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Rechtsanwältin Ute Eckmaier

Hauptstraße 25, Senden, Germany
Lawyer

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Als Rechtsanwältin betreue ich hauptsächlich Mandate aus dem zivilrechtlichen Bereich, z.B. Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. In meiner Kanzlei übernehme ich überwiegend Mandate aus dem zivilrechtlichen Bereich. Insbesondere Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht gehören dazu. Darüber hinaus betreue ich Mandanten bei der Vorbereitung von Insolvenzverfahren und im Rahmen von Schuldensanierungen.

Weitere Webseiten von mir:

www.insolvenzantrag-online.de
www.online-scheidung-deutschland.com

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Für viele wahrscheinlich wenig überraschend: Der Stromanbieter Care Energy ist insolvent. Nachdem das Unternehmen zuletzt auch nicht mehr in der Lage war, ordnungsgemäße Abrechnungen zu erteilen und auch nichtbegründete Forderungen an Kunden gestellt hat, war dies wohl nur eine Frage der Zeit. Wie geht es weiter? Die Kunden werden weiterhin mit Strom versorgt, zunächst wohl vom Grundversorger vor Ort und müssen sich einen neuen Anbieter suchen. Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Monaten versuchen, bei den Kunden noch Geld für Stromlieferungen einzufordern. Sie werden Abrechnungen erhalten, die Sie genauestens prüfen sollten. Das kann sich lohnen. Denn der Insolvenzverwalter wird nicht immer richtig abrechnen können, weil er nur vorhandene Unterlagen sichten kann. So wie das Unternehmen zuletzt agiert hat steht zu befürchten, dass die Buchhaltung eher ein Chaos war. Scheuen Sie sich auch nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gegenseite tut das nämlich auch.

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WISO

Der Vermieter hat ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Tut er das nicht, hat er keinen Anspruch auf Nachzahlung, muss aber ein Guthaben erstatten. Sollte eine Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig vorlegen, kann der Vermieter ggf. Schadenersatz von dieser verlangen, wenn er dadurch von seinem Mieter eine Nachzahlung nicht verlangen kann.

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anwalt.de - Rechtstipps und Anwaltssuche

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Ab heute ist die Kanzlei über die Feiertage geschlossen. Ab dem 09. Januar 2017 bin ich wieder für Sie da. Ich wünsche allen Frohe Weihnachten und ein paar ruhige Tage mit der Familie.

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Recht § Urteile

Das kommt dabei raus, wenn man auf den Kauf eines Tieres normales Kaufvertragsrecht anwendet und das Tier wie eine Sache behandelt. Ein unbefriedigendes Urteil.

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WILLKOMMEN - Niemand`s Pfoten e.V.

Wann haben Sie zuletzt das Haltbarkeitsdatum des Verbandskastens in Ihrem Auto überprüft? Das ist schon länger her? Dann sollten Sie das jetzt nachholen. Ein abgelaufener Verbandskasten kostet 5,- € Bußgeld. Geld, das man sich sparen kann. Warum ich das frage? Ich bin Mitglied in einem Tierschutzverein namens Niemand's Pfoten e.V. Der Verein sammelt derzeit abgelaufene Verbandskästen für ein slowakisches Tierheim. Dort wird jede Hilfe benötigt. Ich schlage Ihnen daher folgendes vor: Sie bringen oder schicken mir Ihren abgelaufenen Verbandskasten und erhalten von mir einen Gutschein über 5,- € für Ihre nächste Anwaltsrechnung. Sie sparen das Bußgeld, erhalten eine Gutschrift und tun noch etwas Gutes für den Tierschutz. Meine Büroadresse: Hauptstraße 25, 89250 Senden Für nähere Informationen über den Verein: www.niemandspfoten.de Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft.

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Betrüger versenden gefälschte t-online-Mails

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WISO

Für alle, die dachten, Facebook sei ein rechtsfreier Raum - auch hier sollte man genau überlegen, was man postet. In der vermeintlichen Anonymität des Internets postet man schnell mal gedankenlos ein Statement, das im anlaogen Leben eine Beleidigung darstellt. Das bleibt es natürlich auch im virtuellen Leben - mit sämtlichen strafrechtlichen und auch zivilrechtlichen Konsequenzen.

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Zum Welthundetag: 8-mal Recht rund um den Hund

https://www.facebook.com/anwalt.de/posts/10155412735299863

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Recht § Urteile

Das wird das Leben zwar erleichtern. Allerdings sollte man immer im Auge behalten, dass man im Zweifel den Zugang der Kündigung beweisen muss. Bei einer Email geht das nur mit einer Lesebestätigung der Gegenseite.

Recht § Urteile
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Der Bundesgerichtshof hat ein für Mieter erfreuliches Urteil gefällt: Der Vermieter darf die Kaution nicht mit alten, bereits verjährten Ansprüchen gegen den Mieter verrechnen. Es ging um Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2006 bis 2009, in diesem Jahr zog der Mieter aus. Klage hatte der Vermieter jedoch erst 2013 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt waren die Forderungen für die Jahre 2006 bis 2008 bereits verjährt und der Vermieter durfte nicht mehr aufrechnen. (Az.: VIII ZR 263/14). Es kann daher unklug sein, zu lange mit einer Klage zu warten. Zum einen läuft der Vermieter Gefahr, dass sich die Vermögens-verhältnisse des Mieters nach einiger Zeit verschlechtern und er sein Geld nicht mehr beitreiben kann. Zum anderen riskiert er eine Verjährung der Ansprüche. Für Mieter ist das Urteil durchaus erfreulich. Darauf verlassen, dass der Vermieter zu spät klagt, sollte man sich jedoch nicht.

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Nachdem Ferienzeit ist gönne auch ich mir eine Auszeit. Ab dem 30.08.2016 bin ich wieder für meine Mandanten erreichbar.

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