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Business Travel: Forderungsmanagement bei Verspätungen und Stornierungen
gemäß VO (EU) 261/2004

Business Travel: Forderungsmanagement bei Verspätungen und Stornierungen

Ungefähr 1,4 % aller gebuchten Flüge haben eine  Verspätung von mehr als 180 Minuten oder werden komplett storniert. Die hieraus entstehenden Rückforderungsansprüche und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe werden nur von 5 % der Reisenden geltend gemacht. Insbesondere Unternehmen verschenken dadurch sehr viel Geld an die Airlines.

Durch  eine  Zusammenarbeit  mit  der  Anwaltskanzlei  Raths können  Sie  ohne zusätzliche Belastung Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Vertragsanwälte und ohne zusätzlich Kosten sämtliche Forderungen gegenüber den Airlines wegen Flugverspätung, Nichtbeförderung und Stornierungen geltend machen. Oft  summieren  sich  diese  Ansprüche  auf mehrere tausend Euro im Jahr.

Außerdem können wir Ihre Ansprüche sogar noch rückwirkend geltend machen. Bei Verspätungen gilt das für die letzten drei Jahre und für die letzten zwei Jahre bei Annullierungen.

Bei uns können Sie sicher sein, dass:

- Sie von hochspezialisierten Rechtsanwälten betreut werden

- Ihre Ansprüche professionell geltend gemacht werden


- Ihre Daten absolut sicher sind und nicht in unbefugte Hände gelangen

- Sie jederzeit ein umfassendes und vollständiges Reporting erhalten

- Dass wir mit völliger Kostentransparenz arbeiten



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Wußten sie, dass das Landgericht Frankfurt am Main der britischen Fluglinie EasyJet eine AGB-Klausel untersagt hat, die Verbrauchern eine Erstattung von Steuern und Gebühren verweigerte, wenn diese vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Dies wertete das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 14.12.2017 (2-24 O 8/17) als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Airline solle keinen zusätzlichen Nutzen aus dem Rücktritt ihres Kunden ziehen, indem sie nicht angefallene Steuern und Gebühren einbehalten. Steuern und Gebühren müssen dem Fluggast erstattet werden, wenn er seinen Flug nicht antritt. Immer wieder gibt es damit jedoch Probleme. Ähnlich hatte bereits das LG Köln zugunsten des Verbrauchers entschieden ((LG Köln,Urteil vom 5. Juni 2013 · AZ. 26 O 481/12). Diese Posten machen einen erheblichen Anteil des Gesamtticketpreises aus und fallen nicht an, wenn der Passagier den Flug erst gar nicht antritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angegriffen werden. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, so darf sich EasyJet auch bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf die unzulässige Klausel berufen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaften durch zu setzen. www.flightrefund4u.de www.stornoflug.de www.raths.de

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Wußten sie, dass die Rechtsanwaltskanzlei Raths schon wieder Besuch vom WDR hatte? Die Nachrichtensendung „Aktuelle Stunde“ suchte einen Flugreise-Experten, der Auskunft über die Anspruchsmöglichkeiten der Flugpassagiere bei Insolvenz der Fluggesellschaft, - natürlich aktuell am Beispiel von Niki-Airline- geben konnte. Hier ein paar Impressionen der Vorbereitungen mit Kameramann, Ton, Beleuchter und Interviewer, und noch einmal der Link zur Sendung.: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-niki-insolvenz-was-koennen-passagiere-tun-100.html Flugverspätungen, Stornierungen oder Annullierungen bei Flügen, wir sind ihr Ansprechpartner und fordern ihre Ansprüche ein. Sprechen sie uns an: RA Günther W. Raths -Ihr Anwalt vor Ort- www.flightrefund4u.de www.stornoflug.de www.raths.de

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Eine Veranstaltung für Passagiere

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