Feuerwehr Pettenbach
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facebook.comAusbildung Sechs neue Absolventen des Funklehrganges: Felix Tiefenthaler, Kevin Selder, Tanja Feichtinger, Andreas Rankl, Lukas Steinmaurer und Kevin Rauscher haben in Micheldorf den Funklehrgang absolviert. Fast alle mit vorzüglichem Erfolg.
Ausbildung Ein Trupp stellte sich im Feuerwehrhaus Kirchdorf der höchsten Stufe der Atemschutz-Leistungsprüfung. Martin Kirner, Patrick Radner und Christian Kohlbauer erlangten bei der Prüfung in Theorie und Praxis, das begehrte Leistungsabzeichen in Gold.
Einsatz Freimachen von Verkehrswegen. Eine Ladung Ziegel fiel von einem Fahrzeug und wurde zerbrochen im Kreisverkehr verteilt.
Einsatz Beleuchtungsarbeit wegen einem Hubschraubereinsatz. Und der war durch einen medizinischen Notfall verursacht.
Einsatz Wasserversorgung für die Dampflok eines Nostalgiezuges am Bahnhof.
Einsatz VU auf der Lederaustr. Ein PKW krachte gegen das Geländer der Almbrücke. Ausgetretenes Motoröl konnte gebunden werden, bevor es –trotz starken Regens- in den Almfluss gelangte. Keine Verletzten.
sonstiges !HEUTE! Herzlich Willkommen bei unserem Frühschoppen !HEUTE!
Einsatz VU auf der Kremsmünsterer Landesstr. Ein Traktor mit Anhänger, gefüllt mit lebenden Schweinen kippte um. Keine verletzten Menschen oder Tiere.
Einsatz Schwerer VU auf der B120 im Bereich der Neuen Mittelschule. Ein Klein-LKW stieß in einer Rechtskurve gegen einen LKW-Zug. Der Lenker wurde schwer eingeklemmt und musste mühsam mit drei (!) Hydraulischen Rettungsgeräten und zwei Seilwinden aus dem Fahrzeug gerettet werden. Der Fahrer des Holz-LKW blieb unverletzt.
Einsatz Brand einer Strohpresse. Durch den raschen Einsatz konnte größerer Schaden an der Presse, aber auch am abgeernteten Feld verhindert werden.
Service VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 21. Juni 2017 zum Schutz vor Waldbränden § 1 Schutzmaßnahmen (1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. (2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. § 3 Strafbestimmung Übertretungen des § 1 werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Ausbildung Kevin Gramschek hat an der Landes-Feuerwehrschule den Lotsen- und Nachrichtendienstlehrgang mit vorzüglichem Erfolg absolviert.