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Stephan Völkel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Legal Company

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www.rechtsanwaelte-voelkel-kollegen.de
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht  
Stephan Völkel
Rechtsanwalt
   Bad Soden
Stephan Völkel  Rechtsanwalt    Bad Soden   Rechtsanwalt Stephan Völkel

Zum Quellenpark 7
65812 Bad Soden am Taunus



Kontakt

Telefon: +49 6196 600810

Telefax: +49 6196 27351

E-Mail: info@rechtsanwaelte-voelkel-kollegen.de









Umsatzsteuer ID:

181 351 248






Berufsbezeichnung

Rechtsanwälte


Zuständige Kammer

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main



Berufhaftpflichtversicherung:

Allianzversicherung




Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:



Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG

Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO

Berufsordnung für Rechtsanwälte BRAO

Fachanwaltsordnung FAO

Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft CCBE



Weitere Informationen erhalten Sie über die Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de  in der Rubrik  "Berufsrecht ".

Rechtsanwalt Stephan Völkel

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Ausschlussfristen sind sehr oft unwirksam Bahnbrechend war dafür die Entscheidung des BAG vom 24.8.2016, Az.: 5 AZR 703/15. In der arbeitsrechtlichen Praxis führt diese Entscheidung dazu, dass fast jede Klausel, die vor dem 24.8.2016 konzeptioniert worden war, als unwirksam eingestuft wird. Mit diesen Klauseln müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oft mit einer sehr kurzen Frist( meistens 3 Monate) geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Gerade im laufenden Arbeitsverhältnis wagt sich kaum ein Arbeitnehmer gegen seinen Chef vorzugehen, wenn der z.B. das Urlaubsgeld nicht gezahlt hat. Konsequenz: oft sind die Ansprüche nach 3 Monaten weg. Jetzt sind diese Klauseln am Mindestlohn gescheitert. Weil fast keine Klausel Mindestlohnansprüche ausgenommen hat, sind sie vom BAG als unwirksam eingestuft worden. Begründung: Mindestlohn kann nicht durch Ausschlussfristen umgangen werden. Das BAG sieht einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Wenn der Arbeitgeber sich also auf so eine Klausel beruft, dann sollte man sie sich genau anschauen. Ist der Mindestlohn nicht ausgeschlossen, dürfte sie unwirksam sein.

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https://www.sparda-vereint.de/voting/spardafruhjahrsaktion-2017/neue-spielerkabinen-fur-unseren-sporrtplatz/ Hallo zusammen, ich würde mich sehr freuen, wenn ihr meinen Verein durch eure Stimme unterstützen würdet. Viele Grüße Stephan Völkel

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Wer am 10.6.2016 Zeit hat, der sollte sich diese Veranstaltung nicht entgehen lassen. Ich werde auf jeden Fall da sein, da ich das Buch " Das Ende der Einsamkeit" unglaublich gut finde und die Veranstaltung mit plane und organisiere. Ihr könnt mir gerne per mail Wünsche für Eintrittskarten senden: sv@rechtsanwaelte-voelkel-kollegen.de

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