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Rechtsanwalt Alexander Schönfeld

Trostberger Straße 1a, Altötting, Germany
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung Ihrer Interessen in den Rechtsgebieten Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht.

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Telefonieren im Auto: Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist Auch im Stau gilt: Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist verboten. Außer, Sie haben den Motor abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kostet 60,00 € Bußgeld und bringt einen Punkt in Flensburg. (Quelle: ADAC Motorwelt 07/08/2017)

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Kollision während des Überholens einer Fahrzeugkolonne Das Überholen einer Kolonne als solches stellt nach herrschender Rechtsprechung noch keinen Fall des Überholens bei unklarer Verkehrslage im Sinne des § 5 III Nr. 1 StVO dar. Dieses begründet sich darin, dass eine bloße abstrakte Gefahr zur Annahme einer unklaren Verkehrslage nicht ausreicht. Anderes kann gelten, wenn besondere Umstände hinzukommen. Diese liegen beispielsweise vor, wenn die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473).

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Ausschluss der Vergütungspflicht von Umkleidezeiten Die Tarifvertragsparteien können vereinbaren, dass das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zu zählen ist. Darin liegt kein Verstoß gegenn § 3 III ArbSchG. Bei der konkreten Anwendung hat der Arbeitgeber allerdings den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG, Urteil vom 13.12.2016 - 9 AZR 574/15).

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Abgrenzung Schenkung - Darlehen bei der Schwiegerelternzuwendung OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 20.01.2016 - 11 U 153/15 Zuwendungen, die Schwiegereltern an den Ehegatten des eigenen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens machen, können als Schenkung zu qualifizieren sein. Den Schwiegereltern ist es jedoch nach wie vor unbenommen auch einen Darlehensvertrag zu vereinbaren. Praxishinweis: In der Praxis werden Geldbeträge zumeist ohne rechtliche Beratung überwiesen. In diesem Zusammenhang kann der künftige Ehegatte sensibilisiert werden. Es ist regelmäßig zu empfehlen, eine eventuelle Schenkung der Eltern während der Ehe schon aus erbschaftssteuerrechtlichen Gründen (Freibetrag nur 20.000,00 Euro bei Schwiegerkindern) immer nur an das eigene Kind vorzunehmen. Das eigene Kind kann dann selbst eine eigenständige Vereinbarung mit seinem Ehepartner treffen. In dieser Vereinbarung wiederum sollte unbedingt eine Regelung zur Rückforderung bei Auflösung der Ehe erfolgen, insbesondere, wenn eine Berücksichtigung im Rahmen des Zugewinns ungewiss ist. Berät man hingegen die schenkenden Eltern, sollte stets auch an erbrechtliche Anordnungen gedacht werden, das heißt vor allem eine Anrechnung auf den Pflichtteil, § 2315 BGB, und an Regelungen, ob eine Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB zu erfolgen hat oder ob diese abbedungen wird. (Quelle: NJW-Spezial, Heft 12, 2016, S. 358)

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OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2015 - 1 U 125/14 Kein Schadensersatz nach vorbehaltloser Abnahme in Kenntnis des Mangels Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk trotz Kenntnis des Mangels ab, ohne sich die Mangelgewährleistungsrechte vorzubehalten, steht ihm nur noch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens zu. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen der Mangelbeseitigungskosten ist augeschlossen.

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BGH- Urteil v. 27.10.2015- VI ZR 23/15 zur Höhe des Schadensersatzes bei der Verletzung von Tieren 1. Im Fall der Verletzung eines Tieres ist §251 Abs.2 Satz 2 BGB dahin auszulegen, dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. 2. Zur Ermittlung der noch verhältnismäßigen Heilbehandlungskosten bedarf es stets einer wertend en Gesamtbetrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls seitens des Tatrichters. Dabei kann auch das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier von Bedeutung sein. 3. Im Fall der Verletzung eines Tieres kann der Schädiger den Geschädigten bei unverhältnismäßig hohen Heilbehandlungskosten nicht gemäß §251 Abs.2 Satz1 BGB auf Wertersatz in Geld verweisen; der Schädiger schuldet dem Geschädigten vielmehr -in Ausnahme von dieser Vorschrift- Ersatz der noch als verhältnismäßig zu erachtenden Tierbehandlungskosten.

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