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Fahrschule Edhofer

Georgenstr. 40, Altötting, Germany
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Informationen über unsere Fahrschule, über Termine und Neuerungen rund um Euren Führerschein.

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Medical Service bietet im September folgenden Erste-Hilfe-Kurs in Burghausen an: Am Samstag, 24.09.2016 ab 13:00 Uhr Nähere Infos bei uns!

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Medical Service bietet im August folgenden Erste-Hilfe-Kurs in Burghausen an: Am Samstag, 20.08. ab 13 Uhr Nähere Infos bei uns!

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Wußtet Ihr das? Ein privater Grundstücksbesitzer ist grundsätzlich berechtigt, einen Falschparker sofort abschleppen zu lassen. Er muss dabei nicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachten, wenn das Abschleppen nötig ist, um die Besitzstörung zu beenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.(122 C 31597/15 v. 02.05.2016)

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Wußtet Ihr das? Überschreitet man um mehr als 40 % die vorgeschriebene Geschwindigkeit kann dies als vorsätzlich gewertet werden und damit wird ein Bußgeld fällig. (OLG Hamm 4 RBs 91/16) Das Bußgeld fällt dabei deutich höher aus als die Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog

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Medical Service bietet im Juli folgenden Erste-Holfe-Kurs in Burghausen an: Am Samstag, 23.07. ab 13 Uhr Nähere Infos bei uns!

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Wußtet Ihr das? Der Besucher eines Musikfestivals ließ sich zu einer kleinen "Linie" Amphetamin verleiten und fuhr extra 3 Tage später nach Hause, weil seiner Auffassung nach die Droge bis dahin abgebaut sei. Auf dem Heimweg geriet er in eine Polizeikontrolle. Im Blut wurde eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin festgestellt. Folge: Führerscheinentzug. Zu Recht? Ergebnis Ja, zu Recht. Bereits die einmalige Einnahme von Amphetamin begründet die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr, auch wenn der Betreffende gar nicht unter dem Einfluss der Droge gefahren ist. Es komme deshalb nicht darauf an, welche Amphetaminkonzentration im Blut nachgewiesen worden sei. (VG Neustadt, 1 L 269/16.NW)

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Wußtet Ihr das? Auch das Anschließen eines Handys zum Laden während der Autofahrt stellt eine Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar. Die Nutzung eines Mobiltelefons schließt sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. Dies kann bereits zu einem Bußgeld führen.

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Wußtet Ihr das? Begeht ein Verkehrsteilnehmer innerhalb drei Jahren 5 einfachere Verkehrsverstöße, kann er ein Fahrverbot bekommen, so entschied das OLG Hamm (Az.: 1 RBs 138/15)

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Wußtet Ihr das? Laut dem Landgericht Landshut (- 12 S 2603/15 vom 01.12.2015) dürfen Dashcam-Aufnahmen im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nach einem Verkehrsunfall verwendet werden. Es erfolgt kein gravierender Grundrechtseingriff durch Onboard-Kamera. Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nach einem Verkehrsunfall können zur Aufklärung des Unfallhergangs die Aufnahmen einer Dashcam verwendet werden. Durch die Aufnahmen einer Onboard-Kamera werden Grundrechte anderer Verkehrsteilnehmer nicht gravierend verletzt.

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Wußtet Ihr das? Auch das Halten des Mobiltelefons, um während der Fahrt über die Funktionstasten des Geräts digitale Lichtbilder anzufertigen, fällt unter die Nutzung von Mobiltelefonen im Sinne des § 23 Abs.1a StVO. Der Begriff der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons in § 23 Abs. 1a StVO ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt. Danach handelt ordnungswidrig im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Ein Benutzen zum Telefonieren ist nicht erforderlich. (OLG Hamburg)

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März-Termine für Erste-Hilfe-Kurse: Mühldorf: Beginn am 12.03. und am 26.03. Altötting: Beginn am 05.03. und am 19.03. Nähere Infos gibt es bei uns!

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