Seniorenberatung-Ahaus
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Beratung - Unterstützung - Begleitung
Pflegeeinstufungen - Schwerbehindertenanträge - Hilfsmittel uvm. Ob Mithilfe bei Pflegestufen, Schwerbehinderungen, Nachteilsausgleichen, Hilfsmitteln oder Anträgen jeglicher Art. Fragen zu Demenz, oder zusätzlichen Betreuungsleistungen? Wir helfen günstig und kompetent. Jetzt Neu: Die Kundenkarte für 5 € im Monat (kein Abo)-Feste Leistungen zu festen Konditionen.
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facebook.comUnterschiede der Anspruchsvorraussetzungen von 2016 auf 2017 (Quelle: https://www.dmrz.de/pflege-staerkungs-gesetz-psg-ii-pflegegeld-pflegesachleistungen-2017-2018.html)
Richtiger Umgang mit dem Widerspruch! Die Erwartungen von pflegenden Angehörigen beim Antrag auf einen Pflegegrad werden nicht immer erfüllt. Oft wird ein Antrag abgelehnt, oder es fehlen ein paar Punkte für den richtigen Pflegegrad. Seit diesem Jahr geht jeder Widerspruch zum Widerspruchsausschuss. HIer wird entschieden, ob es zu einer erneuten Begutachtung kommt, oder ob nach Aktenlage die Entscheidung unverändert bleibt. Oft dauern diese Prozesse lange und es können schnell Monate vergehen. Deshalb ist eine richtige Vorbereitung und fachliche Vorgehensweise sehr wichtig. Bei Fragen melden Sie sich bei uns!
Dieser Pflegegradrechner kann Ihnen helfen die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person einzuschätzen. Hierbei ist es wichtig darauf zu achten was die Person könnte, auch wenn sie die Handlung nicht mehr vollzieht! Um für jedes Item die richtige Definition zu finden ist es unbedingt nötig sich mit den Inhalten genaustens zu beschäftigen. Manchmal ist ein Punkt Entscheidend! Sollten Sie sich nicht sicher sein, oder Fragen dazu haben, können sie uns gerne anschreiben, oder ansprechen! Wir unterstützen gerne! https://www.smart-rechner.de/pflegegrade/rechner.php
Finanzamt hilft mit Steuerbonus beim Notruf! Wenn ein Mensch im Rahmen des betreuten Wohnens zu seiner Sicherheit ein Notruf System abonniert, dann unterstützt ihn das Finanzamt dabei. Nach einem höchstrichterlichen Urteil zufolge handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 18/14). Der Fall: Ein fast 95-jähriger bewohnte eine drei Zimmer Wohnung innerhalb einer Seniorenresidenz. Darin konnte er weitgehend selbstverantwortlich leben, wollte aber aus Gründen seiner eigenen Sicherheit die Möglichkeit haben, im Notfall um Hilfe zu rufen. Deswegen schloss er einen Vertrag über einen 24 Stunden Ruf System ab, was etwa 1400 Euro im Jahr kostete. Diesen Betrag machte er in seiner Steuer Erklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend. Das Finanzamt war damit nicht einverstanden. Das Urteil: Der Bundesfinanzhof hatte keine Zweifel daran, dass diese steuerliche Vergünstigung hier angemessen sei. Ein Haushalt im Sinne der Vorschriften könne auch innerhalb eines Wohn-Stifts geführt werden. Und die Rufbereitschaft erfülle typischerweise eine Aufgabe, die sonst innerhalb eines Haushalts von Familienangehörigen oder sonstigen Nahestehenden erledigt werde. Diese Leistung sei mit anderen anerkannten haushaltsnahen Dienstleistungen wie Einkaufen, Garten- und Wäschepflege zu vergleichen. (Haus & Grund 09/16)
Seniorenberatung-Ahaus Dienstleistungen: Hilfe bei Pflegestufen! Unterstützung bei Schwerbehinderten-Angelegenheiten! Mithilfe bei Anträgen! Beratung zur Pflegesituation und zu Hilfsmitteln! Unterstützung bei Kontakten zu Ämtern, Krankenkasse und Ärzten! Besuchen Sie die Homepage! www.Seniorenberatung-ahaus.de
Beide Seiten müssen das Hilfsmittel wollen! Damit Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden bleiben können und die Pflege zu Hause gelingt, braucht es oft Hilfsmittel oder die Wohnung muss baulich den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Deshalb wurde mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz der Zuschuss der Pflege-Versicherung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von 2557 auf 4000 € pro Maßnahme erhöht. Wichtig ist, dass vor dem Umbau der Antrag gestellt werden muss. Auch gibt es die Möglichkeit eine kostenlose Wohn-Beratung in Anspruch zu nehmen. In Deutschland gibt es über 250 Wohnberatungstellen.
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) soll vieles einfacher, gerechter und besser machen! Die neue Begutachtungsphilosophie die zum 01.01.2017 starten wird, lässt sich wie folgt zusammenfassen: ➞ Umfassende Berücksichtigung von Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher und psychisch/kognitiver Beeinträchtigungen ➞ Einbeziehung des Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung ➞ Einbeziehung der Teilnahme an sozialen, kulturellen und anderen außerhäuslichen Aktivitäten ➞ Einbeziehung der krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ➞ Neuer Maßstab ist der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen Die Gewichtung der einzelnen Punktewerte sieht wie folgt aus: • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15%• Umgang mit krankheits- und therapiebed. Anforderungen 20%• Mobilität 10% • Kognitiver Status und Verhaltensprobleme 15% • Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen)40% Das neue Begutachtungsassessment soll vieles besser machen! ➞pflegewissenschaftlich fundierte Einordnung von körperlich und geistig, oder psychisch beeinträchtigten Personen, von Kindern und Erwachsenen ➞5 Pflegegrade anstelle von 3 Pflegestufen: differenziertere Grundlage für eine gerechte Zuordnung von Leistungspauschalen der Pflegeversicherung ➞Ressourcenorientierte Sichtweise verbessert die Erfassung von Prävention- und Rehabilitationsbedarf ➞Grundlage für ein einheitliches Verständnis von Pflegebedürftigkeit Gemeinsame Sprache für Gutachter und Pflegende. Wie bei jedem Assessment gibt es auch hier relevante Punkte zu beachten! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Prüfung von Pflegebedürftigkeit: Ca. ~ 73 % der Pflegebedürftigen sind älter als 76 Jahre. In dieser Altersgruppe steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit sprunghaft an. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen hat zum Zeitpunkt der Erstberatung noch keine Pflegestufe. Nach wie vor melden sich Angehörige und Betroffene in vielen Fällen erst nach der Ablehnung und verschenken vielleicht wertvolle Zeit. Lassen Sie ihren Fall durch die Seniorenberatung prüfen. Dienstleistungen: Mithilfe bei Pflegestufen und Anträgen! Unterstützung bei Schwerbehinderten-Angelegenheiten! Beratung zur Pflegesituation und zu Hilfsmitteln! Unterstützung bei Kontakten zu Ämtern, Krankenkasse und Ärzten! Besuchen Sie die Homepage! www.Seniorenberatung-ahaus.de