselt werden. Mehr unter http://hiller-partner.de/blog.php?beitrag=184
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Eltern erben den Facebook-Account Ihres minderjährigen Kindes. Mehr unter http://hiller-partner.de/blog.php?beitrag=183
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Ein Testament in Kopie kann im Ausnahmefall zum Nachweis der Erbfolge ausreichend sein. Mehr unter http://hiller-partner.de/blog.php?beitrag=182
Blog | Hiller, Bartholomäus & Partner Rechtsanwälte Biberach
Ein "Zettel-Testament" kann aufgrund eines nicht feststellbaren Testierwillens unwirksam sein. Mehr unter http://hiller-partner.de/blog.php?beitrag=181