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Judengasse 3, Schmalkalden, Germany
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Wir sind ein Unternehmen, welches auf dem Gebiet der Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig ist.  Wir sind ein Unternehmen, welches auf dem Gebiet der Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig ist. Die in unserem Unternehmen spezialisierten Rechtsanwälte bieten in Zusammenarbeit mit der Sachverständigenorganisation DEKRA im Rahmen von Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen, von Rotlichtverstößen sowie von Fahreridentitätsprüfungen eine gutachterliche Bewertung vorliegender Beweismittel und eine spezifische Recherchetätigkeit an. Die dabei erstellten gutachterlichen Fallprüfungen bestechen neben den von den spezialisierten Sachverständigen erstellten technischen Auswertungen auch durch eine auf den Einzelfall bezogene juristische Kurzanalyse. Selbstverständlich sind auch umfangreiche Gutachten realisierbar.

In den meisten Fällen werden die zuvor genannten Produkte durch die Rechtsschutzversicherungen getragen. Auf der Grundlage einer zuvor von Ihnen eingeholten Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erfolgt die entsprechende Kostenabrechnung direkt zwischen der Rechtsschutzversicherung und der einbezogenen Sachverständigenorganisation. Bitte senden Sie in diesem Zusammenhang einfach die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sowie die Ermittlungsakte an unsere Adresse.

Sollten bereits terminliche Vorgaben bestehen, dann vermerken Sie diese. Für diesen Fall bemühen wir uns, die Fertigstellung des Produkts termingerecht zu realisieren. .

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Einen kurzen Überblick über die Richtlinien welche in Berlin und Brandenburg der Geschwindigkeitsmessung zu Grunde liegen, finden Sie ab jetzt bei der STV GbR. http://s-t-v.de/?Aktuelles

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Einen kurzen Überblick über die Richtlinien welche in Bayern und Baden-Würtemberg der Geschwindigkeitsmessung zu Grunde liegen, finden Sie ab jetzt bei der STV GbR. http://s-t-v.de/?Aktuelles

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Die Prüfung der Kreditunterlagen des letzten Autokaufs kann sich lohnen. Ein Widerruf kann auch heute noch möglich und lohnenswert sein!

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§ 109a Abs. 2 OWiG kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn das zurückgehaltene Vorbringen des Betroffenen als missbräuchlich oder unlauter anzusehen ist. Das Schützen eines nahen Angehörigen ist jedoch ein billigenswerter Grund für die Zurückhaltung eines entlastenden Umstandes. LG Krefeld, Beschluss vom 07.06.2017 – 30 Qs 14 Js OWi 1067/16-13/17 www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Wann bei langer Verfahrensdauer der Zeitablauf entweder allein oder zusammen mit anderen Umständen ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen kann, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls, die einen gewissen Beurteilungsspielraum eröffnet. Ist zwischenzeitlich ein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden, sollte der angefochtenen Entscheidung Ausführungen zu entnehmen sein, ob sich der Tatrichter jedenfalls der Möglichkeit bewusst gewesen war, ob nicht von der Verhängung des Fahrverbots bei gleichzeitiger (weiterer) Erhöhung der festgesetzten Geldbuße abgesehen werden kann, wenn die lange Verfahrensverzögerung auch auf Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen beruht. OLG Naumburg, Beschluss vom 13.06.2017 – 2 Ws 132/17 www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Um ein faires Verfahren zu gewährleisten, muss die Lebensakte eines Messgeräts zur Geschwindigkeitsmessung herausgegeben werden. AG Neumarkt i.d. OPf., Beschluss vom 13.05.2017 – 35 OWi 702 Js 10234/17 www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Ist ein Messgerät von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und ist das Messgerät im Rahmen der Zulassungsvorgaben verwendet worden, ist das Tatgericht grundsätzlich von weiteren technischen Prüfungen, insbesondere zur Funktionsweise des Messgerätes, enthoben. Die Zulassung ersetzt diese Prüfung. Kammergericht Berlin Beschluss vom 21.06.2017 – 3 Ws (B) 156/17 – 162 Ss 90/17 www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Die Messung mit Leivtex XV 3 ist ein standardisiertes Messverfahren. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017 – 2 Ss OWi 93/17 www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Das Amtsgericht Neunkirchen hat den Betroffenen freigesprochen, da bei Traffistar S350 eine Überprüfung der Messung weder durch den Sachverständigen des Betroffenen, noch den des Gerichts vorgenommen werden kann. Dies ist ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. AG Neunkirchen Urteil vom 15.05.2017 – 19 OWi 534/16 www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Abweichungen von den in der Bauartzulassung angegebenen Messbereichen des Poliscan Speed führen nun auch nach Ansicht des OLG Braunschweig nicht zwingend zu Problemen bei der Verwertung. Oder gar der Notwendigkeit einer Messüberprüfung. http://www.s-t-v.de/?Aktuelles

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Das OLG Karlsruhe führt aus, dass es bei Poliscan Speed nicht zur Notwendigkeit der Überprüfung führt, wenn der Messbereich der Bauartzulassung nicht eingehalten wird. http://www.s-t-v.de/?aktuelles

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