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B/S/P Steuerberater Rechtsanwälte

Breite Strasse 13, Neu-Anspach, Germany
Lawyer

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Wir beraten unsere Mandanten bundesweit in steuerlichen, strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen  und streuerstrafrechtlichen Angelegenheiten
Wir sind für die Mandanten da, und jederzeit für Sie erreichbar.

Für die Beiträge und Tipps auf dieser Seite wird ausdrücklich keine Haftung übernommen, die Tipps und Beiträge ersetzen keine einzelfallbezogene Beratung.

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Im Rahmen unseres Umzuges bin ich gerade dabei, die in den letzten 15 Jahren angehäuften Akten durchzugehen, um zu entscheiden, was endgültig vernichtet wird, und was aufgehoben wird. Hierbei ist mir folgender Fall wieder untergekommen, der durchaus berichtenswert ist, und der ein gutes Bild über die diesseitige Arbeitsweise gibt. Der Mandant, ein Mitzwanziger mit erheblichen Vorstrafen, kam mit einer Anklage wegen gemeinschaftlichem schweren Raub zu mir. Bei diesem Tatvorwurf handelt es sich um ein Verbrechen. Der Fall spielt in der Türsteherszene, und mein Mandant wurde mit zwei anderen von einem "Dritten" beauftragt, das spätere Opfer zu "massregeln". So geschah es auch, das Opfer wurde zusammengeschlagen, es wurde ein Handy entwendet und das Opfer sitzt seitdem im Rollstuhl. Zur Urteilsfindung berufen war in 2009 die 2. grosse Strafkammer des Landgerichtes Giessen. Nachdem ich mich ausgiebig mit meinem Mandanten und dessen Familie besprochen hatte, war klar, dass mein Mandant aus der "Szene" aussteigen will, und das Opfer entschädigen möchte. Wir haben dann einen erheblichen Geldbetrag in der Familie und durch Einschaltung einer Bank bereit gestellt. Dieser Geldbetrag wurde in der Hautpverhandlung an den nebenklagenden Gechädigten übergeben. Durch Stellung diverser Beweisanträge und "taktsicher" Verhandlungsführung auf Seiten meiner Verteidigung wurde ein Urteil mit 2 Jahren zur Bewährung wegen gefährlicher Körpverletzung und Hehlerei und nicht wegen schwerem Raub, wie ursprünglich angeklagt, erreicht. Die Staatsanwaltschaft hat unter Aufrechterhaltung der Anklagelinie 8 Jahre wegen schwerem Raub gefordert. Die Strafkammer hat aber, meiner Auffassung folgend, 2 Jahre ausgeworfen. Die Bewährung ist dann widerrufsfrei abgelaufen, und der Mandant lebt heute in geordneten Verhältnissen. Dieser Fall gibt gut wieder, wie ich mir das Arbeiten am Fall und am und für den Mandanten vorstelle. Das gelingt natürlich nicht immer. Aber gerade darin liegt die Herausforderung für die tägliche Arbeit.

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Arbeitnehmereigenschaft des GmbH - Geschäftsführes Bei dieser Problematik muss zunächst zwischen der Behandlung im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht unterschieden werden. Immer wieder bekomme ich Fälle, in denen Steuerberater Gestaltungen gewählt haben, in denen zwar eine praktische "Selbstständigkeit" des Geschäftsführers vorliegt, aber eine "Versicherungspflicht" in der Sozialversicherung ausgelöst wird. Dies gilt es Im Interesse der Mandanten zu vermeiden. Die Rechtslage im Steuerrecht ist dadurch geprägt, dass der Arbeitnehmerbegriff sich nicht nur die Aufzählung feststehender Merkmale abschliessend bestimmen lässt. Das Gesetz bedient sich nicht eines tatbestandsmässig scharf umrissenen Begriffs - dies ist im Steuerrecht praktisch der Regelfall - es handelt sich bei dem steuerrechtlichen Arbeitnehmerbegriff vielmehr um einen offenen Typusbegriff, der durch eine grössere und unbestimmte Zahl von Merkmalen beschrieben werden kann. Die Frage, ob jemand eine Tätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausübt, ist deshalb anhand einer Vielzahl von Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Deshalb sollten Mittelständler und Gründer sich in dieser und in anderen Fragen bei qualifizierten Beratern informieren. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrechtlich regelmässig Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 2 Satz 2 LStDV, weil er als Organ der Gesellschaft in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist und den Weisungen zu folgen hat, die sich aus dem Anstellungsverhältnis und aus den Gesellschafterbeschlüssen in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften ergeben. Auch die Personenidentität von Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter ändert an der Rechtsmacht der Gesellschafter und der Weisungsgebundenheit der Geschäftsführer nichts. Für die Frage, ob ein Gesellschafter - Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu beurteilen ist, ist es nicht entscheidend, in welchem Verhältnis der Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. In der Sozialversicherung ist der Fremdgeschäftsführer immer versicherungspflichtig. Nur wenn der Geschäftsführer mit mehr als 50% an der Gesellschaft beteiligt ist, kann sich eine Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung ergeben. Dies muss aber im Einzelfall immer besonders geprüft werden. Allen Unternehmern, die in der GmbH, GmbH & Co KG und in einer UG organisiert sind, sollten diese Fragen prüfen lassen, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen.

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Nachstehender Artikel erschien im Dezember 2015 in der Zeitung. Der Hintergrund war, dass in Usingen ein Raubüberfall stattgefunden hat, bei dem angeblich drei Täter zwei Opfer überfallen haben und versucht haben zu berauben. Noch in der Dezembernacht hat die Usinger Polizei die drei angeblichen Täter verhaftet. Die drei Heranwachsenden haben die Tat von Anfang an bestritten. Sie wurden vorläufig festgenommen und von Usingen nach Oberursel zur ED Behandlung verbracht. Am nächsten Morgen wurden Sie wieder auf freien Fuss gesetzt. Unmittelbar danach haben die drei unsere Kanzlei aufgesucht und baten um Hilfe. Durch Herrn Rechtsanwalt Behr wurde umgehend agiert, und die offenkundigen Alibibeweise vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah die Sache als anklagereif an, und klagte alle drei wegen dem Versuch eines Verbrechens an. Im Rahmen der Vorbereitung der Hauptverhandlung holte Herr Rechtsanwalt Behr die Kollegen Rechtsanwalt Siebert aus Usingen und Rechtsanwalt Schewe aus Frankfurt hinzu- alles erfahrene Strafverteidiger, da in der Hauptverhandlung jeder Angeklagte einen eigenen Verteidger haben muss. Es gelang in der Hauptverhandlung ein Freispruch, den das Gericht mit erwiesener Unschuld begründete. Daraus kann jeder erkennen, dass derjenige der einer Straftat beschuldigt wird, sich anwaltlichen Beistand suchen sollte. Unsere Kanzlei ist seit langen Jahren am Markt tätig, und bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie bei Gericht seht strak vernetzt und bekannt. Gleiches gilt für die Kollegen. Wir alle stehen mit unserem Namen und unserer Person für die Arbeit am Mandanten und für den Menschen und für die Bewahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Haben Sie Fragen - rufen Sie uns an.

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Wann wird Jugendstrafe verhängt ? Die Voraussetzung für Verhängung von Jugendatrafe ist die Feststellung von "schädlichen Neigungen" oder die Feststellung der "Schwere der Schuled". Bei der Feststellung von schädlichen Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe machen die Gerichte, insbesondere die Amtsgerichte gerne Fehler. Um dies zu verhindern ist eine qualifizierte Verteidigung dringend erforderlich. Schädliche Neigungen liegen in der Regel dann vor, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen. Nicht bedacht wird indes häufig, dass schädliche Neigungen in der Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat – wenn auch gegebenenfalls verdeckt – angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2012 – 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN). Sollte Ihr Sohn oder Ihre Tochter in ein Jugendstrafverfahren verwickelt werden, gehen Sie frühzeitig zu einem Anwalt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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