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Kanzlei Otten

Berliner Platz 2, Höxter, Germany
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Berufsbetreuer und Rechtsanwalt - mit den Schwerpunkten Betreuungsrecht und Schulden- und Sozialberatung.
Es beraten Sie Christoph Otten (rechtsanwalt und Berufsbetreuer) und Klaus Rohloff (Berufsbetreuer).

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Allen Mitarbeitern, Freunden und Mandanten der Kanzlei ein frohes Pfingstfest.

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Auch 2016 gibt es einen euopaweiten Blitzmarathon. Auch die Kreispolizeibehörde Höxter beteiligt sich daran. Also: Augen auf im Straßenverkehr und an die Geschwindigkeit halten. Ihr Team der Kanzlei Otten&Rohloff. Hier finden Sie die Kontrollstellen für den 21.4. im Kreis Höxter: https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Hoexter/16-04-19-Kontrollstellen_BM_IV_POeA_pdf.pdf

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Am 21. April ist es wieder so weit: der euopaweite Blitzmarathon tritt in eine nächste Phase. An vielen Meßstellen im Kreisgebiet werden wieder 24 Stunden lang Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Angesichts der Zahlen im Jahr 2015 ist dies auch erforderlich: von gut über 2300 in 2014 gemessenen und geahndeten Verstößen stieg die Zahl auf weit über 3000.

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Auch morgen und übermorgen sind die Polizeibeamten auf Geschwindigkeitskontrolle u.a. dort unterwegs: Dienstag, 29.03.2016 Warburg, K 11 (Menne), Bad Driburg Brakeler Str. Mittwoch, 30.03.2016 Höxter, B 239 (Brenkhausen), Marienmünster, B 239

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Polizei Nordrhein-Westfalen - Höxter

Der Verkehrsunfallbericht der Polizei sagt es klar und deutlich: die Anzahl der Unfälle und der Verletzten und Toten hat auch im Kreis Höxter im letzten Jahr zugenommen. Hauptursache: nicht angepaßte Geschwindigkeit. Daher fahren Sie mit angepaßter und max. mit der erlaubten Geschwindigkeit. https://www.polizei.nrw.de/hoexter/artikel__13057.htm

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Auch an diesem Wochenende erinnern wir daran, daß Geschwindigkeitbeschränkungen keine Anregungungen sind, sondern einzuhaltende Regeln. Die Polizei überprüft unter anderem an diesem Wochenende an folgenden Stellen die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer: Samstag, 12.03.2016 Höxter, Triftweg Sonntag, 13.03.2016 Beverungen, OD Amelunxen Auch an anderen Stellen wird geblitzt. Verhindern Sie, daß es kein schönes Wochenende wird, halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. :)

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Erwerbsminderungsrente steht Hartz-IV-Anspruch nicht entgegen

Wer nachträglich Erwerbsminderungsrente erhält, braucht die Leistungen nach SGB II (HARTZ IV) nicht zurückzahlen. Dem Urteil (BSozGer S 220 AS 590/14 PKH) liegt natürlich richtig: es gilt im allgemeinen das Zuflußprinzip. Daher gibt es keine Rückwirkung und daher keine Rückforderung für Monate vor Auszahlung der EM-Rente. Wer jedoch weniger EM-Rente als den SGB-II-Satz erhält, der sollte so schnell wie möglich den Antrag stellen, auf SGB XII (Grundsicherung) als Aufstocker umgestellt zu werden. Das örtl. Sozialamt wäre zuständig. Der Anspruch nach SGB II besteht nicht mehr, da man als Nichtarbeitsfähig keinen Anspruch auf SGB II mehr hat! http://www.focus.de/finanzen/recht/verbraucher-erwerbsminderungsrente-steht-hartz-iv-anspruch-nicht-entgegen_id_5223570.html

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Heute Anhörung beim Amtsgericht in Northeim

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Donnerstag, 25.02.2016 Auch heute ist die Polizei zur Verkehrsüberwachung unterwegs. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Unter anderen sind Geschwindigkeitskontrollen auch hier geplant: Brakel, Kreisferienstr. Ri Bad Driburg Warburg, B 68 (Kleinenberg) Bergheim, L 951

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Trotz Wind und Wetter: einen schönen Rosenmontag allen, die feiern gehen! Olle meh!

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Regelsätze SGB II/XII seit 1. Januar 2016: 1. Alleinstehender: € 404,- + Kosten der Unterkunft und Heizung 2. Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres: € 364,- 3. sonstige Mitglieder der der BG 19-25 Jahre alt: € 324,- 4. Mitglieder der BG 15-18 Jahre alt: € 306,- 5. Mitglieder der BG 7-14 Jahre alt: € 270,- 6. Mitglieder der BG unter 7 JAhren: € 237,- angerechnet wird als besondere Form der Sozialhilfe auf jeden Fall das Kindergeld. Taschengeld für Heimbewohner nach SGB XII: 109,08 € (=27 % des Regelsatzes) Da häufig nachgefragt: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen unterhalb dieser Sätze: 1. Erste Person: in einer Einrichtung: € 145,-, außerhalb: € 364,- (+KdU) 2. 2 Personen: in Einrichtung: je € 131,-, außerhalb: je € 327,- 3. weitere Erwachsene: in Einr.: € 114,-, außerhalb: € 290,- 4. 15-18 Jahre alt: in Einr.: € 86,-, außerhalb: € 286,- 5. 7-14 Jahre alt: in Einr.: € 93,-, außerhalb: € 252,- 6. 0-6 Jahre alt: in Einr.: 85,-, außerhalb: € 220,- Diese Zahlen ergeben sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. aus der Verordnung von Okt. 2015 über die Anpassung. Nach 15 Monaten werden im Regelfall die Leistungen nach dem SGB XII gezahlt, da keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Bitte glauben Sie also nicht Behauptungen, daß einzelne Asylbewerber über € 1.000,- erhalten. Solche Zahlen sind eine Berechnung für eine Bedarfsgemeinschaft zzgl. der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese orientieren sich grundsätzlich an ähnlichen Regeln wie beim SGB II/XII.

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