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Steuerkanzlei Voltenauer

Kolpingstraße 5, Biberach an der Riß, Germany
Consulting Agency

Description

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Roland Voltenauer Steuerberater - Ihre Ziele sind unsere Ziele! Im Mittelpunkt unseres täglichen Handelns stehen Sie als Mandant mit Ihren unternehmerischen und persönlichen Zielen.

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STANDORTE:

Standort Biberach
Kolpingstraße 5
88400 Biberach
Deutschland
07351 / 180 146 - 0

Standort Ingoldingen
Höhenweg 1
88456 Ingoldingen
Deutschland
07355 / 918 229

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LEISTUNGEN:

- Steuerberatung
- Gründungsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Unternehmensberatung
- Ärzte und Heilberufe

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Steuerprüfungen 2016 Die obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlichen alljährlich zur Jahresmitte ihre Steuerstatistiken für das Vorjahr. Und jedes Jahr kommen satte Plusbeträge an Steuereinnahmen für das Finanzamt heraus:

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Worin besteht Erfolg? Und gibt es überhaupt das eine Erfolgsrezept? So oder so kann es nicht schaden, über ein paar Eigenschaften zu verfügen, die besonders gefragt sind. So haben Studien zufolge die Menschen die besten Karten, die an Aufgaben mit Leidenschaft und Ruhe herangehen und gleichzeitig selbstbewusst auftreten:

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Der richtige Name für Ihr Start-up ✔ Sie haben eine tolle Idee für ein Start-up? Oder steht Ihre Gründung vielleicht schon in den Startlöchern? Dann haben Sie sich sicher auch schon Gedanken gemacht, wie Ihr neues Unternehmen heißen soll. Den perfekten Namen zu finden, ist oft gar nicht so einfach, schließlich sollte er im besten Fall kreativ, knackig und verfügbar sein:

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Photovoltaikanlagen im Steuerrecht - was gibt es zu beachten? Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dem Gewinn für den Umweltschutz steht allerdings erhebliche steuerliche Mehrarbeit des Photovoltaikbetreibers entgegen.

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Erwerbe von Todes wegen haben vielfach den Hintergrund einer Abgeltung von an den Erblasser zu Lebzeiten unentgeltlich erbrachten Pflegeleistungen. Das Finanzamt zieht in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag von bis zu € 20.000,00 vom steuerpflichtigen Erwerb bei der Erbschaftsteuer ab (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 des Erbschaftsteuergesetzes/ErbStG).

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Deshalb sollten Sie persönliche Gespräche E-Mails vorziehen! Wer kennt das nicht? Sie möchten einen Kollegen oder Mitarbeiter um einen Gefallen bitten oder von einer Idee überzeugen. Statt sich an den Computer zu setzen und ein neues E-Mail-Fenster zu öffnen, sollten Sie aber lieber das persönliche Gespräch suchen. Dieses ist nämlich viel effektiver – laut Studien sogar 34 Mal so effektiv!

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Aufwendungen für ein Arbeitszimmer (darunter fallen die Aufwendungen für das Zimmer selbst, die anteiligen Kosten für das Gebäude sowie die Kosten der Ausstattung wie Möbel usw.) können im Regelfall von einem Arbeitnehmer nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diesem im Betrieb für die entsprechende betriebliche oder berufliche Tätigkeit, die dieser in dem Arbeitszimmer verrichtet, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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So steigern Unternehmen ihre Leistung Wie gut schätzen Sie Ihre Leistung ein? Die Frage nach der Qualität ist gar nicht so einfach, wie man glauben könnte. Was der eine schon besonders gut findet, ist für den nächsten nur durchschnittlich. Wichtig ist daher, nicht nur von seiner eigenen, subjektiven Meinung auszugehen, sondern sich in die Lage der Kunden zu versetzen und Ergebnisse zu messen:

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Arbeitgeber können für ihre Arbeitnehmer jeweils bis zu € 500,00 im Jahr für Gesundheitsfördermaßnahmen steuerfrei zuzahlen. Förderfähig sind dabei Fördermaßnahmen i. S. von § 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz/EStG). Förderungsfähige Gesundheitsmaßnahmen sind jene, die im Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen enthalten sind, unter anderem Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung.

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Personalarbeit ist auch für Start-ups wichtig Und zwar schon von Anfang an! Viele Gründer unterschätzen diese aber und lassen somit das Recruiting zur Glückssache werden, ganz nach dem Motto „Kennt jemand jemanden, der jemanden kennt, der…?“ – Und schon werden überstürzte Entscheidungen getroffen. Besser ist es, auch als Start-up ab und an mal innezuhalten, besonders, wenn es um HR-Fragen geht:

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Aufwendungen für eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten oder ggf. als Betriebsausgaben absetzbar. Das Finanzamt erkennt dabei Aufwendungen bis zu maximal € 1.000,00 pro Monat für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte befindliche Unterkunft an.

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