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PKF Wulf Egermann Zollernalb Treuhand

Tegernaustraße 7, Balingen, Germany
Company

Description

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PKF WULF EGERMANN Steuerberater Wirtschaftsprüfer Balingen Als Dienstleister nehmen wir Ihnen Aufgaben rund um die Themen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Unternehmensberatung ab, führen Sie durch den Abgaben-Dschungel, helfen schnell und unbürokratisch im Tagesgeschäft. Darüber hinaus kämpfen wir, wenn es darauf ankommt, stark und mit intelligenten Schachzügen für Ihre Interessen.

Als Steuerberater hingegen analysieren wir Geschäftsprozesse, zeigen Verbesserungspotenziale auf und hinterfragen bestehende Strukturen. Viele Mandanten schätzen dabei besonders unseren neutralen Blick auf die Dinge, unsere betriebswirtschaftliche Expertise, unseren rechtlichen Rat, unsere speziellen Branchenkenntnisse und unser unternehmerisches Denken!

Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit unserem Team auch in der Umsetzungsphase, damit Sie trotz Alltagshektik eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis erleben. Unser Team freut sich auf Sie. Darauf können Sie sich verlassen.

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In Lederhose und Dirndl starteten wir in das diesjährige Grillfest-Motto „Bergfest der Gipfelstürmer“. Zu den letzten Sonnenstrahlen des Tages genossen wir einen prickelnden Empfangscocktail, rund um den Brunnen des Betriebsgartens. Dem Motto entsprechend war es zu entscheiden, ob es sich bei „Vanil Noir“ und „Zaubernock“ um eine Nachspeise oder um einen Berg handelt. Viel Spaß hatten wir dabei, unsere Geschicklichkeit beim Dosenwerfen auf die Probe zu stellen, während der Duft des brutzelnden Grillguts die Vorfreude auf das Abendessen anheizte … #Lecker#fruchtigeSüßspeisen#HauseigeneKellerbar#Partytime #freuenunsaufsnächsteMal#PKFSommerfest

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PKF running Team 2017 beim AOK Firmenlauf in Balingen

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Analyse: Deutscher Gründergeist 👌 http://www.analysebusiness.de/article/dein-zuhause-im-netz-imlandle.html

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Bessere Entscheidungen aufgrund besserer Auswertungen Steuerliche Beratung basiert meist auf Daten des externen Rechnungswesens, insbesondere des Jahresabschlusses. Die Datenbasis des Controlling ist das interne Rechnungswesen, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung. In letzter Zeit nimmt diese ehemals strikte Trennung zwischen externem und internem Rechnungswesen immer mehr ab. Unternehmenscontrolling wird als Integration von externer und interner Rechnungslegung gesehen. Die Entscheidungsfindung und Berichterstattung soll dabei durch spezifische informationen transparenter und zielgerichteter ablaufen. https://www.pkf-egermann.de/media/public/db/media/1/2017/01/100187/pkf17-nachrichten_04-17_web_pkfd.pdf

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7. PKF Erfahrungsaustausch "Nachfolger gesucht " wir bedanken uns für einen interessanten Abend mit tollen Gesprächen und freuen uns schon auf den nächsten PKF Erfahrungsaustausch.

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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung Aktuelles zu Klinik-Kooperation und Entlassmanagement Referentin: Bettina Hertkorn-Ketterer, Rechtsanwältin, Spezialistin für Beratungen im Gesundheitswesen Voraussichtlich im März 2017 wird das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung in Kraft treten. Das Heil- und Hilfsmittelgesetz wird Ihren Alltag als Leistungserbringer entscheidend beeinflussen und wir möchten Ihnen anbieten, sich auf die kommenden Veränderungen rechtzeitig und fachkundig vorzubereiten. Unser Intensiv-Seminar unter der Leitung von Frau Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer gibt Ihnen eine wertvolle Hilfestellung. Das Gesetz verfolgt im Kern (angeblich) das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu verbessern So ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bis 31.12.2018 verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Im Rahmen der Aktualisierung müssen dann "besondere Qualitäts- und Versorgungsanforderungen" (Dienstleistungsanforderungen) festgelegt werden. Das Durchlaufen eines Präqualifizierungsverfahrens wird für den Nachweis der Eignung der Leistungserbringer verpflichtend (ein Nachweis durch Einzeldokumente soll nicht mehr möglich sein). Bei Ausschreibungen haben sich die Krankenkassen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit der Versorgung verbundenen Dienstleistungen zu berücksichtigen - dass dies bislang ein frommer Wunsch ist, Ihnen allen hinlänglich bekannt. Bei Ausschreibungen ist dem Versicherten außerdem durch entsprechende vertragliche Regelungen eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer durch Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen zu kontrollieren. Wird hier der Bock zum Gärtner gemacht? Die Leistungserbringer haben die Versicherten künftig darüber zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung (aufzahlungsfrei!) bezahlt werden. Die Beratung ist selbstverständlich ausführlich zu dokumentieren und eine Unterschrift des Versicherten ist erforderlich. Soweit Versicherte eine höherwertige Leistung (aufzahlungs-pflichtig) in Anspruch nehmen, ist diese im Rahmen der Abrechnung anzugeben. Die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Krankenkassen haben ihren Versicherten bei genehmigungspflichtigen Versorgungen über die Vertragspartner sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren. Kostenträger, Hersteller und Leistungserbringer bewerten die vom Gesetzgeber geplanten Maßnahmen zwar als "grundsätzlich richtige Ansätze", es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes wohl erst dann möglich sein wird, wenn die vielen Details zur Umsetzung der Reform endgültig formuliert sind. Auch der Ablauf der sog. Auffälligkeits- und Stichprobenprüfung kann nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Leistungserbringer haben. Die neu in das Gesetz kommenden Verpflichtungen sollten daher von den Leistungserbringern genauestens geprüft und in die Versorgungsprozesse und Betriebsabläufe integriert werden. Wer sich vorab kritisch und fachkundig mit dem Gesetz auseinandersetzt hat nicht nur Wettbewerbsvor¬teile, sondern sichert auch seine eigene Zukunft. Schließlich wollen wir aktuelle Entwicklungen bei Klinikkooperationen und beim Entlass-management erörtern.

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