Fahrschule JUNG
Description
Führerschein/Automatik-PKW
Aufbauseminar Fahranfänger ASF
Weiterbildung Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Kraftfahreignungsberater (KFB) Willkommen bei Fahrschule JUNG
Seit 1979 existiert die Fahrschule JUNG - inzwischen in der zweiten Generation - an drei Standorten: AHAUS, STADTLOHN und LEGDEN.
Unser Team besteht aus vier Fahrlehrern und drei Büroangestellten. Durch unsere über 35-jährige Erfahrung sind wir bestrebt Euch modernste Fahrzeuge (auch mit Automatikgetriebe), neuestes Online-Lernmittel und großzügig klimatisierte Schulungsräume anzubieten. Überzeugt Euch selbst!
Unsere Bürozeiten:
Di., und Do. 19 - 20:30 Uhr
Mittwoch 9 - 11 Uhr
Unterricht Ahaus: Di und Do 19 - 20.30 Uhr
Unterricht Stadtlohn: Mo und Mi 19 - 20.30 Uhr
Unterricht Legden: Di und Do 19 - 20.30 Uhr
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facebook.comMaja, Antonia, Philip, Marc, Martin, Jona haben sich ein wunderbares Geschenk🎁 zu Weihnachten🎄 gemacht.... IHREN FÜHRERSCHEIN! Herzlichen Glückwunsch und gute Fahrt mit dem 🎅Schlitten 🤣
6 Richtige am Montag morgen 🤗 Unsere Glückwünsche zum Führerschein gehen heute an Elias, Heike, Niklas, Nico, Timo und Tim
Kosten: 35,00 € 1. Hilfe-Kursus 6,43 € Sehtest 9,95 € Passbilder (5 Stück) Anmeldung unter: Tel. 02561 961190 Fax. 02561 961191 oder per Email : info@fahrschule-klaus-jung.de
Yes💪🏻Mit Bravour haben Hatice, Hannah, Salem, Raphael, Monique und Yannik bei winterlichen Straßenverhältnissen ihre Führerschein-Prüfung gemeistert🔝
Klasse T Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger. Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt. Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: L, AM Sehvermögen: Sehtest Erste Hilfe: erforderlich
1. Türchen🚪geöffnet... Unsere Glückwünsche zum Führerschein gehen heute an Anjo, Linus, Sophie, Sven, Julius und Maximilian 🙂
Pink Tuesday statt Black Friday.... Das "rosa Kärtchen" halten Sie nun stolz in ihren Händen. Und zu Recht! 😊 Glückwunsch zum Führerschein an Gabrail, Ina, Christopher, Lara und Ina 👏🏻
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, siehe Liste unten im Weblink verkehrsportal.de) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_für_Fahranfänger Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Klasse T Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger. Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt. Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: L, AM Sehvermögen: Sehtest Erste Hilfe: erforderlich
....besser kann man unseren Traumberuf nicht erklären.....schönes Wochenende von den Hexenmeistern Andre, Klaus, Guido und Rüdiger...
Glückwunsch Dana 👏🏻