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Rechtsanwaltskanzlei Axel Günther

Neue Klosterstr.11, Ribnitz-Damgarten, Germany
Legal Company

Description

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Unsere Kanzlei hat Standorte in Ribnitz-Damgarten, Rostock, Düsseldorf und Essen Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Axel Günther
Neue Klosterstraße 11
18311 Ribnitz-Damgarten
Tel.: 03821/815973
Fax: 03821/815974
Notruf: 0172/9944554

e-mail: ra(at)kanzlei-guenther.de
Internet: www.kanzlei-guenther.de

Rechtsanwaltskanzlei Axel Günther
Patriotischer Weg 117
18057 Rostock
Tel.: 0381/2034884
Fax: 0381/2034885

e-Mail: hro(at)kanzlei-guenther.de

Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Schwerin
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 081/226/01464

Berufsrechtliche Regelungen:

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    Fachanwaltsordnung (FAO)
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06php eingesehen werden.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RstV: Axel Günther (Anschrift wie oben)
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Erben und Vererben einfach erklärt - für jedermann. Einfach, unverbindlich, kostenlos.

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Rechtsanwaltskanzlei Axel Günther jetzt auch in Stralsund! Anlässlich der Eröffnung unserer Kanzlei am Standort Stralsund, starten wir gemeinsam mit Ihnen zum Thema „Erben und vererben“ in den ersten Kompetenzmonat August. Sollten Sie noch kein Testament haben, vereinbaren Sie jetzt – gerne auch telefonisch (03831 2859730) oder per E-Mail (ra@kanzlei-guenther.de) – mit uns einen Termin. Wir verfassen für Sie Ihr Testament.

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Unsere Kanzlei ist Mitglied im BNI Stralsund - einem erfolgreichen Netzwerk von Unternehmren verschiedener Branchen, die sich jeden Dienstag 7.00 - 8.30 Uhr zum Unternehmerfrühstück im Hotel Baltic Arcona in Stralsund treffen und sehr aktiv Geschäfte untereinander generieren. Wer Interesse hat, sich mit seinem Unternehmen all den anderen Unternhmern einmal vorzustellen, kann sich gerne bei mir melden unter ra@kanzlei-guenther.de

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Fatale Irrtümer im Erbrecht Teil 1: Als Kind kann ich verlangen, dass meine Eltern mir vorab meinen Erbteil auszahlen. Das ist falsch: Gegen den Willen der Eltern kann man diese nicht zu einer Zahlung bewegen - freiwillige Zuwendungen zu Lebzeiten sind jedoch jederzeit möglich. Viele Eltern geben ohnehin lieber mit "warmer Hand" als mit kalter. Bei Fragen besuchen Sie unseren Beratungstag am Donnerstag in Ribnitz oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch in Stralsund: www.kanzlei-guenther.de

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Rechtsanwaltskanzlei Günther jetzt auch in Stralsund präsent: Frankendamm 56 · 18439 Stralsund Tel.: 03831 / 2859 730 · Fax: 03831 / 2859 731 Das besondere Eröffnungsangebot: Jeder Ratsuchende erhält eine kostenfreie Erstberatung im Wert von 290 € zu einem Thema seiner Wahl. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin

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Urlaubszeit ist Scheidungszeit - lassen Sie es möglichst nicht so weit kommen!!! Im Fall der Fälle: "Ein Günther für alle Fälle" Donnerstags ist Beratungstag

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