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Anex Finanzservice GmbH

Zur Linde 21, Morsbach, Germany
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Unabhängige Finanzberatung in den Bereichen Versicherungen, Kredite/Finanzierungen, Geldanlage.
Spezialisten, Büros vor Ort, Generationenberatung  

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Thema: Krankenzusatzversicherung Die Gesetzliche zahlt mehr, aber nicht alles: Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung schließt die Lücken Die Gesetzliche zahlt mehr, aber nicht alles: Private Krankenzusatzversicherung schließt die Lücken. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es gute Nachrichten: Mit Inkrafttreten des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes erhalten Patienten künftig Wahlmöglichkeiten bei Zuzahlungs freien Mitteln. Vorgesehen ist auch, dass Versicherte ausrei­chend beraten werden, welche Hilfs­mittel, die von den Kranken­kassen über­nommen werden, für sie geeignet sind. In Zukunft müssen Hörakustiker, Optiker oder Orthopädietechniker genau zu den infrage kommenden Hilfsmitteln und den Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Krankenkassen informieren. Patienten erhalten so einen besseren Überblick über ihren finanziellen Aufwand, wenn sie sich für das eine oder das andere Hilfsmittelmodell entscheiden. Eine weitere Neuerung: In Zukunft erhalten mehr Menschen eine Brille, genauer gesagt die Gläser, auf Rezept. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird ausgedehnt auf Versicherte, deren Kurz- oder Weit­sich­tigkeit mindestens sechs Dioptrien beträgt. Liegt eine Horn­haut­verkrümmung vor, reichen vier Dioptrien für den Anspruch. Allerdings werden die Leistungen auf Festbeträge gedeckelt. Vorher galt die Kostenübernahme nur für Kinder und Jugendliche sowie bei extremer Fehlsichtigkeit auf beiden Augen. Trotz dieser Verbesserungen: Auch in Zukunft zahlen die Krankenkassen nur für notwendige Maßnahmen. Wer sich, zum Beispiel beim Zahnersatz, nicht mit Kassenleistungen begnügen will, kann eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen. Die übernimmt, je nach vertraglichem Leistungsumfang, Kosten für Sehhilfen, Zahnbehandlung und-ersatz, alternative Heilmethoden und stationäre Behandlungen sowie Unterbringung im Krankenhaus. Mittlerweile wurden schon mehr als 24 Millionen Verträge abgeschlossen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Entscheidung für eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung beachten sollten.

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Thema Pflege Das bringt das Pflegestärkungsgesetz II Das bringt das Pflegestärkungsgesetz IIJeder zweite Deutsche hat Angst, im Alter zum Pflegefall zu werden. Diese Befürchtung ist nicht unbegründet, denn im Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Hilfe angewiesen zu sein. Im zurückliegenden Jahr erhielten mehr als 2,6 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. In diesem Jahr dürften es noch deutlich mehr werden, denn zum Jahreswechsel ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Es vergrößert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Während bislang nur Menschen mit körperlichen Gebrechen als pflegebedürftig eingestuft wurden, haben ab 2017 auch Hilfebedürftige mit geistigen und psychischen Problemen Anspruch auf Leistungen. Das kommt insbesondere Demenzkranken und ihren Angehörigen zugute. Wie hoch die Leistung ist, hängt jetzt davon ab, wie viel Hilfe jemand benötigt. Der Hilfebedarf wird in fünf Pflegegraden bewertet. Sie lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab. Die Überleitung erfolgt automatisch, ohne erneuten Antrag oder ein neues Gutachten. Zudem soll niemand, der bereits Pflegeleistungen bezieht, durch die Neuregelung schlechter gestellt werden, verspricht der Gesetzgeber. Für Pflegebedürftige, die erst nach dem 1.1.2017 Pflegeleistungen beantragen, gilt das allerdings nicht in jedem Fall. Zur Finanzierung steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung um 0,2 Prozentpunkte. Er beträgt jetzt 2,55 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Kinderlose zahlen 0,25 Prozentpunkte mehr. Zur Erinnerung: Als die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung im Jahr 1995 eingeführt wurde, lag der Beitragssatz gerade mal bei einem Prozent. Trotz steigender Beiträge bietet sie nur eine Grundversorgung. Die tatsächlichen Pflegekosten sind oft deutlich höher. Wie die Bertelsmannstiftung ermittelt hat, kostet professionelle Pflege je nach Region zwischen 88 Euro (Jerichower Land und Zwickau) und 153 Euro täglich (Krefeld und Köln). Wer nicht allein auf staatliche Leistungen angewiesen sein will, sollte privat vorsorgen, zum Beispiel mit einer zusätzlichen Pfle­ge­ren­te oder einem Pflegetagegeld. Hier gilt: Je früher der Vertrag zustande kommt, umso niedriger der Beitrag. In einigen Fällen beteiligt sich sogar der Staat, wenn auch nur mit 60 Euro im Jahr. Lassen sie sich unverbindlich über eine private Zusatzversorgung beraten und kontaktieren sie uns.

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Thema PREMIUM Cars Heute stellen wir Ihnen die KFZ-Versicherung für den vermögenden Privatkunden vor.Hierbei handelt es sich oft um Inhaber von Gewerbeeinheiten oder um deren Geschäftsführer. Unser Kooperationspartner bietet für diese Personen mit Fahrzeugen ab einem Wert von 140.000 € bis 1.500.000 € Fahrzeugwert die Lösung Premium Car an. Die Vorteile der Premium Car: Volle AKB-Deckung (Allgemeine Kraftfahrzeug Bedingungen) Grundlage von PremiumCar sind die gleichen Vertragsbedingungen wie bei den üblichen Kraftfahrzeugen, das heißt: Kunden genießen den gesamten Umfang der AKB-Deckung. Keine Einschränkungen bei Auslandsfahrten Kunden können ohne besondere Einschränkungen hinsichtlich der Fahrzeiten länderübergreifend unterwegs sein – ob am Wochenende oder während der Dienstreise – PremiumCar macht es einfach, spontan zu sein und das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Individuelle Tarifierung Die Tarifierung erfolgt anhand Ihrer Angaben. Die Differenzierung erfolgt nach: • Fahrzeugtyp • Fahrzeugwert • Nutzungskriterien des VN Es gibt: • keinen SFR, • keine "weichen" Tarifmerkmale (Fahrer, Garage etc.) und • keine Regionalklasse. • Stückprämie bei Haftpflicht und Vollkasko • Individuelle Selbsthalt und Prämie • Auf Wunsch kann der eigene Schadensfreiheitsrabatt im Hintergrund weitergeführt werden. Gerne steht ihnen unser Team für weitere Informationen zur Verfügung.

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Thema: Krankenkassen Kranke Medizin? Es klingt schon seltsam: Krankenkassen ermuntern Ärzte und Krankenhäuser, ihre Patienten kränker zu machen als sie sind, zumindest auf dem Papier. Auf diesem Wege wollen die Kassen mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich erhalten. Wenn aus einer depressiven Stimmung in der Abrechnung dann eine echte Depression wird, soll das 1.000 Euro mehr im Jahr bringen, berichtete der Chef einer großen Kasse freimütig. „Optimierung der Codierung“ heiße das in Fachkreisen. Mittlerweile haben auch andere Kassenvertreter den Vorwurf der Manipulation bekräftigt. Ist unser Gesundheitssystem krank? Andererseits – 82 Prozent der Befragten (Bevölkerung ab 16) attestieren dem Gesundheitssystem und der Gesundheitsversorgung in Deutschland sehr gute oder gute Leistungen, sagt eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD). Und das, obwohl immer mehr Menschen den Eindruck hätten, dass ihnen aus Kostengründen schon eine bestimmte Behandlung oder ein Medikament vorenthalten wurde. Ärzte hingegen fürchteten, das heutige Versorgungsniveau könne auf mittlere Sicht nicht gehalten werden und rechneten mit Einschränkungen. Schon jetzt geht jeder zweite Krankenhausarzt von einem Ärztemangel aus, heute oder in naher Zukunft, sagt das IfD. Während die Beiträge der gesetzlichen Kassen im nächsten Jahr relativ stabil bleiben, zeichnen sich in der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) für 2017 deutliche Beitragserhöhungen ab. Der Schluss, die Gesetzliche würde mit dem Geld der Versicherten sorgfältiger umgehen, trifft nicht zu. Es ist wohl eher der bevorstehenden Bundestagswahl geschuldet, wenn der Beitrag nicht steigt. Dazu wird die Bundesregierung den Kassen 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung stellen. Hinter vorgehaltener Hand macht der Begriff „Wahlkampfgeschenk“ die Runde. Die PKV leidet nicht erst seit diesem Jahr unter den niedrigen Zinsen. Sie muss deutlich mehr Mittel zurückstellen, um die Ausgaben der Zukunft vorzufinanzieren. Ihre Tarife sind so kalkuliert, dass jüngere Kunden mehr zahlen, als sie durchschnittlich an Leistungen verbrauchen. Dieser Mehrbeitrag wird verzinslich angelegt. Er soll die höheren Kosten decken, die im Alter entstehen. Sind die Zinsen niedrig, muss der Beitrag steigen. Hinzu kommen deutlich höhere Ausgaben für Behandlung und Medikamente. Der medizinische Fortschritt hat seinen Preis – gerade bei Privatversicherten. Ob gesetzlich oder privat versichert, beide Systeme haben mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Und welche Lösung für den Einzelnen besser ist, zeigt sich manchmal erst im Nachhinein. Fachkundige Beratung kann da nicht schaden.

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Ein Jahr neigt sich dem Ende

Frohes Fest und ein erfolgreiches 2017 vom gesamten ANEX-Team

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„Wahrer Hohn“ - Insurtech Knip erntet wegen „1-Minute-BU“ Kritik vom Versicherungsmakler-Netzwelten - Versicherungsbote.de

Thema BU: Ungereimtheiten bei Abschluss über App. Internet und App können eine qualifizierte Beratung nicht ersetzen!!

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Solvabilität - AM Leben erreicht nur noch 108 Prozent-Markt - Versicherungsbote.de

Thema: Solvabilität Bei der Auswahl des Anbieters für die persönliche Absicherung sollte auch die Solvabilität (Ausstattung mit finanziellen Mitteln zur Deckung der Risiken) des Unternehmens beleuchtet werden. Diese wird in einer Prozentquote bemessen. Je näher diese an der 100% Marke ( Untergrenze)liegt desto schlechter ist sie. Neben u.a den Bedingungen des Anbieters ein wichtiger Auswahlfaktor. Bei unseren Beratungen legen wir daher auch Wert auf die Auswahl solventer Anbieter.

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Die besten Kfz-Versicherungs-Tarife - VersicherungsJournal Deutschland

Überprüfen Sie ihre KFZ-Versicherung. Wir vergleichen für Sie auch die Leistungen und Prämien der Besten

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THEMA: KINDER BRAUCHEN UNFALLSCHUTZ Kinder brauchen Unfallschutz Mehr als 35.000 Kinder verunglücken jährlich im Straßenverkehr. Auf dem Weg zur Schule sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz finanzielle Sicherheit. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin, der die Interessen der deutschen Versicherungskunden vertritt. Gerade für Kinder ist der Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung besonders wichtig, denn sie erleiden überdurchschnittlich häufig Unfälle, etwa bei riskanten Spielen oder beim unachtsamen Radfahren. Bleibt ein Kind nach einem Unfall dauerhaft invalide, leistet die private Unfall­ver­si­che­rung je nach Vertrag eine lebenslange Rente oder auch eine hohe Einmalzahlung, von der im Ernstfall beispielsweise der behindertengerechte Umbau der Wohnung und die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs finanziert werden kann. Eltern sollten beim Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung für ihr Kind auf eine hohe Invaliditätsleistung achten – mindestens 200.000 Euro empfiehlt der BdV als Versicherungssumme. Vorteilhaft sind Tarife mit Progression, bei denen die Leistungen für besonders schwere Unfälle mit hohem Invaliditätsgrad als Folge noch einmal deutlich erhöht sind. Um den Versicherungsschutz an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann auf Wunsch eine Dynamik vereinbart werden, also eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme und der Beiträge. Ein guter Versicherungsschutz für Kinder sollte den Unfallbegriff übrigens möglichst weit fassen: Auch die gesundheitlichen Folgen von Vergiftungen und Infektionen sollten eingeschlossen sein – Ereignisse, die Kinder überdurchschnittlich häufig treffen.

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Thema Altersvorsorge Mittlerweile ist wohl jedem, der noch einige arbeitsreiche Jahre vor sich hat bewußt, dass er für sein Alter privat vorsorgen muß. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel kein auskömmliches Einkommen bedeuten. Nur, was tun? Wie spare ich in der heutigen fast 0%-Zinssituation so an, dass ich auch eine vernünftige Rendite erwirtschafte. Ist der Weg über das reine sparen in Geldwerte (Lebensversicherung, Sparplan etc.) überhaupt noch sinnvoll? Oder sollte man sich einmal Gedanken darüber machen Geldwerte in Sachwerte zu tauschen? Hier sind auch heute noch Renditen von 5% in seriösen Anlageformen möglich. Sie möchten mehr Informationen? Gerne, kontaktieren sie uns einfach.

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Thema Pflege Neuerungen in der Pflegeversicherung Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Bislang werden lediglich körperliche Einschränkungen betrachtet. Ab 2017 wird auch der geistige und seelische Zustand mit einbezogen. Ziel ist einzuschätzen, was der Pflegebedürftige aus eigener Kraft kann, d.h. wie selbständig er noch ist. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über sechs Module mit unterschiedlicher Wertung Modul 1: Mobilität 10 % Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15% Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15% Modul 4: Selbstversorgung 40 % Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 % Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % Über zwei weitere Module wird die Hilfebedürftigkeit ermittelt Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten Modul 8: Haushaltsführung Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Pflegegrad - Erreichte Punkte - Vorherige Pflegestufe Kein Pflegegrad 0 – 14 – Pflegegrad 1 15 – 29 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit PS 0 Pflegegrad 2 30 – 49 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit PS 0+* oder PS I Pflegegrad 3 50 – 69 Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit PS I+* oder PS II Pflegegrad 4 70 – 89 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit PS II+* oder PS III Pflegegrad 5 90 – 100 Verlust der Selbständigkeit PS III+* oder Härtefall Der Pflegegrad wird nur durch die Module 1-6 ermittelt! Was Sie sonst noch wissen sollten: Wurde bereits vor 2017 eine Pflegestufe zugeordnet, erfolgt die Umstellung in den neuen Pflegegrad ohne Antrag und ohne neue Begutachtung. Bestandsschutz ohne Befristung – keine Leistungskürzung für Pflegebedürftige, die schon vor dem 01.01.2017 eine Pflegestufe hatten und entsprechende Leistungen erhalten haben! Einheitliche Eigenanteile bei stationärer Pflege für eine bessere Planbarkeit der finanziellen Belastung im Pflegefall: Bisher bemisst sich der zu zahlende Eigenanteil je nach Pflegestufe. Zukünftig sollen alle Bewohner eines Pflegeheims einheitliche Eigenanteile entrichten. Steigt der bisherige Eigenanteil durch diese Neuregelung, zahlt die Pflegekasse die Differenz als Zuschuss. Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.01.2017 um 0,2 % auf dann 2,55 % bzw. 2,8 % für Kinderlose. Für Pflegepersonen, z.B. pflegende Angehörige, zahlt die Pflegekasse auch zukünftig Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung: Häusliche Pflege Mind. 10 Stunden wöchentliche Pflege, verteilt auf mindestens 2 Tage Pflegebedürftiger in Pflegegrad 2 bis 5 Die Rentenbeiträge steigen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. WIE SIE SICH UND/ODER IHRE KINDER VOR FINANZIELLEN PROBLEMEN BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT SCHÜTZEN KÖNNEN ERFAHREN SIE BEI EINEM UNVERBINDLICHEN BERATUNGSGESPRÄCH. NEHMEN SIE KONTAKT AUF. WIR SIND ZWISCHEN SIEGEN-KÖLN-KOBLENZ MIT MEHREREN BÜROS VOR ORT VERTRETEN! 51597 Morsbach Sascha Kolditz 02294/69560-44 s.kolditz@anex-makler.de 51597 Morsbach Steffan Müller 02294/69560-45 s.mueller@anex-makler.de 53859 Niederkassel Ingo Albers 02208/500871 i.albers@anex-makler.de 56070 Koblenz Erika Fincke 0261/4030800 e.fincke@anex-makler.de 57399 Kirchhundem Rüdiger Sandberg 02723/929346 r.sandberg@anex-makler.de

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