GENC'ler Lohnsteuerhilfeverein e.V.
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Erstellung von Steuererklärungen für Arbeitnehmer
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facebook.comLetzte Abgabefrist zur Abgabe der Einkommensteuererklrärung 2012, bei Antragsveranlagung (also wenn mann nicht verpflichtet ist die Einkommensteuererklrärung abzugeben), ist der 31.12.2016 !!!!!
Wir wünschen unseren Christlichen Freunden, Mandanten ein erholsames, besinnliches, frohes und friedliches Weihnachten. Fröhliche Weihnachten!!!
GENC'ler Lohnsteuerhilfeverein e.V.
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Neues Steuergesetz 25-Euro-Strafe für verspätete Abgabe der Steuererklärung geplant 08.05.2016, 09:29 Uhr | t-online.de, AFP Verspätete Steuererklärung soll automatisch 25-Euro-Strafe kosten. Verschiedene Formulare für Steuererklärungen: Bei verspäteter Abgabe soll es künftig einen einheitlichen Strafzuschlag pro Monat geben. (Quelle: dpa) Verschiedene Formulare für Steuererklärungen: Bei verspäteter Abgabe soll es künftig einen einheitlichen Strafzuschlag pro Monat geben. (Quelle: dpa) Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, soll künftig automatisch einen Zuschlag von 25 Euro pro Monat bezahlen. Darauf hat sich der Finanzausschuss des Bundestages nach Informationen des Berliner "Tagesspiegels" geeinigt. Der Ausschuss berät derzeit über das Steuermodernisierungsgesetz, das die Finanzverwaltung effizienter machen soll. Es soll zum Beispiel dafür sorgen, dass mehr Bürger als bisher ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben. Wie der "Tagesspiegel" schreibt, wollte die Bundesregierung mit dem Gesetz ursprünglich sogar das Ende der Steuererklärung auf Papier beschließen, sei davon nach Protesten aber wieder abgerückt. Im Raum stand außerdem eine Strafe von 50 Euro pro Monat für die verspätete Abgabe der Steuererklärungen, doch sei das beispielsweise der SPD-Fraktion zu viel gewesen. Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Es tritt voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft. Weiter Spielraum für Strafen Bisher gibt es keine einheitlichen Strafzuschläge. Die Finanzämter können bis zu zehn Prozent des Steuerbetrags und bis zu 25.000 Euro verlangen. Die tatsächliche Höhe hängt im Endeffekt aber von mehreren Faktoren ab: etwa der Dauer der Überschreitung, der Höhe einer eventuellen Nachzahlung oder auch dem möglichen Vorteil, den der säumige Steuerzahler aus der Verspätung gezogen haben könnte. Demnach wäre die Pauschale von 25 Euro pro Monat für manche Steuerbummler günstiger und für andere teurer als die bisherige Regelung. Wer seine Steuererklärungen in der Vergangenheit immer pünktlich abgegeben hatte, bei dem konnte der Sachbearbeiter bei einer kleinen Verspätung auch mal ein Auge zudrücken. Mit dem neuen Gesetz wäre das nicht mehr möglich.