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Kanzlei Nico Sauer - recht sauer

Düsteres Tor 11 - Altstadtcenter, Aschersleben, Germany
Lawyer

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Hier sind Sie richtig! Ich helfe Ihnen sehr gern, Ihr Recht zu bekommen! Versuchen Sie nicht länger selbst, Ihre berechtigten Ansprüche und Forderungen dur Im Sozialrecht (z.B. ALG II) bin ich der Fachmann. So habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, den betroffenen Menschen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern wie z.B. den JOBCENTERN, der Agentur für Arbeit oder den Grundsicherungsträgeren umfassend zu helfen. Doch auch in den Bereichen des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts und des Verwaltungsrechts kann ich Ihnen mit fachkundigem Rat gern zur Seite stehen, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen.
Und selbstverständlich bekommen Sie Rechtsbeistand auch dann, wenn es Ärger gibt bei einem Verkehrsunfall, mit Behörden oder mit der Staatsanwaltschaft.

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Betriebskostenabrechnung nach Umzug und Jobcenter zahlt nicht? Viele werden das Problem kennen: Man war im Leistungsbezug beim Jobcenter, ist umgezogen und hat die Betriebskostenabrechnung für die alte Wohnung erhalten. Das Jobcenter aber meint, die Nachzahlung müsse nicht übernommen werden. Das ist falsch! Am 30.03.2017 hat das Bundessozialgericht (B 14 AS 13/16 R) klargestellt, dass auch dann die Nachzahlungsbeträge aus Abrechnungen der Vorjahre übernommen werden müssen, wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt. Die Vorgehensweise der Jobcenter ist somit rechtswidrig, wenn diese sich darauf berufen, dass man ja nicht mehr in der Wohnung wohnen würde. Alle Bescheide des Jobcenters, die seit dem 01.01.2016 erlassen wurden, können mit einem Überprüfungsantrag nochmals einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Also, raus mit dem Antrag! Wenn das Jobcenter dennoch ablehnt, freue ich mich, Ihnen und Euch helfen zu dürfen!

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Heute muss ich mir mal Luft machen... Meist schimpfe ich ja über die Arbeit der Jobcenter, aber auch der Landkreis Mansfeld Südharz schafft es, mich auf die Palme zu bringen! Ein einfacher Fall - ich erhebe gegen einen Bescheid des Landkreises Widerspruch und beantrage Akteneinsicht. So weit, so gut. Der Landkreis antwortet mir, dass ich nach Sangerhausen kommen dürfe, um mir die Akte dort anzusehen. Natürlich habe ich dieses Angebot dankend abgelehnt und den Mitarbeiter des Landkreises auf die gesetzlichen Vorschriften hingewiesen. Danach muss die Akte in mein Büro übersandt werden, damit ich die notwendigen Unterlagen kopieren bzw. einscannen kann. Trotzdem ich mir die Mühe gemacht habe und dem Mitarbeiter des Landkreises auf insgesamt 3 Seiten (auch für ein kleines Kind verständlich) erklärt habe, dass er mir die Akte zuschicken muss, kommt wieder ein "Nein" zurück. Jetzt soll auf meine Kosten eine vollständige Kopie der Akte gefertigt werden. Diese darf ich mir dann in den Räumlichkeiten unseres Amtsgerichts ansehen. Danach soll die Kopie, für die ich bezahlen soll, vernichtet werden. Geht's noch? Heute bin ich nicht recht sauer, sondern STINKSAUER!

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... ein arbeitsreicher Tag neigt sich dem Ende zu -erst Polizei und dann Sozialgericht: Heute früh durfte ich mal wieder dafür sorgen, dass ein paar Polizeibeamte ein bisschen geschult wurden. Ich hoffe, die fast 20 Teilnehmer des Fortbildungsseminars in der Fachhochschule der Polizei hatten ein bisschen Spaß und wissen jetzt ein bisschen mehr. Danach ging es zu drei Verhandlungen zum Sozialgericht. Um es kurz und schmerzlos zusammenzufassen - für die Mandanten wollte ich weitere Hartz IV- Leistungen in Höhe von insgesamt 1573,40 € haben. Alle drei Verhandlungen endeten jeweils durch Abschluss eines Vergleichs. Das Jobcenter zahlt den Mandanten jetzt insgesamt 1496,40 € nach. Ein bisschen Glück gehörte heute dazu, denn es wurden zwei Zeugen vernommen. Da ich als Rechtsanwalt auch nicht vorher weiß, ob die Aussagen der Zeugen nun für oder gegen mich und meine Mandanten sind, bin ich mit ein bisschen gemischteren Gefühlen in die Verhandlungen gegangen. Aber im Ergebnis bin ich sehr zufrieden!

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Na hoffentlich überlebt mein Schlips den heutigen Tag!

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Sieg auf ganzer Linie! Heute durfte ich wiedermal beim Sozialgericht in Magdeburg verhandeln. Das Jobcenter verlangte von meiner Mandantin fast 1.100 Euro zurück. Eigentlich war die Forderung des Jobcenters sogar - zumindets größtenteils - berechtigt. Die Mißachtung von Verfahrensvorshriften durch das Jobcenter brachte uns jedoch den Sieg! Wie das Gericht feststellte, hatte das Jobcenter sich mit dem Erlass des Rückforderungsbescheides genau 2 Tage zu viel Zeit gelassen. So war die zu beachtende Frist von einem Jahr genau um 2 Tage überschritten. Daher durfte das Jobcenter das Geld nicht mehr zurückfordern. Oben drauf gab es noch ein kleines Geschenk für die Mandantin! Da das Jobcenter ihr nicht die vollen Wohnkosten bewilligt hatte, bekommt sie jetzt sogar noch eine Nachzahlung! kurz zusammengefasst: Nichts zurückzahlen und stattdessen noch Geld bekommen ;-)

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Eigentlich wollte ich heute am Sozialgericht Magdeburg gegen die Deutsche Rentenversicherung verhandeln, um eine Erwerbsminderungsrente zu erstreiten. Und dann das: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/polizeieinsatz-breiter-weg-100.html

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Ein gesundes, erfolgreiches und friedliches 2017 an Sie und Euch alle! Da mein Angestellter noch Urlaub hat, durfte ich heute die Post allein bearbeiten. Das ist die Sammlung der Post seit diese Woche Montag. Morgen werde ich dann loslegen, die Briefe zu beantworten - das wird bestimmt ein verdammt langer Tag!

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Friedliche Weihnachten und einen guten Rutsch! Auch im Namen meiner Mitarbeiter wünsche ich allen Freunden, Mandanten und Bekannten ein sorgenfreies und vor allem friedliches Fest. Auch wir werden versuchen, über die Feiertage ein bisschen Kraft zu tanken, damit wir die neuen Aufgaben im neuen Jahr tatendurstig und erholt bewältigen können! Die Kanzlei bleibt daher bis einschließlich 03.01.2017 geschlossen. Nico Sauer, Rechtsanwalt PS: Wer errät, wieviele Lichter ich höchstpersönlich am Baum angebracht habe, darf sich über eine kleine Aufmerksamkeit freuen! Die Auflösung ist am 05.01.2017.

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Umwelt : Anzeige gegen Tierschützer

http://www.mz-web.de/aschersleben/umwelt--anzeige-gegen-tierschuetzer-25169336?originalReferrer

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Hartz-IV-Empfänger im Salzlandkreis: Zahlreiche falsche Bescheide

http://www.mz-web.de/salzlandkreis/hartz-iv-empfaenger-im-salzlandkreis-zahlreiche-falsche-bescheide-24879652

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Entschuldigung! Leider ist es heute nicht möglich, uns telefonisch zu erreichen! Die Mitarbeiter der Deutschen Telekom haben mir versprochen, sich schnellstmöglich um die Beseitigung der Störung zu kümmern. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 03473/8408355. Allen ein erholsames, langes Wochenende!

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(keine) Familienplanung als junger Erwachsener im Hartz IV-Bezug? Da erscheint ein junges Pärchen bei mir im Büro. Beide sind unter 25 und die junge Frau ist schwanger. Ihr Freund, der noch bei seinen Eltern im Haushalt lebt, möchte - verständlicher Weise - zu ihr in ihre Wohnung ziehen. Was sagt das Jobcenter dazu? NEIN: es würden keine schwerwiegenden sozialen oder ähnliche Gründe vorliegen, die einen Umzug erforderlich machen würden. Manmal frage ich mich wirklich, warum solche Entscheidungen getroffen werden! Wenn die Gründung einer Familie kein wichtiger Grund ist, um zusammen in einer gemeinsame Wohnung zu wohnen, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. PS: Selbstverständlich wird der werdende Vater sofort zu seiner Freundin ziehen, damit dem kleinen Familienglück nichts mehr im Weg steht!

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