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Sachverständigenbüro Gretzschel & Schur

Johanna-Kirchner-Straße 21, Hochheim am Main, Germany
Automotive

Description

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Wir sind ihr kompetenter und unabhängiger Sachverständiger in allen Fragen rund ums Automobil mit Sitz in Hochheim am Main.
Wir sind ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Automobil
im gesamten Rhein Main Gebiet, Hochtaunuskreis, Wetteraukreis und den Main Taunus Kreis.
Ob Unfallgutachten, Kostenvoranschläge oder Fahrzeugbewertungen, wir sind der richtige Ansprechpartner !

Es ist unser Ziel, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten, den entstandenen Schaden an Ihrem
Fahrzeug festzustellen und Beweismittel zu sichern. Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug bei uns oder wir
nehmen den Schaden bei Ihnen vor Ort auf. Wir können Ihnen nur raten, im Falle eines unverschuldeten
Verkehrsunfalles, einen versicherungs- und werkstattunabhängigen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren.

Die Kosten die für die Ermittlung der Schadenhöhe anfallen sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung.
Der Geschädigte hat das Recht einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.

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Der kleine Unfallhelfer

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Unfall: alles dabei ?

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Die meisten Auslandsunfälle meldeten deutsche Autofahrer wieder aus Italien 2015 knapp 30.000 Auslandsunfälle insgesamt. Die Hälfte passiert in den Ferienmonaten. Tipps zur Vorbereitung auf den Ernstfall. Im letzten Jahr erhielt der Zentralruf der Autoversicherer insgesamt 29.683 Anrufe, in denen Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Ausland gemeldet wurden. Gegenüber 2014 (28.133 Unfallmeldungen) ist das ein Anstieg um 5,5 Prozent. Italien war 2015 für deutsche Autofahrer erneut das „gefährlichste Pflaster“ in Europa. „Im zweiten Jahr in Folge haben wir einen deutlichen Anstieg dieser Zahlen hinnehmen müssen. Mit Blick auf die kommenden Urlaubsmonate raten wir deshalb allen Autofahrern nachdrücklich, sich auf den ´Ernstfall Unfall´ ausreichend vorzubereiten“, erklärte heute in Hamburg Dr. Jens Bartenwerfer, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die den Zentralruf der Autoversicherer betreut. Die Zahlen des letzten Jahres zeigen, dass vor allem die nahe gelegenen Reiseziele rund um Deutschland die höchsten Schadensmeldungen verzeichnen: 2015 entfallen allein auf Italien 5.018 Unfälle, dicht gefolgt von Frankreich mit 4.999 Unfallmeldungen. Dahinter liegen die vergleichsweise kleineren Nachbarländer wie die Niederlande, die mit 3.933 Unfällen auch den größten Anstieg verzeichnen: einen Zuwachs um 11,1 Prozent im Vergleich zu 2014. Für Österreich ergibt sich eine Zunahme um 11 Prozent auf 3.048 Unfallmeldungen, gefolgt von Polen mit 2.242 (plus 10,8 Prozent) und Belgien mit 1.538 Schadensmeldungen. Auf diese sechs Länder entfallen insgesamt 70 Prozent aller eingegangenen Meldungen beim Zentralruf. Rückläufige Zahlen gibt es 2015 lediglich für die Schweiz mit einem Minus von 9 Prozent auf 925 Unfälle sowie Spanien, das mit einem Rückgang um 5,2 Prozent für 1.128 Schadenmeldungen sorgte. Die unfallträchtigsten Zeiten sind die Ferienmonate Juni bis September. Auf sie entfallen 49,4 Prozent aller gemeldeten Unfälle (14.659). Der August, wenn ganz Europa ein Ferienland ist, liegt hier mit 4.516 Meldungen an der Spitze, gefolgt vom September 4.174 und dem Juli mit 3.256 Unfallmeldungen. 2015 erreichen 57,8 Prozent aller Meldungen den Zentralruf aus Italien zwischen Juni und September, aus Frankreich sind es in dieser Zeit 51 Prozent. „Etwa 15 Millionen Deutsche waren 2015 mit dem Auto in den Nachbarländern unterwegs hat die Forschungsgemeinschaft ´Urlaub und Reisen´ ermittelt. Damit wird das potentielle Ausmaß eventueller Schadenfälle deutlich“, erläuterte der GDV DL-Geschäftsführer. „Deshalb empfehlen wir dringend, rechtzeitig vor den Urlaubsreisen all die Unterlagen zusammenzustellen und vor allem anschließend auch mitzunehmen, die für eine eventuell notwendige Schadenabwicklung wichtig sind und gleichzeitig zu deren Beschleunigung beitragen können.“ Ins Reisegepäck gehörten, so Bartenwerfer, vor allem der Europäische Unfallbericht, die Grüne Karte und die 0800 250 260 0 (aus dem Ausland +49 40 300 330 300), die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer. Und schließlich sei es natürlich ebenfalls wichtig, die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 zu notieren. (Quelle: www.gdv-dl.de)

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Keine Wechselspiele mit Kurzzeitkennzeichen! Ein Kurzkennzeichen wird in aller Regel einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet, zu dem der jeweilige Haftpflichtversicherer auch eine EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung; früher "Versicherungs-Doppelkarte") ausgestellt hat. Schraubt man ein solches Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug, muss die Assekuranz beim Unfall nicht zahlen. Mit Kurzzeitkennzeichen muss man sorgsam umgehen. Versichert sind nur die Fahrzeuge, die dem Halter gehören. Wird das Kennzeichen weitergegeben und an einem anderen Fahrzeug montiert, gilt der Versicherungsschutz nicht. Dies ergibt sich nochmals sehr deutlich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2014 (AZ: 3 U 36/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Im konkret verhandelten Fall hatte das in einen Unfall verwickelte Auto ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses war aber nicht für das Fahrzeug ausgestellt, sondern für Fahrzeuge eines anderen Halters. Die Versicherung, die das Kurzzeitkennzeichen ausgegeben hatte, wollte daher nicht haften. Zu Recht. Das Gericht stellte klar, dass nur die Autos des Halters versichert sind, für den das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde. Die bloße Weitergabe des Kennzeichens führe also nicht zum Versicherungsschutz, wenn das Auto nicht dem angegebenen Halter gehöre.Quelle:autohaus.de

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Die Kehrseite des Booms alter Fahrzeuge Der Umsatz mit alten Fahrzeugen, sogenannten Oldtimern, ist auf mehr als sechs Milliarden Euro jährlich geklettert. Doch ein erhebliches Stück von diesem Kuchen schneiden sich Betrüger ab. Es werden Teile oder sogar komplette Fahrzeuge nach- und umgebaut. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert. "Gegen Betrug bei einem Kauf eines Oldtimers sollten Sie sich mit einem detaillierten Kaufvertrag schützen", rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dabei sollte die genaue Beschaffenheit des Fahrzeuges notiert werden. Für Abweichungen haftet dann der Verkäufer. "Im Falle eines Betruges haben Sie die Möglichkeit, den Oldtimer zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen", erläutert Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät zudem dazu, vor dem Erwerb einen speziellen Gutachter mit der Bewertung des Oldtimers zu beauftragen.Quelle:autohaus.de

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Notbremsassistenten werden in der Mittelklasse immer mehr zum Standard. Doch nicht jeder Helfer ist in jeder Situation wirklich immer eine Hilfe. Moderne Notbremsassistenten erkennen nicht nur unbelebte Hindernisse, sondern auch Menschen und Radfahrer. Allerdings funktionieren die Systeme nicht bei allen Autoherstellern gleich gut, wie ein Test des ADAC von sechs Mittelklasse-Pkw ergeben hat. Wirklich überzeugen konnten lediglich Audi und Subaru. Fünf aktuelle Modelle nahmen die Tester unter die Lupe, ausgestattet jeweils mit unterschiedlicher Technik. Die kamerabasierten Systeme des Audi A4 (Mono-Kamera) und des Subaru Outback (Stereo-Kamera) konnten dabei als einzige voll überzeugen. Sie erkannten sowohl Erwachsene als auch Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit. Die Audi-Technik registrierte selbst einen langsam querenden Radfahrer mit zumindest 50-prozentiger Sicherheit. Subaru überzeugte dafür vor allem nachts; sogar Personen mit dunkler Kleidung wurden erkannt. Neben den beiden Test-Siegern absolvierten auch der Kia Optima, die Mercedes C-Klasse, der Volvo V60 und der BMW 3er die Prüfung, jeweils mit eher mäßigen Ergebnissen. Kritik übte der Automobilclub dabei vor allem an dem System des Volvo, das Probleme hatte, den im Test verwendeten, mit beweglichen Beinen ausgestatteten Dummy zu erkennen. Volvo weist in einer Reaktion darauf hin, dass derartige Dummys bei der Entwicklung des 2010 erschienenen Modells noch nicht verfügbar waren. Echte Menschen würde das System aber mit absoluter Zuverlässigkeit erkennen, heißt es. Denn anders als viele Wettbewerber verlässt sich die Marke nicht allein auf die Kamera, sondern kombiniert sie mit einem Radarsystem. Quelle:autohaus.de

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Ein Kfz-Sachverständiger gibt im Zweifelsfall Sicherheit Alle 13 Sekunden krachte es im vergangenem Jahr auf deutschen Straßen, knapp 2,4 Millionen Mal. Und das sind nur statistisch erfasste Unfälle. Besonders ärgerlich ist es, wenn man unschuldig ist. Um dann bestmöglich abgesichert zu sein, sollte man seinen Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen nicht verstreichen lassen. Denn bei so einem Unfall trägt der Schädiger – beziehungsweise seine Versicherung – die Kosten für den Sachverständigen, der dann sicherstellt, dass neben dem Blechschaden auch Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt werden. Liegt der Schaden unter 750 Euro, zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Neben Schadenfeststellung, Unfallrekonstruktion und Beweissicherung erstellen Kfz-Sachverständige auch Fahrzeugbewertungen. Bewertung ist auch eine gute Investition beim Autokauf Kfz-Sachverständige rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. So liegt der Preis für ein Gutachten bei einer Schadenhöhe von 2500 Euro je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 370 und 440 Euro. Beträgt der Schaden 10.000 Euro, sind zwischen 750 und 900 Euro zu zahlen. Nebenkosten, zum Beispiel Fahrtkosten, werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 150 und 300 Euro – im Zweifelsfall eine gute Investition, die dem Verkäufer Sicherheit beim Verhandeln gibt und dem Käufer so manchen zukünftigen Werkstattbesuch ersparen kann. Ganz zu schweigen von Garantie- und Fewährleistungsansprüchen, die nach einem Autokauf immer wieder geltend gemacht werden müssen. Quelle: abendblatt.de

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Nicht immer kann die Versicherung Regress verlangen Wer Unfallflucht begeht, macht sich strafbar. Aber nicht nur das: Viele vergessen, dass sie auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress nehmen kann. Allerdings muss der Versicherer nachweisen, dass sich das Verhalten des Autofahrers negativ auf den Haftungsfall ausgewirkt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert im gegenständlichen Fall zum Thema Unfallflucht über eine Entscheidung des Amtsgerichts Leverkusen vom 14. Juni 2013 (AZ: 25 C 749/12). Dabei stellte ein Autofahrer seinen Wagen zunächst auf dem Parkplatz eines Baumarkts ab. Während dieses Vorgangs berührte er das daneben stehende Fahrzeug. Der Mann ging dann im Baumarkt einkaufen. Als er etwa 45 Minuten später zurückkehrte, traf er den Eigentümer des beschädigten Autos und auch die Polizei an. Er gab daraufhin seine Personalien sowie seine Versicherungsnummer an. An dem Fahrzeug war ein Schaden von rund 4.600 Euro entstanden. Diesen Schaden regulierte die Versicherung des Verursachers. Sie forderte von ihm allerdings wegen der Unfallflucht einen Regress in Höhe von 2.500 Euro. Ohne Erfolg. Die Versicherung habe nicht nachweisen können, dass die Unfallflucht sich negativ auf den Schadensfall ausgewirkt habe, so das Gericht. Dabei sei zu beachten, dass der Autofahrer sein Fahrzeug am Unfallort habe stehen lassen. Auch sei er direkt nach dem Einkauf zurückgekehrt. Die Feststellung des Unfalls und seines Hergangs sei weder beeinflusst noch erschwert worden. Es habe lediglich eine zeitliche Verzögerung der Unfallaufnahme gegeben. Nach Rückkehr des Autofahrers habe die Polizei eine vollständige Unfallaufnahme und Feststellung aller relevanten Umstände durchführen können. Es komme auch nicht – wie in anderen Fällen – in Betracht, dass der Mann Unfallflucht begangen habe, um seinen Alkoholkonsum zu vertuschen. Der Regress sei daher ausgeschlossen. Quelle:autohaus.de

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Das sind die begehrtesten Oldtimer Kein Oldtimer ist bei Interessenten in Deutschland beliebter als der Ford Mustang aus den Sechzigerjahren. Laut einer aktuellen Auswertung der Fahrzeugbörse Autoscout24 zu den zehn begehrtesten Classic Cars erfreuen sich vor allem die Modelle mit V8-Motoren großer Beliebtheit. Das Mustang Coupé (Durchschnittspreis gebraucht: 38.874 Euro) erzielt den ersten Platz im Ranking, das Cabrio kommt auf Rang drei (50.025 Euro). Dazwischen schiebt sich die zweite Generation der als "Bulli" bekannten Modellreihe vom VW Bus (T2, 1967-1979) mit durchgehender Frontscheibe (23.817 Euro). Erst auf dem vierten Platz taucht ein Modell der besonders bei Sammlern beliebten Modelle aus Stuttgart auf: der Mercedes Benz mit der internen Baureihen-Bezeichnung W114/115 (9.141 Euro). Die oft auch nach ihrem Erscheinungsjahr 1968 simpel als "Strich-Acht" (/8) bezeichneten Fahrzeuge sind vor allem als 200 begehrt und zugleich die günstigsten Fahrzeuge der Oldtimer Top Ten. Platz fünf belegt der VW Käfer. Von Interesse ist hier die Cabrio-Version des Dauerbrenners (20.156 Euro). Diese erreicht bei gut erhaltenen Originalen in der Spitze schon mal Preisforderungen bis zum Dreifachen des Durchschnittspreises. Porsche-Schätzchen im Mittelfeld Auf dem sechsten Platz der meist gesuchten Oldtimer landet der Porsche 911. Hier stehen ältere Modelle aus den Siebzigern als Coupé und Targa (1963-1973, 106.457 Euro) höher in der Gunst als neuere Exemplare. Das sehr hohe Preisniveau rührt bei den frühen "Elfern" überwiegend von den heute so begehrten und seltenen Sportversionen wie zum Beispiel dem Carrera 2.7 RS. Einzelne Exemplare erreichen bei Autoscout24 im Originalzustand einen Aufrufpreis von 750.000 Euro. Der klassische "Neunelfer" landet zudem nochmal auf dem neunten Platz. In diesem Fall handelt es sich um das "G-Modell", das von 1973-1989 gebaut wurde (77.611 Euro). Dazwischen sitzen auf Platz sieben die von Mercedes-Benz erstmals als S-Klasse titulierte Oberklasse-Limousine der Baureihe W116 (1972-1979/80, 13.362 Euro) sowie auf Rang acht die Corvette C1 (1953-1962, 76.550 Euro). Auf dem zehnten Platz der Top Ten steht der Mercedes-Benz Typ W120 (1953-1962, 10.863 Euro). Der 180 war der erste Mercedes mit selbsttragender Karosserie, der sogenannten Pontonform. Nicht alle Oldtimer mit H-Kennzeichen Der Durchschnittspreis der zehn begehrtesten Oldtimer-Modelle reicht bei Autoscout24 von 9.100 bis 106.000 Euro. Als Oldtimer zugelassen waren Anfang 2016 laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) knapp 344.000 Pkw – 10,7 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. "Tatsächlich sind noch viel mehr Oldtimer unterwegs", sagt Sebastian Lorenz, Vice President Consumer bei Autoscout24. "Zum Beispiel fahren nur gut ein Viertel aller VW Golf im Alter von über 30 Jahren derzeit mit einer H-Zulassung durchs Land. Teils rechnet sich der Einheitssteuersatz von 191 Euro pro Jahr nicht, teils verhindern unzeitgemäße Umbauten die Zulassung mit historischem Kennzeichen." Quelle:www.autohaus.de

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Preisstabile Premium-SUV Kompakt-SUV haben großen Hochbeiner längst den Rang abgelaufen. Das ändert aber nichts daran, dass Cayenne, X5 und Co. auch als Gebrauchtwagen noch äußerst beliebt sind. Auch aus Vorbesitz sind große Premium-SUV weiterhin äußerst gefragt. Das lässt sich laut Marktbeobachter Schwacke an den relativ hohen Restwerten ablesen. Zudem liegen auch die Standzeiten mit im Schnitt 96 Tagen unter dem Durchschnitt aller Gebrauchten (99 Tage). Wer beispielsweise in einen Porsche Cayenne (ab 69.950 Euro) investiert hat, bekommt nach drei Jahren und 60.000 gefahrenen Kilometern immer noch 71 Prozent des Neupreises heraus. Das markiert den Bestwert unter den Premium-SUV. Aber auch ein dreijähriger BMW X5 ist mit einem Wert von 62 Prozent des Neupreises sehr wertbeständig, ebenso wie Audi Q7 (61 Prozent), Volvo XC90 (61 Prozent) oder Mercedes GLE (60 Prozent). Im Schnitt wird in diesem Segment ein Restwert von 57 Prozent erreicht. Auch der VW Touareg liegt hier noch leicht drüber. Quelle:autohaus.de

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