Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. Beratungsstelle Amberg Evi Niedermeier
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Lohnsteuerhilfebüro Impressum: http://www.hilo-amberg.de/impressum-rechtliche-hinweise/ Hier finden Sie unser Impressum:
Impressum
Evi Niedermeier, Beratungsstellenleiterin
Beratungsstelle Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Bäumlstr. 1 92224 Amberg
Telefon: 0 96 21 / 49 84 07
Fax: 0 6 21 / 49 87 636
Email: info@hilo-amberg.de
Inhaltlich verantwortlich für freieingestellte Einträge:
gem. § 55 II RStV: Evi Niedermeier (Anschrift s.o)
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. ist ein eingetragener Verein deutschen Rechts mit Sitz in München. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer VR 7859 eingetragen und von der Oberfinanzdirektion München (seit 1.8.2005: Bayer. Landesamt für Steuern) unter Geschäftszeichen S 0935 - H 1 St 317 für die Tätigkeit als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt.
Der Verein unterliegt im Wesentlichen den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG); Einsichtnahme und Download hier. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich: Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Mayer und Dipl.-Betriebsw. (FH) Michael Müller sind Mitglieder des Vorstands.
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. unterhält eine Vielzahl von Beratungsstellen in sämtlichen Bundesländern, die jeweils in dem von der örtlich zuständigen Aufsichtbehörde geführten Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine registriert sind.
Den Verein selbst berechtigende oder verpflichtende Erklärungen, ausgenommen solche in Steuerangelegenheiten seiner Mitglieder, müssen vom Vorstand unterzeichnet sein. Der Server für diese Webseiten befindet sich in München.
Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V.
Bodenseestraße 29 · 81241 München
Tel. (089) 889 498 400 · Fax (089) 889 498 423 · E-Mail info@hilo.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 UStG: DE 129517570
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Rechtsanwalt Michael Schmitt-Walter (Anschrift s.o.)
Rechtliche Hinweise
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.
Des weiteren behält sich der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Inhalt und Struktur der HILO e.V. Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V.
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Juhuu...endlich ist der Gips ab...ich bin wieder voll einsatzfähig :-)
Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet Datum: 17. Januar 2017 München (sw) Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin. Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus: - Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. - Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. - Daher können die Finanzämter erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen. Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12.01.2017 http://www.hilo-amberg.de/aktuelles/meldung/bef3a909-767f-9ffc-9246-15931d9a6e14/
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Hier unser Büro in der 360 Grad Perspektive.
Einkommensteuererklärung 2015 schon erstellt? Bei Pflichtveranlagung muss die Einkommensteuer 2015 bis zum 31.12.2016 (mit der bereits für uns gewährten Frist) eingereicht werden. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ( Antragsveranlagung - früher Lohnsteuerjahresausgleich) kann rückwirkend für 4 Jahre die Einkommensteuererklärung einreichen. (die Einkommensteuererklärung 2012 noch bis zum 31.12.2016) Das Interessante dabei ist, bei Rückerstattung für 2012, 2013 und 2014 wird diese mit 6 % pro Jahr vom Finanzamt verzinst. Die Verzinsung tritt nach dem 15. Monat des betreffenden Steuerjahres ein und beträgt 0,5 % für jeden vollen Monat!!! Kontakt und näheres entweder hier über Facebook, Email oder einfach telefonisch während den Öffnungszeiten bzw. hinterlasst eine Rückrufbenachrichtigung auf der Mailbox!
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Eines schönes verlängertes Wochenende an alle.
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Heute den 17.09.2016 sind wir auf der Chamlandschau vertreten. Der Eintritt ist frei. Ich würde mich über euren Besuch freuen.
Informationen zur Abgabefrist der Steuererklärung 2015: Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt einzureichen (z.B. bei mehr als 410 € Kranken-, Verletzten-, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen und einer davon wurde mit der Steuerklasse V oder VI besteuert) hat als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2016. Diese Fristverlängerung gilt aber nur, wenn wir die Erklärung tatsächlich anfertigen. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn man die Einkommensteuererklärung selbst erstellt. Genauere Informationen gibt es bei mir. Bitte beachten, dass ich nur beraten darf, wenn neben dem Arbeitslohn/Rente/Beamten- oder Versorgungsbezügen noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte oder private Veräußerungsgeschäften von weniger als 13000 / 26000 € (ledig/verheiratet oder verpartnert) pro Jahr vorliegen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Ziff. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Bin ab dem 23.05 für Rückfragen erreichbar.
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Ab Mittwoch den 11.05 bis Montag den 23.05. habe ich Urlaub. Danach stehe ich gerne zu den bekannten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
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Ich freue mich sehr über die 100 "Gefällt mir" Angaben. Dankeschön!!