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Rechtsanwälte Schlegel, Fischer & Partner

Kirchplatz 5, Greiz, Germany
Lawyer & Law Firm

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Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden. Das ist unsere Kanzleiphilosophie.  Klicken sie auf INFO um Näheres zu erfahren.  Durch eine individuell an Sie angepasste Beratung, bieten Ihnen die Rechtsanwälte Peter Schlegel und Raphael Fischer in den Rechtsgebieten des Straf-, Verkehrs-, Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechts die Unterstützung, die Sie brauchen.

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Heute AG Ingolstadt, in einem der für Verteidiger schwierigen Terrain des OLG Bamberg. Anders als in anderen OLG-Bezirken werden hier partout keine Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung herausgegeben, sodass eine Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Messung quasi unmöglich wird, wenn sich nicht schon offensichtliche Fehler aufdrängen. Immerhin konnte vorerst durch geeignete Anträge die Aussetzung des Verfahrens erreicht werden. So wird für den Mandanten die dringend benötigte Zeit gewonnen. RA Schlegel

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+++ EINSPRUCH GEGEN ROTLICHTBLITZER LOHNT SICH +++ Betroffene, die mit einer Rotlicht-Blitzanlage der Firma Jenoptik, und zwar mit dem TRAFFIPAX TraffiPhot III geblitzt worden sind, sollten unbedingt EINSPRUCH gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Bei diesen Messgeräten ist bei der Installation ein Fehler gemacht worden. Der Mindestabstand der Induktionsschleifen im Straßenbelag ist nicht korrekt, was zu Fehlmessungen führt. Daher sind u.a. in Düsseldorf, Essen, Hannover die Messanlagen ausgestellt worden, es wird nicht mehr geblitzt. Auch Altfälle können noch überprüft werden, sodass möglicherweise auch eine Rückzahlung des Bußgeldes in Betracht kommen kann. Hiermit einen schönen Wochenstart! RA Schlegel

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Sensationelles Ergebnis am Amtsgericht Altenburg. Nachdem bereits im September letzten Jahres die Aussetzung des Haftbefehls erreicht werden konnte, wurde das Verfahren heute im Termin vor dem Jugendschöffengericht sogar ganz eingestellt. Möglich war dies aufgrund des langen Zeitablaufs, der geringen Schadenshöhe, des Geständnisses des Mandanten und dem Umstand, dass die angeklagten 6 Taten sich im Rahmen der sog. natürlichen Handlungseinheit im Rahmen der Beweisaufnahme als eine Tat herausstellten. Dem Mandanten wird hierdurch ermöglicht werden, frühzeitig aus der Haft aus einer anderen Tat entlassen zu werden. Insgesamt ein zufriedenstellendes Ergebnis. RA Schlegel

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Den zweiten Freispruch diese Woche gab es gerade eben am AG Stadtroda. Dem Mandant wurde vorgeworfen, er sei an einer gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung in einer Gemeinschaftsauskunft beteiligt gewesen. Tatsächlich stellte sich heraus, dass der Mandant selbst vom vermeintlichen Opfer angegriffen wurde und hiervon erhebliche Schnittverletzungen davon trug. Eine anderweitige Körperverletzung konnte nicht nachgewiesen werden. Folgerichtig war er freizusprechen. RA Schlegel

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Ein guter Start in die Woche. Zum Montagmorgen gab es in 2 Strafverfahren vor dem AG Greiz positive Ausgänge für die Mandanten. Im ersten Verfahren wurde der Mandant vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten freigesprochen. Das 2. Verfahren, bei dem es um den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ging, konnte zwar noch nicht abgeschlossen werden. Hier konnte jedoch erreicht werden, dass der Mandant seinen vorläufig entzogenen Führerschein wiedererlangen konnte, da der entsprechende Beschluss auf Antrag der Verteidigung aufgehoben wurde. Genug Motivation für die restliche Arbeitswoche konnte aus den Entscheidungen mitgenommen werden. RA Schlegel

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+++ Änderungen für Bauherrn und Bauunternehmer in 2018 +++ Zum 01.01.2018 trat eine der größten Reformen des BGB seit der Schuldrechtsreform 2002 in Kraft. Dieses Mal reformierte der Gesetzgeber umfassend und weitreichend das Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrecht. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie kurz zusammengestellt.

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+++ GESETZLICHE NEUERUNGEN IN 2018 +++ Wir wünschen allen Mandanten, Freunden und Bekannten ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr! Auch das Jahr 2018 wird wieder allerhand rechtliche Neuerungen bereithalten, auf die es sich gilt einzustellen. Ein paar wenige, gravierende seien hier kurz vorgestellt: VERKEHRSRECHT Änderung bei Winter- und Ganzjahresreifen incl. Bußgeld Zum 01.01.2018 sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Berg-Silhouette) zulässig. Das alleinige M+S-Symbol bei Ganzjahresreifen reicht im Rahmen der situativen Winterreifenpflicht nicht mehr aus. M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen bis 30.9.2024 gefahren werden. Bisher wurde der Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Reifen unterwegs war. Bei einer zusätzlichen Behinderung sind es 80 Euro. Ab 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Er muss mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Erweiterung der LKW-Maut Zum 01.01.2018 wird die Lkw-Maut auf rund 39.000 Kilometer Bundesstraßen fällig. Außerdem kann die Mautpflicht auch auf weitere Landstraßen ausgedehnt werden. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut will der Bund jährlich bis zu zwei Milliarden Euro mehr einnehmen. FAMILIENRECHT/ ARBEITSRECHT Im Familienrecht wird vor allem das Mutterschutzrecht umfassend reformiert: So gilt bspw. nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung eine längere Schutzfrist; privat krankenversicherte Mütter sind finanziell besser abgesichert. Auch erfolgen Anpassungen des Kindergeldes sowie der Kinderfreibeträge. BAU- UND ARCHITEKTENRECHT Die umfassendste Reform wird das Baurecht erfahren. Das Werkvertragsrecht wird teilweise grundlegend reformiert, sodass deine exakte Darstellung in der hier gebotenen Kürze gar nicht möglich ist. Teilweise sind neue Spezialvorschriften eingeführt wurden. So haben im neuen Jahr private Bauherren das Recht, von den Bauunternehmen detaillierte Baubeschreibungen zu verlangen. Häuslebauer können somit verschiedene Angebote vergleichen und haben bei Streitigkeiten Beweise. Außerdem müssen Baufirmen verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung machen. Auch das Widerrufsrecht wurde zu Gunsten der Verbraucher angepasst. In allen 3 reformierten Rechtsgebieten stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte als Fachanwälte auch in diesem Jahr wieder gern beratend zur Verfügung. Ihre Rechtsanwälte Schlegel, Fischer & Partner

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+++ ERNENNUNG ZUM FACHANWALT +++ Pünktlich zum Weihnachtsfest hat sich Herr Rechtsanwalt Peter Schlegel selbst beschenkt und wir freuen uns mit ihm. Er darf ab sofort zusätzlich die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" tragen. In diesem Rechtsgebiet konnte er sowohl die notwendigen theoretischen als auch praktischen Kenntnisse nachweisen. Als Spezialist steht er Ihnen hierfür in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite. Das gesamte Kanzleiteam gratuliert recht herzlich!

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Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder dafür entschieden, einen gemeinnützigen Zweck zu unterstützen und dafür auf das Versenden von Weihnachtskarten zu verzichten. Dieses Jahr ging die Spende an den Förderverein Waldhaus, der sich für die Erhaltung des gleichnamigen Tiergeheges einsetzt. Zum Abschluss eines ereignisreichen Jahres 2017 bedanken wir uns in allererster Linie bei unseren Mitarbeiterinnen, unseren studentischen Hilfskräften, aber natürlich auch bei allen Mandanten, Freunden, Bekannten und Unterstützern und wünschen allen eine besinnliche und vor allem ruhige Weihnachtszeit im Kreise der Familie sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr! Die Kanzlei bleibt über die Feiertage geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns über die bekannten Handynummern der Rechtsanwälte. Ihre Rechtsanwälte Schlegel, Fischer & Partner

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+++ FREISPRUCH AM AMTSGERICHT +++ Dass sich Spezialisierung lohnt, wurde heute wieder einmal vor dem AG Greiz deutlich. Am 2. Verhandlungstag in einer Strafsache wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass das schriftliche Gutachten, welches zunächst von einer Kollision und der Wahrnehmbarkeit dieser ausging, auf falschen Anknüpfungstatsachen beruhte. Nach entsprechender Befragung des Sachverständigen in der Verhandlung konnten die insoweit vorhanden Unklarheiten herausgearbeitet werden, sodass das Gericht letztendlich von einem abweichenden Sachverhalt auszugehen hatte, bei dem bereits eine Schadensverursachung nicht in Betracht kam. Die insoweit besuchten Fortbildungen zum Thema Kollision und Wahrnehmbarkeit haben somit bereits Früchte getragen. Erfreulich insoweit, dass das Verfahren für den Mandanten im Freispruch endete. RA Schlegel

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+++ FREISPRUCH AM AMTSGERICHT +++ Dass sich Spezialisierung lohnt, wurde heute wieder einmal vor dem AG Greiz deutlich. Am 2. Verhandlungstag in einer Strafsache wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass das schriftliche Gutachten, welches zunächst von einer Kollision und der Wahrnehmbarkeit dieser ausging, auf falschen Anknüpfungstatsachen beruhte. Nach entsprechender Befragung des Sachverständigen in der Verhandlung konnten die insoweit vorhanden Unklarheiten herausgearbeitet werden, sodass das Gericht letztendlich von einem abweichenden Sachverhalt auszugehen hatte, bei dem bereits eine Schadensverursachung nicht in Betracht kam. Die insoweit besuchten Fortbildungen zum Thema Kollision und Wahrnehmbarkeit haben somit bereits Früchte getragen. Erfreulich insoweit, dass das Verfahren für den Mandanten im Freispruch endete. RA Schlegel

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