Jugendparlament Bad Säckingen
Description
Das Jugendparlament vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Gemeinderat, Bürgerschaft und der Stadtverwaltung.
Das Jugendparlament vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Gemeinderat, Bürgerschaft und der Stadtverwaltung.
Es berät den Gemeinderat in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten. Das gilt vor allem für die Bereiche Bildung, Kultur, Umwelt, Sport und Freizeit.
Das Jugendparlament entwickelt ein Kulturprogramm für die Jugend und Vorschläge für die inhaltliche Arbeit der Stadtjugendpflege.
3. Das Jugendparlament besteht aus 15 ehrenamtlich tätigen Jugendlichen.
4. Wahlen
1. Die Wahlen finden alle zwei Jahre statt.
2.Das aktive und passive Wahlrecht besitzen unabhängig von der Nationalität:
- Alle Schüler zwischen 14 und 20 Jahren, die eine Schule in Bad Säckingen besuchen. Das gilt auch für auswärtige Schüler
- Alle Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren, die in Bad Säckingen ihren 1 . Wohnsitz haben.
3. Die Wahlen werden für die Schüler in den Bad Säckinger Schulen ohne Rücksicht auf die Trägerschaft und für die Jugendlichen zwischen l4 und 20 Jahren, die nicht zugleich eine Bad Säckinger Schule besuchen, im Rathaus nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts durchgeführt.
4. Die Wahlberechtigten haben 15 Stimmen.
Jedem Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen gegeben werden
5. Das Wahlverfahren regelt eine besondere Wahlordnung.
6.Vorstand des Jugendparlaments
Das Jugendparlament wählt mit einfacher Mehrheit einen Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, ein Stellvertreter, einem Schatzmeister und einem Schriftführer
Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse des Jugendparlaments mit Unterstützung der Stadtverwaltung. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
7.Rechtsstellung und Unterstützung des Jugendparlaments
Die Stadt unterstützt die Arbeit des Jugendparlaments.
Der Vorsitzende des Jugendparlaments und sein Stellvertreter erhalten die Einladungen mit Erläuterungen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse sowie auf Anfrage die Protokolle dieser Sitzungen.
Die Schreibarbeiten werden erforderlichenfalls durch die Stadtverwaltung erledigt.
Beschlüsse des Jugendparlaments, für deren Behandlung der Gemeinderat oder dessen Ausschüsse zuständig sind, werden diesem vorgelegt. Die Beschlüsse werden jeweils durch einen Vertreter des Jugendparlaments erläutert.
Vorschläge, Beschlüsse und Anträge des Jugendparlaments sollen vom Gemeinderat in angemessener Frist behandelt werden.
8.Pflichten der Jugendparlamentsmitglieder
1.Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Jugendparlaments sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich sind. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Mitglieder und die zur Beratung zugezogenen Personen solange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie der Vorsitzende von der Schweigepflicht entbindet.
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