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Münzsägen

Frettholz 10, Barntrup, Germany
Arts & Entertainment

Description

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Wahnsinn und Langeweile, bringen Menschen dazu aus Münzen Münzschmuck herzustellen...das Ganze verfeinern und man ist beruflicher Münzsäger  Zu meiner Person:

Mein Name lautet Thomas Thomas, ich wohne in 32683 Barntrup.

Auf das aussägen von Münzen bin ich gekommen, als ich vor ca. 15 Jahren auf einem Mittelaltermarkt, einen Münzsäger getroffen habe. Schon damals stand für mich fest, das ich dieses auch einmal machen möchte. Leider sind viele Jahre vergangen, bis eine Person aus meinen Bekanntenkreis auch das sägen anfing. Dieses war für mich auch der Beginn meines neuen Hobbys.

Mich findet man auf verschiedenen Mittelaltermärkten, Flohmärkten und demnächst auch auf Stadtfesten in der näheren Umgebung.

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Nun das Übliche Geschwafel zu Sylvester. Allen Freunden, Bekannten,Händlern und Veranstaltern von Märkten jeder Art sei ein Guter Rutsch ins neue Jahr gewünscht. Meinen Kunden wünsche ich weiterhin viel Spaß an meinen Werken und viel Geld welches ihr mir ruhig überlassen könnt. Dafür gibt es ja auch immer etwas Besonderes. Ich freue mich jetzt schon auf die Märkte wo ich euch alle wieder treffe. Lieben Gruß

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Wem gehört eigentlich Geld? oder Ist Geld zerstören erlaubt? Sie taucht in Taschen alter Kleidungsstücke auf, hinter Sofas, in selten geöffneten Schubladen und in den Seitentaschen unserer Koffer: die gute alte D-Mark. Noch mehr als zehn Milliarden Geldscheine und Münzen der Deutschen Mark sind in Umlauf. Hin und wieder gibt es Sonderaktionen in Kaufhäusern, während der man das alte Geld noch ausgeben kann. Aber gehört es uns überhaupt noch? Und was gilt eigentlich beim Euro? 2002 sind die ersten Euro-Scheine und Münzen in Umlauf gekommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hütet die gemeinsame europäische Währung. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Die EZB stellt aber das Geld nicht selbst her, sondern beauftragt damit einzelne Unternehmen, beispielsweise die Bundesdruckerei. Die Scheine und Münzen gehören zunächst der Druckerei. Dann finden sie über die Landes- und 16 Geschäftsbanken den Weg zu uns. Damit eine Bank Scheine und Münzen erhält, muss sie im Gegenzug eine Schuldverschreibung geben. Wenn das Geld dann über Bankschalter oder Automaten in Umlauf gebracht wird, erwirbt der Bankkunde das Eigentum an den Scheinen oder Münzen. Für Geldscheine oder Hartgeld gilt also nichts anderes als für andere Sachen auch. Anders ist das bei dem Geld auf dem Konto. Hier haben wir gar kein Eigentum an bestimmten Münzen oder Scheinen, sondern lediglich das Recht, von der Bank die Auszahlung eines bestimmten Betrages zu verlangen. Erst mit Auszahlung erwerben wir das Eigentum an den spezifischen Scheinen. Weil uns das Geld gehört und nicht dem Staat, ist es in Deutschland auch erlaubt, Geld zu zerstören, das einem selbst gehört. Man darf auch nach Belieben auf Geldscheine schreiben oder lustige Gesichter darauf malen. Wenn dem Staat das Geld gehören würde, wäre das umfangreiche Bemalen von Geld eine Sachbeschädigung. In anderen Staaten ist das Verändern von Banknoten strafbar, etwa in den USA. Bei uns aber gilt: Ob Euro oder D-Mark - die Münzen und Scheine in der Hand des Bürgers gehören nicht dem Staat, sondern dem Bürger selbst. Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. An Sachen kann jeder Eigentum gemäß allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.

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Hier noch eine Medaillie mit "Henker" Motiv

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Für ne sehr nette Kundin Mainzer Dom

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Allen Freunden und Kunden einen schönen ersten Advend . ihr findet mich heute nochmal auf dem mittelalterlichen Weihnachtsmarkt im Tierpark Sababurg

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Isle of Man 10 New Pence

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Und eines meiner lieblings Medaillen Wikingerschiff

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Und wieder eine silber Münze mit Wolf

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Ein Kunde wollte ein Häschen aus 15 Dollar Kanada gesägt haben, fertig

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Wie cool ist das denn?

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Da gibt es nun echt nen Blog im Internet wo der Münzensäger erwähnt wird

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So,nun neue Motive. Noch bohren,ölen und Band durch machen.

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