Daniela Leukert-Fischer
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Als Anwältin bin ich im Vertrags-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheberrecht etc.) tätig. Impressum: http://www.markentipp.de/6264.html Als Notarin stehe ich Ihnen bei allen notariellen Angelegenheiten (Immobilienkauf, Gesellschaftsgründung, Testament, Vollmacht Beglaubigung etc.) hilfreich zur Seite.
Ferner arbeite ich als Anwältin im Vertrags-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheberrecht etc.).
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FROHE WEIHNACHTEN UND EIN GESUNDES NEUES JAHR! MERRY CHRISTMAS & A HAPPY NEW YEAR! Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie friedvolle, erholsame und entspannte Feiertage und möchte mich auch auf diesem Wege für Ihr Vertrauen sowie die gute Zusammenarbeit bedanken. Mit den besten Wünschen fürs neue Jahr, Daniela Leukert-Fischer
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MIETRECHT: Eigenbedarfskündigungen durch eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) sind zulässig. Der BGH hat entschieden, dass sich auch eine GbR auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter oder deren Angehöriger berufen darf. In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, wird eine wirksame Eigenbedarfskündigung auch dann nicht unwirksam, wenn der Vermieter es unterlassen hat, dem Mieter eine andere leerstehende Wohnung im selben Anwesen anzubieten. (Quelle: BGH, Urteil vom 14.12.2016, VIII ZR 232/15, PM Nr. 225/2016 unter www.bundesgerichtshof.de)
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BGH kippt Banken-AGB: MIt der Wirksamkeit von Klauseln zweier Banken über ein pauschales "Mindestentgelt" bei geduldeten Überziehungen hat sich der Bundesgerichtshof heute auseinandergesetzt und fällte zwei Urteile zugunsten der Kunden (Urteile vom 25.10.2016, AZ.: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15). Die streitigen Bestimmungen unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der gerichtlichen Inhaltskontrolle und halten dieser nicht stand, entschied das Gericht, weil sie vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 505 BGB) abweichen und die Kunden der beklagten Banken entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 188/2016 vom 25.10.2016 unter www.bundesgerichtshof.de
Haftung der Stadt für fehlende Kitaplätze? Schadensersatz für Eltern? Der Bundesgerichtshof hat heute in seiner aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Kommunen Amtshaftungsansprüchen von Eltern ausgesetzt sind, wenn sie nicht rechtzeitig und schuldhaft Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen. Geklagt hatten die Eltern auf Verdienstausfall, weil sie für ihre Kinder keinen Betreuungsplatz bekommen hattten und deshalb auch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. Der BGH hat eine Amtspflichtverletzung der Stadt Leipzig bejaht, weil sie trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz den Eltern zur Verfügung gestellt hat. Die Stadt hätte für eine ausreichende Anzahl von Betreuungsplätzen Sorge tragen müssen. Das Verfahren konnte jedoch nicht abschließend beendet werden, sondern wurde zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 185/2016, Urteile vom 20.10.2016- AZ III ZR 278/15, 302/15, 303/15 www.bundesgerichtshof.de
Arbeitsrecht von A bis Z
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ARBEITSRECHT: Kündigung wegen Beleidigung auf Facebook durch Emoticons Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte einen Fall zu entscheiden bei dem der Arbeitnehmer auf der Facebook-Chronik seines Kollegen (öffentlich) seine Vorgesetzten beleidigt hatte und ihm deshalb fristlos gekündigt wurde. Unter anderem schrieb er "Das fette (Emoticon: Schwein) dreht durch!!! (Emoticons: gehässig lachende Smileys)...". Das ist eine grobe Beleidigung, sagte das Gericht. Aber dem Arbeitsnehmer sei die Reichweite seines Tuns nicht bewusst gewesen. Der Arbeitgeber hätte ihn vorher abmahnen müssen, denn der Arbeitnehmer ging wohl davon aus, dass die verwendeten Codes und Spitznamen nicht allgemein verständlich seien. Das Gericht war auch der Meinung, da sich der Arbeitnehmer seit mehr als 15 Jahren ohne Beanstandungen verhalten habe, hätte der Arbeitgeber vorher abmahnen und seinem Arbeitnehmer die Außenwirkung seiner Beledigungen deutlich machen müssen. Die Kündigung war daher nicht wirksam. Quelle: Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22.06.2016, AZ.: 4 Sa 5/16 www.lag-baden-wuerttemberg.de
Markenrecht - Arbeitsrecht - Vertragsrecht
MARENRECHT: Schützen Sie Ihr Geistiges EIgentum in der EU MIt der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke ist dies ganz einfach möglich. Mit einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) entsteht ein Schutz mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten der EU. Diese Eintragung ist günstiger als in allen Mitgliedsstaaten eine nationale Eintragung vorzunehmen. Die Anmeldung beim EUIPO ist gebührenpflichtig, wobei die Eintragung in eine Klasse (Waren- und Dienstleistungsklassen) von einer Gebühr in Höhe von 850 EUR abgedeckt wird. Die zweite Klasse kostet 50 EUR mehr und jede weitere Klasse kostet je 150 EUR. Die Schutzdauer einer Marke kann alle 10 Jahre auf Antrag gebührenpflichtig verlängert werden. Das Amt kann eine Anmeldung wegen absoluter Eintragungshindernisse zurückweisen. Das Zeichen darf nicht: • in einer der Amtssprachen der EU eine Gattungsbezeichnung für die betreffende Ware oder Dienstleistung sein; • in einer dieser Sprachen Qualität, Quantität, Wert, geografische Herkunft oder sonstige Merkmale der Ware oder Dienstleistung bezeichnen; • in auch nur einem Staat der EU ein gebräuchliches Zeichen in der Umgangssprache oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgeflogenheiten geworden sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Marke. www.markentipp.de
Patientenverfügung: Anforderungen im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Der Bundesgerichtshof hatte sich bei einem Streit zwischen Geschwistern wegen des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen bei der Mutter, die einen Hirnschlag erlitten hatte, mit den Anforderungen an den Inhalt der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu beschäftigen. Die Voraussetzungen einer Patientenverfügung sind in § 1901 a BGB geregelt. Die Betroffene in dem entschiedenen Fall (Mutter) hatte in ihrer Patientenverfügung formuliert, dass wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen. Diese Maßnahmen wurden jedoch nicht weiter konkretisiert oder benannt, was der BGH zur Entscheidung veranlasste, dass hierin keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung lag, die den Abbruch der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung rechtfertige. Der BGH führt in diesem Zusammenhang weiter aus, dass es jedoch ausreiche, wenn man einzelne bestimmte ärztliche Maßnahmen bezeichne oder ein Bezug auf eine spezifizierte Krankheit oder Behandlungssituation erfolge. Dieser konkrete Bezug ist auch im Hinblick auf die Einräumung einer Vorsorgevollmacht zu beachten, d.h. diese muss den Bezug zu medizinischen Behandlungen und Versorgungen beinhalten und zudem die Befugnis dem Bevollmächtigten einräumen, über den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen entscheiden zu dürfen. Die in diesem Fall erstellte notarielle Vollmacht erfüllte diese Anforderungen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.08.2016 www. bundesgerichtshof.de
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz
Bundesverfassungsgericht - Startseite
Kunstfreiheit vs. Urheberrecht Einen jahrelangen Streit zur ZUlässigkeit des Sampling hat das Bundesverfassungsrecht gestern zugunsten der Kunstfreiheit entschieden und damit dem obersten Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), ein fehlerhaftes Urteil attestiert. Denn der BGH hatte noch im letzten Jahr in seinem Urteil festgestellt, dass die Übernahme selbst kleinster - wie hier eine 2sekündige Rhythmussequenz aus der Tonspur von "Metall auf Metall" von Kraftwerk - einen unzulässigen Eingriff in das Tonträgerherstellerecht (§ 85 UrhG) darstelle. Damit wäre das Sampling als urheberrechtlicher Verstoß zu ahnden und rechtswidrig. Die Kunstfreiheit wurde dort nicht ausreichend berücksichtigt. Dies holte nun das Bundesverfassungsgericht nach. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/2016 vom 31. Mai 2016 des Bundesverfassungsgerichts) www.bundesverfassungsgericht.de
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Bestellung zur Notarin Ab sofort können Sie mich in allen notariellen Angelegenheiten beauftragen wie z.B. Beurkundungen und Beglaubigungen von Grundstückskaufverträgen, Teilungserklärungen, Ehe- und Erbverträgen, Unternehmensgründungen, Änderungen der Gesellschaftsverträge, Anmeldungen zum Handelsregister, Beglaubigung von Zeugnissen, Beantragung von Erbscheinen, Beurkundung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten etc.. Ich freue mich Ihnen hiermit nun noch umfassender in allen rechtlichen Belangen zur Seite stehen zu können. www.kanzlei-leukert.de
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Arbeitsrecht:Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz Wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung untersagt hat und Hinweise darauf hat, dass der Arbeitnehmer gegen dieses Verbot verstoßen hat, kann er den Browserverlauf des Rechners des Arbeitnehmers auswerten und diese Ergebnisse in einem Kündigungsrechtsstreit verwenden. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen worden. Wir werden den Fall weiter beobachten. (Quelle: LAG Berlin PM vom 12.02.2016 Nr. 9/16 http://www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/)