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Bestattungen Günthner e.K.

Langwiesenweg 53, Bad Wildbad, Germany
Company

Description

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Im Trauerfall werden Angehörige mit vielen unerwarteten Fragen konfrontiert. Von uns werden sie in dieser schweren Zeit unterstützt und begleitet. „Es sind immer wieder Grenzsituationen, die uns mit Menschen zusammenführen.“

Gerade in dieser schweren Zeit Ihnen zur Seite zu stehen, Sie zu begleiten, zu unterstützen, Ihnen Hilfe und Hoffnung zu geben, das ist unsere Aufgabe.  

Jeder Mensch, von dem wir Abschied nehmen müssen, ist ein Unikat, ein Individuum, jeder hat eine persönliche Lebensgeschichte. Und genau so persönlich möchten wir den Abschied mit Ihnen gestalten.

All diese Aufgaben betrachten wir als besondere Berufung.

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Geburtsurkunde, Trauschein, Rente: Diese Dokumente müssen Sie parat haben

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Wir trauern um unseren Firmengründer, Seniorchef und lieben Opa Wilhelm Günthner der im Alter von 94 Jahren heute von uns gegangen ist. Wilhelm Günthner übernahm mit seinem Sohn Kurt die Firma 1975 von Heinz Rath. Sein ganzes Leben war ausgefüllt mit sehr viel Arbeit und großer Energie zum Wohle der Firma, Mitarbeiter und der Familie. Bis ins hohe Alter hatte er großes Interesse für die Belange und die Weiterentwicklung der Firma. Solange es die Kräfte zugelassen haben, konnte man ihn dort auch täglich antreffen. Nun ist seine Stimme verstummt, aber die Erinnerung an sein Engagement und seine Persönlichkeit wird uns immer begleiten. Voller Dankbarkeit blicken wir auf sein Leben zurück und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Bestattungsinstitut Günthner Ihn. Kurt Günthner jun.

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BMAS - Publikationen - Hilfe für Opfer von Gewalttaten (Broschüre)

Anschlag in Berlin / Hilfe für die Opfer und deren Angehörige Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem sehr traurigen Hintergrund des Anschlages in Berlin vom gestrigen Abend möchten wir Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass es für die Opfer von Gewaltdelikten im Allgemeinen und Extremisten im Besonderen staatliche Sonderbeihilfen, auch für die Bestattungskosten und für die Betreuung der Angehörigen/Hinterbliebenen gibt. Als allgemeine Hilfe wird das gesamte Spektrum des Bundesversorgungsgesetzes angesehen, also auch Bestattungskosten, Sterbegeld und Hinterbliebenenhilfe. Allgemeine Hilfen für Opfer von Gewaltdelikten finden Sie hier: http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a719-hilfe-opfer-von-gewalttaten-brosch.html;jsessionid=2B78EF8BA581C2FD0799A7904762706D Spezielle Härteleistungen für Opfer von Extremisten und Terroristen finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/Opferhilfe_node.html Mit freundlichen Grüßen Christian Jäger, Geschäftsführer Bestatterverband NRW e.V Antje Bisping, Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Stephan Neuser, Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Quelle: Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH Volmerswerther Straße 79 40221 Düsseldorf

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Als Bestatter werde ich immer gefragt, wie man den Beruf psychisch aushalten kann; wie man mit den vielen persönlichen Schicksalen, dem Erlebten des Tages umgehen und diese verarbeiten kann. Der Beruf ist tatsächlich oft nicht einfach, denn kein Trauerfall gleicht dem anderen. Dahinter stehen verschiedenste Lebensgeschichten, Lebensumstände und Schicksale. Trotzdem ist es notwendig sehr konzentriert zu bleiben, um den Angehörigen in deren Situation die bestmögliche Hilfe zu geben. Die schöne Seite an diesem Beruf ist für mich wiederum die große Dankbarkeit und enorme Wertschätzung, die mir von den Angehörigen entgegen gebracht wird. Die Familien befinden sich in einem emotionalen Zustand, der in erster Linie durch die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen geprägt ist. Es entsteht oftmals Hilflosigkeit und eine Überforderung, wie es nach dem Trauerfall weitergehen soll. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, alles in meiner Macht stehende zu tun, diese schwere Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten und jede erdenkliche Art von Hilfe zu bieten. Dieses Gefühl von Dankbarkeit, das mir daraufhin entgegengebracht wird, wiegt die manchmal auch für mich schwierigen Geschehnisse und Eindrücke wieder auf. Für mich ist es der tägliche Antrieb und ein schönes Gefühl etwas wirklich Gutes getan zu haben. Vor kurzem habe ich von Angehörigen wieder eine Email erhalten, für die ich sehr dankbar bin und die Teil des schönen Gefühls geworden ist. Kurt Günthner jun.

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Urteil: Sozialamt muss für Bestattungsvorsorge zahlen Sozialgericht Karlsruhe stärkt Rechte von Leistungsempfängern Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe verpflichtet das Sozialamt, die monatlichen Kosten einer Sterbegeldversicherung zu übernehmen. Die Richter hielten diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung im Alter für erforderlich, um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern. Das Karlsruher Sozialgericht hat die Rechte für die Bestattung Vorsorgender gegenüber Sozialämtern weiter gestärkt. In vor kurzem veröffentlichten und bereits Ende letzten Jahres gefällten Entscheidung (Aktenzeichen S 4 SO 370/14) wurden die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung im Rahmen der Grundsicherung im Alter als zusätzlicher Bedarf eingestuft. Um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern, müsse der verklagte Sozialhilfeträger die monatlichen Raten übernehmen - in diesem Fall ungefähr 84 Euro. Damit solle die geplante und als angemessen eingestufte Bestattungsvorsorge in Höhe von 5.001 Euro weiter gewährleistet werden. Das Gericht verwies auf Paragraph 33 Absatz 2 des Zwölften Sozialgesetzbuches, nach dem die erforderlichen Aufwendungen für ein angemessenes Sterbegeld übernommen werden können. Im vorliegenden Fall hatte die Betroffene zwei Jahre zuvor eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Es bestand also kein Verdacht, dass die Versicherung nur abgeschlossen wurde, um das Sozialamt zu belasten. Entscheidend war auch die klare Zweckbestimmung: Bei dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung sei objektiv erkennbar, dass diese zur Vorsorge im Todesfall abgeschlossen werde. Darüber hinaus sahen die Richter im vorliegenden Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Sozialamt ansonsten später im Todesfall ohnehin für die Bestattungskosten aufkommen hätte aufkommen müssen. Aeternitas begrüßt das Urteil. Möglichst jedem soll ein letzter Abschied nach eigenen Vorstellungen ermöglicht werden. Und wer rechtzeitig für seine Bestattung vorsorgt, entlastet damit sich selbst und seine Angehörigen - emotional und finanziell. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe erkannt. Quelle: Aeternitas e.V.

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Wenn dich die Trauer um den Verstand bringt

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Spendenübergabe an den Hospizdienst Oberes Enztal Im Rahmen der Spendenaktion „Eine Faltgießkanne für den guten Zweck“ konnte Kristine Bürk, Leiterin der Hospizgruppe Oberes Enztal, nun der Erlös in Form eines Spendenchecks übergeben werden. Die Faltgießkannen konnten im vergangenen Jahr in teilnehmenden Geschäften erworben werden. Mit der Spendenübergabe endet die von Herrn Kurt Günthner jun. ins Leben gerufene Spendenaktion, mit der die ehrenamtliche und sehr Zeit intensive Arbeit der Hospizgruppe unterstützt werden sollte. Sichtlich erfreut zeigt sich Kristine Bürk über die überreichte Spende, die für Fahrtkosten und Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden soll. Ein besonderer Dank für die Unterstützung geht an alle mitwirkenden Geschäfte. Bild: Links Kurt Günthner jun., Bestattermeister, rechts Frau Kristine Bürk, Leiterin des Hospizdienstes Oberes Enztal

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Erstmals Urteil gegen Facebook in Deutschland Eltern einer minderjährig Verstorbenen haben nun Anspruch auf Account Die Zivilkammer 20 des Landgerichts Berlin hat mit einem Urteil vom 17. Dezember 2015 entschieden, dass die EItern einer minderjährig Verstorbenen als deren Erben von Facebook die Zugangsdaten zu dem Benutzerkonto herausverlangen können. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht einem Erben Zugang zum Profil eines Verstorbenen ausgesprochen. Die Tochter der Klägerin war mit 15 Jahren unter ungeklärten Umständen durch eine in einen Bahnhof einlaufende U-Bahn tödlich verletzt worden. Die Klägerin erhoffte, über den Facebook-Account ihrer Tochter und die dort ausgetauschten Nachrichten und Posts mehr über den Tod ihrer Tochter zu erfahren und zu klären, ob es sich um einen Selbstmord gehandelt haben könnte. Dies war auch deshalb von Bedeutung, als der Fahrer der U-Bahn, die die Verstorbene erfasst hatte, gegen die Erben ein Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verdienstausfalls geltend machte. Facebook Ireland Limited (im Folgenden: Facebook) verweigerte der Klägerin die Zugangsdaten zu dem in einen Gedenkzustand versetzten Account, so dass diese Klage erhob. Gleichbehandlung von analogen und digitalen Daten Das Landgericht gab der Klage statt und verpflichtete Facebook, den EItern der Verstorbenen als deren Erben Zugang zu dem Benutzerkonto und dessen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Der Vertrag zur Nutzung der Facebook-Dienste, den die Tochter abgeschlossen hatte, sei wie jeder andere schuldrechtliche Vertrag auf die Erben übergegangen. Eine unterschiedliche Behandlung des digitalen und des „analogen" Vermögens des Erblassers sei nicht gerechtfertigt. Denn eine Ungleichbehandlung würde dazu führen, dass persönliche Briefe und Tagebücher unabhängig von ihrem Inhalt vererblich wären, E-Mails oder private Facebook-Nachrichten hingegen nicht. Schutzwürdige Interessen von Facebook seien nicht gegeben. Der Nutzungsvertrag werde regelmäßig ohne nähere Prüfung des Nutzers abgeschlossen und dessen Identität kontrolliere Facebook nur in Ausnahmefällen. Ebenso stehe das postmortale Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen einer Zugangsgewährung nicht entgegen. Denn die Erziehungsberechtigten seien für den Schutz des Persönlichkeitsrechtes ihrer minderjährigen Kinder zuständig. Dies gelte nicht nur zu deren Lebzeiten. Jedenfalls dann, wenn besondere Umstände wie hier die ungeklärte Todesursache der Tochter vorlägen, seien die Eltern als Erben berechtigt, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, was ihre Tochter im Internet geäußert habe. Gedenkzustands-RichtIinie unwirksam Die Gedenkzustands-Richtlinie, Wie sie Facebook vor 2014 verwandt habe, sei unwirksam. Es stelle eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer bzw. deren Erben dar, wenn eine beliebige Person der Facebook-Freundesliste veranlassen könnte, dass das Profil des Nutzers in den Gedenkzustand versetzt werde, und wenn dies auch von den Erben nicht rückgängig gemacht werden könne. Auch das Datenschutzrecht stehe dem Anspruch auf Zugangsgewährung nicht entgegen. Vertrauliche Briefe, die ein Dritter verschickt habe, würden nach dem Tod des Empfängers von den Erben gelesen werden können, ohne dass ein Eingriff in die Rechte dieser Dritten vorliege. Nichts Anderes gelte für digitale Daten. Urteil zum Nachlesen Das Urteil des Landgerichts Berlin liegt vor und ist unter http://www. berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/ verfügbar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; Facebook hat Berufung eingelegt. Annette Gabriel, Landgericht Berlin

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Liebe Besucherin, lieber Besucher, herzlich willkommen auf unserer Facebook-Seite. Das digitale Zeitalter hat auch vor unserer Branche keinen Halt gemacht und so freuen wir uns, Ihnen Information zu aktuellen Themen und Neuerungen mitzuteilen. Wir wollen in regelmäßigen Abständen posten, was sich in unserem Unternehmen tut, was uns bewegt und was interessant für Sie sein könnte. Zudem ist unser Anliegen, das Thema Sterben, Tod und die damit verbundene Trauer wieder in das Bewusstsein der Menschen zu bringen. Mehr Information über unser Unternehmen, unsere Philosophie und unsere Leistungen finden Sie unter www.bestattungen-guenthner.de

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„Es sind immer wieder Grenzsituationen, die uns mit Menschen zusammenführen.“ Gerade in dieser schweren Zeit Ihnen zur Seite zu stehen, Sie zu begleiten, zu unterstützen, Ihnen Hilfe und Hoffnung zu geben, das ist unsere Aufgabe. Jeder Mensch, von dem wir Abschied nehmen müssen, ist ein Unikat, ein Individuum, jeder hat eine persönliche Lebensgeschichte. Und genau so persönlich möchten wir den Abschied mit Ihnen gestalten. All diese Aufgaben betrachten wir als besondere Berufung.

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Fingerprint Schmuckstücke

Fingerprints eignen sich als schöne Erinnerung an den Verstorbenen. Die Schmuckanhänger sind in stillen Zwiegesprächen hilfreich und unterstützen den Trauerprozess.

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