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Anwaltskanzlei Heethey

Gütersloher Str. 46, Verl, Germany
Lawyer

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Anwaltskanzlei Heethey
Gütersloher Str. 46
33415 Verl

Tel.: 05246/936 935

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Heute, tierischer Stau auf dem Weg zum Amtsgericht.

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Sind die Mieterrechte durch die BGH-Entscheidung vom 15.03.2017 gestärkt worden? Die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (III ZR 270/15) hat ein umfangreiches Presseecho ausgelöst. In dieser Entscheidung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass eine sorgsame Interessenabwägung zwischen einem gekündigten Mieter und dem Vermieter durchgeführt werden muss, wenn die Kündigung für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt. Mit dieser Entscheidung sind aber nicht die Mieterrechte weiter gestützt worden, sondern das Gericht hat lediglich auf prozessuale Fehler der Vorinstanz hingewiesen. Dabei hat das Landgericht Baden-Baden als Vorinstanz versäumt, die besonderen Härtegründe des gekündigten Mieters im einzelnen festzustellen und hat lediglich pauschal die Interessen des Vermieters an der Eigennutzung einer zusätzlichen Wohnung, den Interessen des Mieters vorangestellt. Mit dieser Entscheidung sind Mieterrechte nicht umfassender bestätigt worden, wie teilweise in der Presse ausgeführt wird. Diese Entscheidung hat lediglich den Prüfungsmaßstab des Gerichtes noch einmal deutlich gemacht. Der Rechtsstreit wurde nun an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Ergebnis muss sich das Landgericht Baden-Baden erneut mit dem Fall beschäftigen und einen Gutachter mit der Frage der Härtegründe beauftragen.

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Heute Fortbildung zum Thema Reiserecht

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Schöne Bescherung

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Auch bei uns hat nun die vorweihnachtliche Zeit Einzug gehalten. Wir wünschen allen einen schönen Advent und viel Spaß.

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Darlehensgsgebühren aus Bausparverträgen zurückfordern Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 8. November 2016 (XI ZR 552/15) entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. Der BGH führt aus, die Gebühr dient der Abgeltung von Verwaltungsaufwand, der für Tätigkeiten der Beklagten im Zusammenhang mit den Bauspardarlehen anfällt. Eine solche Regelung entspräche den Bestimmungen des § 307 BGB nicht. Diese Entscheidung dürfte einige Rückforderungsansprüche auslösen.

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Fachanwaltsfortbildung Mietrecht 9.00 Fortbildungsveranstaltung bei der Anwaltskammer in Hamm mit Prof. Artz. Ein ausgewiesener Spezialist im Bereich Mietrecht und Professor an der Uni Bielefeld.

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Das Netzwerk der Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, dem auch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs angehört, hat gestern eine Stellungnahme zur Situation in der Türkei abgegeben, in der es seine tiefe Besorgnis über die dortigen Geschehnisse zum Ausdruck bringt. Das Netzwerk sieht die aktuellen Ereignisse, insbesondere die Entlassung und Verhaftung Tausender Richter, als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und Bedrohung für den Rechtsstaat in einem Mitgliedsland des Europarates. Es ruft auf zur Beachtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte und fordert auf zur Anwendung bestehender Monitoring-Instrumente zur Wahrung der Menschenrechte sowohl auf der Ebene des Europarates als auch der Vereinten Nationen. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Stellungnahme des Netzwerks angeschlossen.

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Besuch der Gesamtschule Heute besuchte uns ein Kurs der Verler Gesamtschule, um sich die Ausstellung von Frau Georgi-Wask, gemeinsam mit ihrer Lehrerin anzuschauen. Viele Fragen der Schülerinnen und Schüler konnten direkt von der Künstlerin beantwortet werden. Auch Anregungen der Schüler wurden formuliert: "Malen Sie doch mal ein Bild, auf dem alles drauf ist, Strand, Bäume, Tiere und Menschen." Klar! Warum eigentlich nicht?! Danke, schön, dass ihr da wart.

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Die Überschrift ist unpassend, sie hat weder mit dem Anlass noch mit der Ausstellung etwas zu tun. Der Artikel an sich ist gelungen. Er gibt die Inhalte der Ausstellung gut wieder.

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Ausstellungseröffnung mit der Künstlerin Renate Georgi-Wask aus Bielefeld und der Kuratorin Karin Blessing aus Verl

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Ausstellungseröffnung und 15 Jahre Anwaltskanzlei Heethey Gestern haben wir unsere Ausstellung zu unserem 15-jährigen Kanzleibestehen mit Werken der Bielefelder Künstlerin Renate Georgi-Wask eröffnet. Die Ausstellung kann zu unseren Bürozeiten noch bis zum 30.06.2016 besucht werden. Vielen Dank an alle Besucher der gestrigen Vernissage und an die Künstlerin, die Vuratorin Karin Blessing aus Verl und an alle fleißigen Herlferinnen und Helfer.

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