Top Local Places

Steuerknauser. Jeder Cent zählt.

Neundorfer Straße 4, Plauen, Germany
Consulting/business services

Description

ad

Willkommen in unserem Lohnsteuerhilfeverein! Unser Auftrag seit 1989: Ihre Steuererstattung maximieren. Über 10.000 Mitglieder in 61 Beratungsstellen.
• Steuererklärung für Arbeitnehmer, inkl. Angestellte und Beamte
• Steuererklärung für Studentinnen & Studenten
• Steuererklärung für Berufseinsteiger und Auszubildende
• Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
• Steuererklärung für Sozialdienstleistende
• Steuererklärung für Vermieter

...........................................................................................................

WOZU MACHT MAN EIGENTLICH EINE STEUERERKLÄRUNG?

Ihre Lohn- bzw. Einkommensteuer wird jeden Monat direkt von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Dabei verschenken Sie unter Umständen Jahr für Jahr viel Geld, denn die abgeführte Steuerzahlung basiert auf amtlichen Tabellen, bei der viele Faktoren unberücksichtigt bleiben (z. B. Kosten für Kinder, Reisekosten und zahlreiche andere berufliche Ausgaben, die während des Jahres bei Ihnen anfallen). Diese Faktoren könnten Ihre Steuerlast rückwirkend spürbar reduzieren.

Jeder Cent zählt. Fordern Sie Ihre Steuererstattung ein!

Eine Steuererklärung macht man in der Regel, um zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzufordern. Diese Rückzahlung nennt man Steuererstattung. Wir sind darauf spezialisiert Ihre Steuererstattung zu maximieren.


Gibt es immer eine Steuererstattung?

In den allermeisten Fällen bewirkt eine Steuererklärung eine Steuererstattung durch das Finanzamt. Es gibt aber Ausnahmen. Unter dem Strich kommt es auf das Verhältnis zwischen Ihren Einnahmen und Ausgaben an.

Ein Beispiel: Angenommen Sie haben neben Ihrem Arbeitseinkommen noch andere Einnahmen wie z. B. einen nicht steuerlich begünstigten Nebenjob oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, dann müssen Sie diese Einnahmen auch versteuern. Wenn diese zusätzlichen Beträge Ihre Steuerzahlung stärker erhöhen als die Ausgaben dafür Ihre Steuerlast reduzieren, kann es zu einer Steuernachzahlung statt einer Steuererstattung kommen.

Fakt ist: in neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung. Laut statistischem Bundesamt beträgt diese im Durchschnitt stattliche 823 Euro.

Bei der Steuererklärung ist es auch entscheidend, dass die Abgabefrist eingehalten wird. Im Allgemeinen ist das der 31. Mai des Folgejahres. Als Lohnsteuerhilfeverein haben wir glücklicherweise etwas mehr Zeit, Ihre Steuererklärung zu bearbeiten. So können wir alle Angaben mit großer Sorgfalt prüfen und ggf. fehlende Unterlagen nachfordern, um Ihre Steuererstattung zu maximieren.

...........................................................................................................

IHRE VORTEILE:

Die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein: persönliche Beratung zum günstigen Preis

CONTACT

RECENT FACEBOOK POSTS

facebook.com

Timeline Photos

#Abgabefrist der Steuererklärung 2015 Es ist wieder soweit: Die Abgabefrist für die #Steuererklärung 2015 endet am 31. Mai 2016. Für alle Steuerpflichtigen, die noch keine Steuererklärung 2015 abgegeben haben, gilt: Keine Panik! Es gibt ein paar Möglichkeiten zur Fristverlängerung: Zum einen können Sie im Finanzamt einen formlosen Antrag auf #Fristverlängerung stellen. Hier sollten Sie allerdings kurz begründen, warum Ihnen die Fristverlängerung gewährt werden soll. Gründe könnten z. B. fehlende Unterlagen, Krankheit oder Dienstreise sein. Wird der Antrag genehmigt, verlängert sich die Frist i. d. R. bis zum 30. September. Allerdings sollte der Antrag noch vor dem 31. Mai gestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Mitgliedschaft in einem #Lohnsteuerhilfeverein oder die Beauftragung eines Steuerberaters, denn dann verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember 2016. Sollten Sie die Frist verpassen, reagieren Sie sofort, denn ansonsten kann es teuer werden. Bei einer nicht rechtzeitigen Abgabe drohen #Verspätungszuschläge, #Zwangsgelder oder #Schätzungen, die meistens nicht gerade zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen.

Timeline Photos
facebook.com

Timeline Photos

Neuer #Gesetzentwurf: 25 € #Verspätungszuschlag pro Verzugsmonat ab 2017 #Steuermodernisierungsgesetz Wer ab #2017 seine Steuererklärung nicht fristgemäß bis zum 31. Mai abgibt, muss künftig mit einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenen Verzugsmonat rechnen. Der Verspätungszuschlag soll automatisch berechnet werden und liegt damit nicht mehr im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzamtes. Wer seine Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberater machen lässt, hat derzeit bis zum 31.12. des Jahres Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Laut "Tagesspiegel" soll die Abgabefrist für diese um 2 Monate verlängert werden. Das Gesetz wird am Donnerstag, den 12. Mai 2016 beschlossen und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Timeline Photos
facebook.com

Timeline Photos

#Werbungskosten: Wussten Sie, dass man die Kosten für eine #XING-Premium-Mitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen kann? Für den beruflichen #Werdegang werden vermehrt soziale Medien genutzt. Wer z. B. das kostenpflichtige XING-Premium-Profil für rein berufliche Zwecke nutzt, kann die Kosten als Werbungskosten angeben. Von Vorteil sind ein professionelles Foto und die Angabe geschäftlicher Kontaktdaten. Eine weitere Begründung ist z. B. auch die Suche nach neuen Arbeitgebern. Sollte das #Finanzamt einen Nachweis anfordern, reichen Sie einen Ausdruck Ihres Profils ein.

Timeline Photos
facebook.com

Timeline Photos

Kennen Sie schon unser neues #Mitgliedermagazin 2016? Es enthält nicht nur eine praktische #Unterlagencheckliste für Ihre Steuerunterlagen sondern auch einige interessante Informationen zur Steuererklärung 2015. Zusätzlich erklären wir die steuerlichen Begriffe Außergewöhnliche Belastung, #Werbungskosten und #Sonderausgaben. Das Magazin erscheint für unsere Mitglieder einmal im Jahr. Die Unterlagencheckliste senden wir allen Interessenten gerne per E-Mail zu.

Timeline Photos
facebook.com

Timeline Photos

Information zum #Kindergeld: Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind direkt nach dem Bachelorstudium noch das passende #Masterstudium absolviert. Das Masterstudium zählt dann nämlich noch als #Erstausbildung, wenn es einen engen sachlichen (gleiches Fachgebiet) und zeitlichen (direkt im Anschluss) Zusammenhang zum Bachelorstudium hat. Wenn das Kind allerdings nach dem Bachelorabschluss erstmal ein paar Jahre jobbt und dann das Masterstudium beginnt, besteht für dieses Masterstudium kein Kindergeldanspruch mehr.

Timeline Photos
facebook.com

Quiz

NEAR Steuerknauser. Jeder Cent zählt.