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Ralf Winkler Unternehmensberater

Pfarrgasse 20, Nieder-Olm, Germany
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Existenzgründung, Unternehmensoptimierung, Unternehmenssanierung

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Mindestlohn: Im Elektrohandwerk steigt die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen.

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Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer: Gesamtumsatz ist Differenz zwischen Ein- & Verkaufspreis Unternehmer, deren Umsatz unter 17.500 Euro liegt, nehmen häufig die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch, was als “Umsatz” zählt. Das Finanzgericht Köln kam jetzt zu dem Schluss, dass bei einem Gebrauchtwagenhändler nur der Differenzbetrag zwischen Ein- und Verkaufspreis herangezogen werden kann. Köln, 14. Juli 2016 - Konkret ging es um einen Gebrauchtwagenhändler, der in den Jahren 2009 und 2010 jeweils circa 25.000 Euro Jahresumsatz mit seinem Unternehmen erzielte. Er kaufte die Fahrzeuge stets von Privatpersonen an und damit ohne Umsatzsteuer. Nach Opens external link in new window§ 25a UStG hätte er ohnehin nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen. In beiden Jahren Opens internal link in current windowlagen die Differenzbeträge unter 17.500 Euro und damit unter der Kleinunternehmergrenze. Der Gebrauchtwagenhändler führte daraufhin auch keine Umsatzsteuer ab. Das Finanzamt sah das jedoch anders und nahm als Berechnungsgrundlage den Gesamtumsatz von 25.000 Euro. Daraufhin klagte der Unternehmer. FG Köln gibt Unternehmer Recht Das Finanzgericht Köln kam zu dem Schluss, dass bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung nur auf die Differenzbeträge zu achten ist - nicht auf die Gesamteinnahmen. Damit gaben die Richter dem Unternehmer Recht. Das Gericht stützte sich auf Artikel 288 der EU-Mehrwertsteuerrichtline. Diese besagt, dass bei der Opens internal link in current windowErmittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung nur die Umsätze herangezogen werden können, die auch tatsächlich der Besteuerung unterliegen. Hätte der Unternehmer seine Fahrzeuge von anderen Unternehmern aufgekauft und Umsatzsteuer gezahlt sähe die Sache hingegen anders aus. Da die Richter sich auf § 25a UStG und Artikel 288 EU-Mehrwertsteuerrichtline beriefen, gilt dieses Urteil nicht nur für Gebrauchtwagenhändler, sondern für viele Selbstständige, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, was grundsätzlich sehr positiv zu sehen ist. Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen, da es sich um Urteil mit grundlegender Bedeutung handelt.

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Ralf Winkler Unternehmensberater

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Mindestlohn vernichtet doch Jobs 24.02.2016 Die Einführung des Mindestlohns vor einem Jahr hat nicht nur zur Beseitigung von Arbeitsplätzen beigetragen. Die Regelung verhindere auch die Schaffung neuer Jobangebote. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, das entsprechende Arbeitsmarktdaten ausgewertet hat. Wie steht es um den Mindestlohn im Einzelhandel? Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erkundigt sich beim Besuch in einem Supermarkt. (Foto: picture alliance / dpa) Die Bundesregierung hatte zum 1. Januar 2015 einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland eingeführt. Die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vertritt seither die Ansicht, die Regelung habe keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. „Die Horrorstorys haben sich nicht bewahrheitet, sondern sind Mythen geblieben“, sagte sie erst vor wenigen Wochen. Wirtschaftswissenschaftler Dominik Groll, der am Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) die detaillierten Arbeitsmarktzahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zwischen Januar und April vergangenen Jahres analysiert hat, relativiert Nahles Aussage: „Die Behauptung, es gäbe keine Hinweise für mindestlohnbedingte Beschäftigungsverluste, ist in jedem Fall nicht haltbar.“ Auffallender Stellenschwund nach Einführung Demnach sind in dem betrachteten Zeitraum, also direkt nach Einführung der Mindestlohnregelung, im Vergleich zum Vorjahr 165.000 Minijobs verschwunden. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Arbeitnehmer maximal 450 Euro pro Monat verdienen können. Entscheidend beim Befund des IfW ist: Nur 56 Prozent der verschwundenen Minijobs sind in andere Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungspflicht umgewandelt worden. Der Rest wurde durch Entlassungen und ausbleibende Neubesetzung abgebaut. „Es ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn für diese Entwicklung ursächlich ist. Andernfalls hätten sich sowohl der Abbau der Stellen als auch die verminderte Neueinstellung auch ohne die Mindestlohneinführung ereignen müssen, worauf wenig hindeutet“, so Arbeitsmarktforscher Groll. Nicht nur Entlassungen werden ausgelöst Dass die Einführung des Mindestlohns nicht nur Jobs direkt auslaufen ließ, sondern auch für Zurückhaltung bei neuen Jobangeboten führt, sei laut Dominik Groll anzunehmen: „Es zeigt sich eben auch ein Rückgang bei neu aufgenommenen Minijobs. Das kann darauf zurückzuführen sein, dass Unternehmen der aktuelle Mindestlohn zu hoch ist und sie deshalb weniger Minijobs anbieten.“ Der Mindestlohn verliert seine Wirkung, wenn er nicht ständig der allgemeinen Lohnsteigerung angepasst wird, sagt Arbeitsmarktforscher Groll: „Würde man den Mindestlohn stärker anheben als die Löhne im Allgemeinen gestiegen sind – also ihn zum Beispiel auf 9 Euro setzen – dann würde sich der beobachtete Effekt verstärken."

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Skandalöser Skontoverzicht Mit Schnellzahler-Rabatten versuchen Lieferanten und Dienstleister ihre Kunden zu zeitnaher Zahlung zu bewegen. Und das oft auch mit Erfolg. Trotzdem ist das Thema Skonto vielen Selbstständigen seltsam fremd. Das beginnt bereits beim eigenen Skontoabzug: Die Frage „Soll ich – oder soll ich nicht?“ verbietet sich in den allermeisten Fällen. Wer als Rechnungsempfänger ein Skontoangebot ignoriert, kann entweder nicht rechnen, ist schlampig oder steckt tief in der finanziellen Klemme. Skontoverzicht aus Nachlässigkeit oder Ahnungslosigkeit ist für erfahrene Kaufleute geradezu skandalös! Schließlich hat der Rechnungssteller den Skontoabzug ja von vornherein in seinen Angebotspreis einkalkuliert! weitere Infos unter: www.rw-berater.de

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BAFA: Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016)

Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für betriebswirtschaftliche Beratungen aus Bundesmitteln Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen erhalten. Zum 1. Januar 2016 sind dazu neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das ab dem 1. Januar 2016 geltende neue Programm bündelt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch Unternehmensberatungen, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“, die bisher über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wurden. Berater, die für diese Programme bei der KfW gelistet waren, werden nicht automatisch vom BAFA übernommen. Sie müssen sich ggf. neu beim BAFA registrieren lassen. Berater, die bereits im Rahmen der bisher geltenden Richtlinien vom 1. Dezember 2011 beim BAFA registriert waren, werden übernommen. Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem BAFA und der Bundes-steuerberaterkammer besteht seit Jahren Übereinstimmung darüber, dass Steuerberater Berater im Sinne der Richtlinien sein können. Die Voraussetzung, dass mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein muss, gilt bei Steuerberatern grundsätzlich als erfüllt. Dies ist aktuell wieder vom BAFA bestätigt worden. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Übereinstimmung prüft das BAFA pflichtgemäß in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Beratungsförderung erfüllt sind. Steuerberater müssen damit auch die Qualitätsanforderungen des BAFA erfüllen. Hier noch ein Link zur BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/index.html

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Bürokratieabbau Erinnert Ihr Euch noch daran, wie Sigmar Gabriel letztes Jahr für die Regierungsarbeit der SPD einen Politikwechsel formulierte? Nach der Zeit der Umverteilungspolitik müsse nun die Zeit unternehmensfreundlicher Politik folgen. Ganz oben auf seiner Agenda stand dabei das Thema „Bürokratieabbau“. Es wurden mehr als zwanzig Punkte formuliert, um das Ziel mit Leben zu füllen. Doch was ist seit dem passiert? Mit dem Mindestlohn wurde vor allem eines produziert: Mehr Bürokratie! 9,6 Milliarden Euro mehr für die Unternehmen pro Jahr! Weitere „Bürokratiebrocken“ zeichnen sich mit der Reform der Zeitarbeit und dem „Entgeltgleichheitsgesetz“ ab. Dagegen steht ein mickriges „Bürokratieentlastungsgesetz“. Gerade Mal drei der über zwanzig Punkte, die im letzten Jahr formuliert wurden, haben es da reingeschafft. Komplette Befreiung von allen Informations- und Berichtspflichten für Gründer in den ersten drei Jahren – ungenügend! Eine „one in – one out“ – Regelung, die europäische Bestimmungen und die Vorhaben des Koalitionsvertrages außen vor lässt – weichgespült! Verbindliche Ziele zum Bürokratieabbau für alle Ministerien – Fehlanzeige! Der Wirtschaftsminister ist mit seinem Ansinnen als „Tiger“ gestartet und als „Bettvorleger“ gelandet.

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IBAN wird für Privatleute Pflicht Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Diese Verpflichtung bestand für Unternehmen und Vereine schon länger. BIC entfällt EU-weit Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird der BIC dann nur noch bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (etwa in die Schweiz oder Monaco).

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Gesetzesänderungen für Unternehmer Höhere Grenzwerte für Buchführungspflichten Am 1. Januar 2016 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Dadurch steigen die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung. Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, sind von der Buchführung befreit. Höhere Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte Die Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz von 62 auf 68 Euro angehoben. Die Lohnsteuerpauschalierung ermöglicht es Unternehmern, bei Aushilfen pauschal 25 Prozent des Arbeitslohns als Lohnsteuer abzuführen. Das Verfahren wird zum Beispiel bei kurzfristigen Auf- und Abbauarbeiten bei Messen genutzt. Die Änderungen ist eine Folge der Einführung des Mindestlohns (68 Euro = 8,50 Euro für acht Stunden). Weniger Meldepflichten für Existenzgründer Für Existenzgründer werden mit dem Bürokratieentlastungsgesetz im Jahr der Betriebseröffnung die Meldepflichten zur Umweltstatistik und zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken gestrichen. Auch in den beiden folgenden Jahren müssen Existenzgründer den Meldepflichten nur nachkommen, wenn ihr Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt. Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen Große Handelsgeschäfte sind nach Angaben der Verbraucherzentralen künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Als groß gelten Händler nach der Definition, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben – kleine Fachhändler sind also nicht verpflichtet, Elektroschrott anzunehmen. Das entsprechende Gesetz trat bereits am 31. Oktober 2015 in Kraft. Ab 24. Juli 2016 endet die Übergangsfrist für betroffene Händler: Dann müssen sie ausgediente Smartphones, Toaster oder andere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen. Bei Großgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft.

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