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Metzenroth & Weyerhäuser Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Robert-Koch-Straße 50, Mainz, Germany
Consulting Agency

Description

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Metzenroth & Weyerhäuser StBG mbH & Co. KG
Telefon: 06131/69892 - 0
Fax: 06131/69892 - 22  
Robert-Koch-Straße 50
55129 Mainz
Die Kanzlei:

Diplom-Volkswirt
Thomas Metzenroth - Steuerberater
E-Mail: info@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 0

Sven Weyerhäuser - Steuerberater
E-Mail: s.weyerhaeuser@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 0

Dieter Anstatt - Steuerberater
E-Mail: d.anstatt@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 0

Martin Roidl - Steuerfachwirt
E-Mail: m.roidl@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 16

Petra Bub - Steuerfachangestellte
E-Mail: p.bub@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 11

Sandra Gräßer - Steuerfachangestellte
E-Mail: s.graesser@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 14

Markus Müller - Steuerfachangestellter
E-Mail: m.mueller@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 21

Eva Thal - Sekretariat
E-Mail: info@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 0

Joana Fröb - Auszubildende
E-Mail: j.froeb@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 15

Nicole Anstatt - Bilanzbuchhalterin
E-Mail: n.anstatt@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 17

Inge Schaale - Bilanzbuchhalterin
E-Mail: i.schaale@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 11

Kirsten Spielmann - Steuerfachangestellte
E-Mail: k.spielmann@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 20


Melanie Dolicanin - Betriebsw. f. Bürokom.
E-Mail: m.dolicanin@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 14

Giuseppina Pilotta - Steuersachbearbeiterin
E-Mail: g.pilotta@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 18

Michelle Kieber - Auszubildende
E-Mail: m.kieber@stb-metzenroth.de
Telefon: 06131/69892 - 23

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Kanzlei Historie:


1955: Kanzleigründung durch Helmut Metzenroth in Mainz


1968: Umzug der Kanzlei nach Mainz-Bretzenheim


1990: Übernahme der Kanzlei von Dipl. Volkswirt. Stb. Thomas Metzenroth


2001: Verlegung der Kanzlei ins
Gewerbegebiet Mainz-Hechtsheim


2015: Gründung der Metzenroth & Weyerhäuser Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG


2015: Umzug innerhalb vom Mainz-Hechtsheimer Gewerbegebiet


2016: Übernahme der Steuerkanzlei Dieter Anstatt (Mainz)



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Passender kann man es leider nicht sagen... Aber egal ob Sie zum ersten Mal Ihre Steuererklärung erstellen müssen, oder ob Sie erneut zu den steuerlichen Pflichten herangezogen werden – wir vertreten Sie gerne gegenüber dem Finanzamt & versuchen für Sie, neben der Abwicklung der Bürokratie, die niedrigste Steuerlast zu erzielen! wie gewonnen so zerronnen https://www.n-tv.de/politik/Jeder-vierte-Rentner-muss-bald-Steuern-zahlen-article20348125.html

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Das Wetter lädt nach draußen ein! Aber der Schein trügt – es ist bitter kalt. Schnell mal ohne Jacke raus und schon hat man sich, die momentan stark kursierende Grippe, eingefangen. Daher werden wir momentan auch oft zu folgendem Thema gefragt: „Mein Kind ist krank – habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?“ https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/krankes-kind-fakten-zu-freistellung-und-entgeltfortzahlung_76_299548.html

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https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/uebernahme-der-pauschalsteuer-fuer-geschenke-nicht-abziehbar_166_414910.html Auch wenn die als Betriebsausgaben abzugsfähigen Geschenke durch ein neues Urteil aus dem Jahr 2017 erneut eingeschränkt wurden, kann man als Unternehmer doch noch kleine Geschenke zu Weihnachten verteilen – es zählt die Geste… und hierfür haben wir natürlich die passenden Gesetze! Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten schöne Festtage und einen guten Jahresabschluss! Natürlich stehen wir Ihnen auch im neuen Jahr 2018 mit Rat und Tat zur Seite! Unser Büro ist vom 22.12.2017 bis zum 03.01.2018 geschlossen. Danach erreichen Sie uns wieder zu den gewohnten Zeiten! Alles Gute für diese festliche Zeit wünscht Ihnen Ihre Steuerkanzlei Metzenroth & Weyerhäuser

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Bürokauffrau/-mann gesucht Zur Verstärkung unserer Steuerberatungskanzlei suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bürokauffrau/-mann Ihre Aufgaben: Sekretariatsarbeiten, Büroorganisation & Empfang Ihr Profil: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, freundliches & kundenorientiertes Auftreten, gute Kenntnisse in MS-Office, Datev-Kenntnisse sind von Vorteil. Es erwartet Sie: angenehmes Betriebsklima bei geregelter Arbeitszeit & leistungsgerechter Vergütung sowie Unterstützung bei individueller Weiterbildung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung postalisch oder per E-Mail an: Metzenroth & Weyerhäuser Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Robert-Koch-Straße 50 55129 Mainz info@stb-metzenroth.de

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Die meisten haben wohl schon mal die Aussage gehört: „Stillstand bedeutet Rückschritt“ Manchmal wäre es uns jedoch ganz lieb, wenn die Verfassungsorgane, welche für das Gesetzgebungsverfahren zuständig sind, auch mal eine Zeit des Stillstands einlegen könnten. Nichtsdestotrotz beherzigen wir das Sprichwort in Hinblick auf unsere Mitarbeiter. Das gilt nicht nur für die Fortbildungen, welche von den bestehenden Mitarbeitern regelmäßig besucht werden, sondern auch für die ständige Suche nach neuen Kräften. Daher dürfen wir am heutigen Tag ganz herzlich Frau Michelle Kieber in unserem Team begrüßen. Frau Kieber hat Ihre Fachhochschulreife erfolgreich beendet und fängt im nächsten Schritt, Ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten, in unserem Haus an.

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Am heutigen Tag heißen wir nicht nur den Mai, sondern auch unsere neue Mitarbeiterin Frau Giuseppina Pilotta willkommen. Frau Pilotta ist mit allen einkommensteuerlichen Belangen bestens vertraut und unterstützt Sie gerne in allen Punkten rund um dieses Thema. Frau Pilotta verfügt über eine jahrelange Berufserfahrung und wird sich daher schnell an die neuen Gegebenheiten anpassen – obwohl sich der Arbeitsplatz geändert hat, bleiben die Gesetzestexte (größtenteils) immer noch die gleichen wie letzte Woche. Für alle gesetzlichen Neuerungen wird Frau Pilotta, wie der Rest vom Team, die regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Sie erreichen Frau Pilotta unter der Telefonnummer 06131/6989218, bzw. unter der E-Mailadresse g.pilotta@stb-metzenroth.de Natürlich können Sie Frau Pilotta auch zu den gewohnten Öffnungszeiten, persönlich in unserer Kanzlei antreffen.

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Ausbildungsplatz zur/m Steuerfachangestellten Zum 01.08.2017 bieten wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zur/m Steuerfachangestellten Ihr Profil: Mittlere Reife oder Abitur, Interesse sich in einem Team von Kollegen, die berufstypischen Fachkenntnisse anzueignen. Sie zeichnen sich aus durch Fleiß, sind gewissenhaft und motiviert. Unser Angebot: Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Ausbildung in einem interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Berufsbild mit vielfältigen Perspektiven und Einsatzmöglichkeiten. Mit Hilfe eines Mentors arbeiten Sie sich in Ihr Aufgabengebiet ein, lernen von Ihren erfahrenen Kollegen und werden durch zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten gefördert. Neben einer angenehmen Arbeitsatmosphäre in unserem modernen Büro streben wir zudem die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Beendigung Ihrer Berufsausbildung an. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen elektronisch oder postalisch an Metzenroth & Weyerhäuser Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Robert-Koch-Straße 50 55129 Mainz info@stb-metzenroth.de

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Pro Gesundheit & pro Steuerermäßigung - Ein schönes Zusammenspiel! Den gegenwärtigen Einsatz für Ihre Gesundheit belohnen einige Krankenkassen mit Prämien aus Bonusprogrammen. Dieser Meinung hat sich nun auch die Finanzverwaltung angeschlossen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu Zahlungen aus Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung geändert und entschieden, dass der Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungen nicht zu mindern ist. Mit Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15, BStBl 2016 II S. 989, entschied der BFH, dass nur Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug in der Einkommensbesteuerung mindern. Kostenerstattungen hingegen, zu denen auch Zahlungen aus Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören können, mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Die Krankenkassen werden für die Unterscheidung voraussichtlich zusätzlich zu den elektronischen Datenübermittlungen an das Finanzamt, entsprechende Papierbescheinigungen ausstellen. Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle abzugsfähigen Sonderausgaben und weitere Steuervergünstigungen!

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Heute dürfen wir nochmals ganz herzlich unseren neuen Mitarbeiter Herrn Markus Müller begrüßen! Wir freuen uns mit Ihm einen langjährigen Freund der Kanzlei, sowie einen weiteren qualifizierten Steuerspezialisten, hinzuzugewinnen! Herr Müller hat aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung ein fundiertes Wissen in allen steuerlichen Bereichen und steht Ihnen gerne, wie bereits der Rest vom Team, mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 06131/6989221, bzw. unter der E-Mailadresse m.mueller@stb-metzenroth.de Persönlich treffen Sie Herrn Müller zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten bei uns an.

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