Rechtsanwaltskanzlei Rieder
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Das OLG Stuttgart entscheidet pro Kunde: Kündigung des Bausparvertrages ist unwirksam! Dies ist eine Wende in dem seit längerem bestehenden Streit zwischen Bausparkassen und Bausparern über die Wirksamkeit von Kündigungen seitens der Bausparkassen. Das OLG Stuttgart hat ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB verneint. Lesen Sie hierzu mehr..
Immer wieder ein Streitthema zwischen Mietern und Vermietern: Schimmel in der Wohnung und wer trägt die Kosten für die Beseitigung? Der Mieter muss dem Vermieter zunächst die Möglichkeit zur Begutachtung und Untersuchung des Schimmelberfalls geben. Nur wenn der Vermieter nicht reagiert, darf der Mieter selbst tätig werden. Und nur dann kann der Mieter die dafür entstandenen Kosten beim Vermieter einfordern. Der Vermieter muss sich also mit der Untersuchung und/oder Beseitigung des Schimmels in Verzug befunden haben. Die Frage einer Mietminderung ist für den Mieter in solchen Fällen auch von erheblicher Bedeutung! Bei leichter Geruchsbelästigung reicht die Mietminderung erfahrungsgemäß von 5-20 %, abhängig von der Größe der betroffenen Fläche oder Intensität des Geruchs. Wenn der Geruch wegen Schimmels jedoch sehr penetrant ist und sich auf alle wichtigen Räume der Wohnung ausdehnt, sind Minderungsquoten von bis zu 90 % denkbar.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 06.04.2016 - BVerwG 3 C 10.15 - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt. Es hat bestätigt, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen. Lesen Sie mehr hier: