Middendorf & Breyer Rechtsanwälte Aachen
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Bürogemeinschaft spezialisierter Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Aachen. Als Bürogemeinschaft spezialisierter Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Aachen beraten und vertreten wir neben Privatpersonen auch Handwerksunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen bundesweit bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Problemstellungen in den nachfolgenden Rechtsgebieten:
-Arbeitsrecht
-Baurecht
-Familienrecht
-Mietrecht
-Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
-Verkehrsrecht
-Versicherungsrecht
-Vertragsrecht
-Wohnungseigentumsrecht
-AÜG
Zielsetzung hierbei ist eine qualitativ hochwertige, kompetente und zeitnahe Rechtsberatung, in der individuelle Problemlösungen erarbeitet werden.
Die Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung und sind an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet zugelassen.
Die Kanzlei ist sowohl auf Grund der guten Autobahnanbindung, als auch der zentralen Lage gut zu erreichen. Parkplätze sind vor dem Gebäude verfügbar.
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Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoss oder Abstand nicht eingehalten? Wir vertreten Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten insbesondere in Bußgeldsachen. Ihr Team der Anwaltskanzlei Middendorf und Breyer
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Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie auch bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber. Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen ist Herr Rechtsanwalt Volker Breyer.
Das Scheidungsverfahren: Die Voraussetzungen für die Ehescheidung sind in §§1564 – 1568 BGB und in den Vorschriften §§ 622, 629d, 630 ZPO nachzulesen. Bevor die Scheidung durch das Gericht per Beschluss festgestellt werden kann, kommt die Trennung. In Deutschland gilt die Trennung als Voraussetzung für eine Scheidung. Ein Ehepaar muss sich erst trennen, bevor das Gericht diese Trennung gerichtlich feststellen und die Ehescheidung aussprechen kann. Eine Annullierung bedeutet, die Eheschließung wird rückgängig gemacht. Sie ist in Deutschland nur unter besonderen Umständen erwirkbar. Nach einer Annullierung gilt man gesetzlich nicht als geschieden. Feststellung einer gescheiterten Ehe Um eine geschlossene Ehe scheiden zu können, muss zunächst festgestellt werden, dass sie gescheitert ist. Als gescheitert betrachtet man sie, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist. Eine Trennung kann auch in der in der ehelichen Wohnung erfolgen, auch dann, wenn die Noch-Ehegatten nach wie vor die eheliche Wohnung miteinander teilen, denn dies bedeutet nicht, dass die Eheleute auch eine häusliche Gemeinschaft bilden. Weitere Voraussetzung ist die Zerrüttung der Ehe. Es müssen zwei Vermutungen erfüllt sein, die den Umstand der Zerrüttung nahe legen. Die Ehegatten leben bereits seit einem Jahr getrennt und es besteht keine Bereitschaft der Eheleute, sich zu versöhnen oder ein Ehegatte möchte auch nach drei Jahren der Trennung noch die Scheidung trotz der Tatsache, dass sich der andere Ehepartner weigert der Scheidung zuzustimmen.. Scheidung einleiten Trennungsjahr Das Trennungsjahr kann dann verkürzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf einen Härtefall hindeuten. Wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehepartner eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann die Ehe auch vor Beendigung des ersten Trennungsjahres und ohne die Einwilligung beider Ehepartner geschieden werden. Zu diesen Härten zählen zum Beispiel ständige körperliche Misshandlungen, Alkoholsucht, Drogenabhängigkeit, andere Straftaten. und weitere zu prüfende Lebensumstände, denn auch andere subjektiv als unzumutbare Härte empfundene Zustände werden in den letzten Jahren immer häufiger von deutschen Gerichten akzeptiert. An dieser Stelle soll auch darauf hingewiesen werden, dass nach einer Trennung im auf die Trennung folgenden Januar der Wechsel der Steuerklasse, der durch das Trennungsjahr notwendig wird, erfolgen muss. Wir vertreten Sie nicht nur im Scheidungsverfahren sondern auch in den damit verbundenen Fragen des Unterhaltsrechts und in Fragen des Zugewinnausgleichs, Versorgungsausgleichs und allen weiteren Fragen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Wir helfen Ihnen.
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Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden ein frohes Osterfest. Ihr Team der Anwaltskanzlei Middendorf und Breyer.
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Wir beraten und vertreten Sie vertrauensvoll und zuverlässig bei Scheidungsverfahren und anlässlich seiner Folgen.