Top Local Places

RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei

Bismarckstraße 6, Meerbusch, Germany
Legal Company

Description

ad

Rechtsanwaltskanzlei RheinAdvokat - Rechtsberatung vor Ort und über Meerbusch hinaus. Persönliche rechtsanwaltliche Beratung nach Terminvereinbarung

RECENT FACEBOOK POSTS

facebook.com

Wir wünschen einen schönen Tag am Rhein mit der TOUR DE FRANCE

facebook.com

Die RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei bleibt aufgrund von Vorlesungstätigkeiten für die FH Gesundheit Tirol bis zum 03.07.2017 geschlossen.

facebook.com

facebook.com

Aktueller Hinweis - Uerdinger Straße Lank-Latum - "Lieferverkehr frei" Die "Rheinische Post" berichtete am 17.06.2017 über die Problematik an der Uerdinger Straße in Lank-Latum, dass diese massiv von Lkw über 7,5 Tonnen genutzt werde, die verbotswidrig die Beschränkung "Lieferverkehr frei" ignorierten und daher in Zukunft geblitzt werden sollen. Aber hilft das wirklich? Was ist eigentlich “Lieferverkehr“? Lieferverkehr meint jeden geschäftsmäßigen Transport von Sachen, wobei nach Abschluss der Liefertätigkeit die Lieferzone auf dem kürzesten Weg verlassen werden muss (vgl. Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 41 StVO, Rn. 162). Es sind also "Lieferungen" umfasst, wie sie von "Lieferanten" vorgenommen werden, also der geschäftsmäßige Transport von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden sowie von oder zu sonstigen Kunden. (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Juni 2016 – 17 K 4420/13 –, Rn. 22, juris). Allerdings schließen die vorstehenden Definitionen den Anliegerverkehr aus, also jedes Anfahren zu einem Anlieger mit einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen, das keine “Lieferung“ ist. Wer ist eigentlich „Anlieger“? Der Anliegerbegriff ist straßenverkehrsrechtlich nicht normativ ausgestaltet. Die Auslegung des Begriffes muss an dem allgemeinen Sprachgebrauch ansetzen. Die Rechtsprechung fasst diejenigen Verkehrsteilnehmer unter den Anliegerbegriff, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte (bspw. Mieter) eines Grundstücks sind, welches an der Straße "anliegt". Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ soll gewährleisten, dass einem Anlieger durch das Verkehrsverbot, von dem er ohne Beschränkungen befreit sein soll, keine Nachteile entstehen. (so bspw. VG Stade, Urt. v. 09.10.2014, Az.: 1 A 2388/12, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 15.02.2000, Az.: 3 C 14/99). Es sind daneben Personen erfasst, die zu den Anliegern Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder aufnehmen wollen, wobei diese den Anliegerbereich nicht einmal auf dem kürzesten Weg wieder verlassen müssen (vgl. Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 41 StVO, Rn. 179). Ungeklärt ist hierbei sogar, ob darüber hinaus zum Anliegerbereich einer Straße auch die unmittelbar angrenzenden oder einmündenden Straßen zu rechnen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.2000, Az.: 3 C 14/99). Fazit: Heißt also, der Begriff des „Lieferverkehrs“ ist eng gefasst und kann gut kontrolliert werden. Er schließt aber den „Anliegerverkehr“ aus, was mit Blick auf das Gewerbegebiet „In der Loh“ problematisch ist. Im Ergebnis wäre ein Verkehrsverstoß – würde eine Änderung der Beschränkung erfolgen – im Bereich des Anliegerverkehrs nur schwer nachzuweisen, insbesondere, wenn man die Verstöße zunächst dokumentiert und eine Einlassung auf dem Postweg gut überlegt erfolgen kann. Die persönliche Konfrontation ist aus Sicht der Anwohner und öffentlichen Hand daher immer der bessere, aber auch teurere Weg. Bringen die Kontrollen nur mit einem Blitzer und ohne Personal vor Ort etwas? Ein Verstoß gegen die Beschränkung “Lieferverkehr“ ist sicher leicht nur mit technischen Hilfsmitteln zu überwachen. Sollte aber aus formalen Gründen einmal eine Anliegerbeschränkung erfolgen, kann es sein, dass die Kontrollen im Einzelfall ihr Ziel verfehlen, da im Zweifel keine Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtsfest festgestellt werden könnten. Ob es dazu kommt, hängt davon ab, an welcher Stelle die Kontrollen zum “Lieferverkehr“ stattfinden beziehungsweise ob der Kontrollpunkt das Gewerbegebiet „In der Loh“ für dessen Anlieger zu sehr einschränkt. Der Link zum eingangs zitierten Artikel der RP: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/meerbusch/illegale-lkw-in-lank-wird-bald-geblitzt-aid-1.6887559

facebook.com

Zwei ereignisreiche Jahre ist es nun her... wir danken unserer Mannschaft sowie unseren Kooperationspartnern.

facebook.com

Aktueller Hinweis - Wir vertreten keine Marienkäfer. Die fliegen tatsächlich wieder raus...

facebook.com

Aktueller Hinweis - Dankeschön! Dankeschön für das Dankeschön der 3. Herren der Handballabteilung des TD Lank 07 für unser Sponsoring 2016/2017!

facebook.com

Die Polizei in Meerbusch bittet um Ihre Mithilfe!

facebook.com

Aktueller Hinweis - Kanzlei bis 24.04.2017 geschlossen Die RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei bleibt aufgrund der Wahrnehmung eines Lehrauftrags im Medizinrecht für die FH Gesundheit - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol bis zum 24.04.2017 geschlossen.

facebook.com

Aktueller Hinweis - Neueinrichtung Die RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei setzt in Zukunft für eventuelle Wartezeiten auf die beruhigende Wirkung des... Aquariums 😉

facebook.com

Frohe Ostern! Wünscht die RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei

facebook.com

Aktueller Hinweis - Zeugen gesucht Zeugen für Sachbeschädigung an Fahrradständer gesucht (auf den 26.03.2017, Bismarckstraße 6). Besten Dank vorab für sachdienliche Hinweise, die auch belohnt werden.

facebook.com

Quiz

NEAR RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei