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Diel und Wolf

, Homburg, Germany
Lawyer

Description

ad

Die Kanzlei Diel und Wolf wurde 1977 von den beiden Rechtsanwälten Hans-Georg Diel und Ludwig Wolf in Form einer
überörtlichen Sozietät gegründet. Die Kanzlei Diel und Wolf wurde 1977 von den beiden Rechtsanwälten Hans-Georg Diel und Ludwig Wolf in Form einer
überörtlichen Sozietät mit Standorten Homburg und Blieskastel gegründet. Ab dem 01. Januar 2013 wurde die Kanzlei
von den Rechtsanwälten Peter Hilzensauer und Christoph Baldes fortgeführt. Herr Rechtsanwalt Hilzensauer verstarb 2015.
Die "gesunde" Größe der Kanzlei steht gleichfalls für die notwendige Spezialisierung und Fortbildung,
als auch für individuelle und persönliche Beratung und Vertretung.
In Zeiten abnehmender Überschaubarkeit der Gesetze und Verordnungen bieten wir Ihnen
anwaltlichen Rat und Hilfe an. Dabei steht am Anfang jeder Rechtsberatung die umfassende
Analyse der Ihrem Streitfall zugrunde liegenden tatsächlichen Rechtslage, d.h. u.a.:
Was kann aus dem bereits eingetretenen Sachverhalt abgeleitet werden?
Anhand dieser Möglichkeiten erarbeiten wir in enger Absprache mit Ihnen
Ihre konkreten Vorstellungen vom Ergebnis der Mandatsbearbeitung.
Daraufhin suchen wir nach juristischen Wegen, um dieses Ziel zügig und umfassend zu erreichen.
Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen, ohne dass damit direkt eine Übernahme des  Mandates verbunden ist.

In vielen Fällen ist es ratsam, sich möglichst früh von einem Anwalt beraten zu lassen, um vermeidbare Fehler oder Fehleinschätzungen zu verhindern.
- Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden diese häufig von dort Übernommen.
- Bei geringen Einkommensverhältnissen, besteht staatlicher Beratungs/Kostenhilfeanspruch.
An die Erstberatung schließt sich oft die Übernahme des Mandats an, d.h. wir werden dann für Sie entweder
außergerichtlich oder prozessual tätig. Dazu bedarf es einer Bevollmächtigung, welche Sie auf der Webseite (Vollmacht),
bzw. in der Rubrik “Formulare” ausdrucken können.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt setzt gegenseitiges  Vertrauen voraus.
Sie werden von uns jederzeit umfassend informiert. Alle Schritte werden mit Ihnen gemeinsam abgestimmt.
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts kostet Geld. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem RVG.
Hier sind bestimmte gebührenauslösende Tatbestände geregelt.
- Wer über ein geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Beratungs-  und Prozesskostenhilfe.
- Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt Ihre Versicherung meist die Kosten.
Wir klären diese Fragen selbstverständlich für Sie vorab.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in den meisten Rechtsgebieten vollständigen Kostenschutz.
Ausnahmen sind z.B. Ehescheidungen oder Vorsatzdelikte.

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In der Dalehensphase des Bausparvertrages dürfen Bausparkassen von Ihren Kunden keine Kontoführungsgebühren verlangen. BGH Urteil vom 09.05.2017 (Az:XI ZR 308/15). Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.05.2017 werden Bauspardarlehen in puncto Kontogebühren nun endlich genauso behandelt wie Bankdarlehen, für welche der BGH bereits im Jahre 2011 solche Kontoführungsgebühren als unzulässig angesehen hatte. Die Karlsruher Richter sahen auch in der Erhebung von Kontogebühren durch Bausparkassen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, da die Bausparkassen dadurch Kosten abwälzen, die für „rein innerbetriebliche Leistungen“ entstünden. In der Darlehensphase erbringe die Bausparkasse die Kontoführung nicht im Interesse des Kunden. Auch die Verbuchung von Zahlungen in der Darlehensphase liege ebenfalls ausschließlich in ihrem Interesse. Eine Rückforderung der Gebühren ist mindestens für die letzten drei Jahre möglich.

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