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Huber-Greiwe-Schmid

Lindenmattenstraße 44, Freiburg, Germany
Accountant

Description

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Die Kanzlei Huber-Greiwe-Schmid berät Sie in Rechts- und Steuerfragen, erstellt Ihre Steuererklärung und Finanz- und Lohnbuchhaltung. Drei Namen, eine Geschichte – Huber-Greiwe-Schmid

1956 begann Klaus Huber seine Ausbildung zum Steuerberater in der Kanzlei seines Schwiegervaters. 1970 stieg er als Partner mit in die Sozietät ein und brachte sie mit Kompetenz und Leidenschaft maßgeblich voran. Der wachsende Klientenstamm und der Umfang der Beratungstätigkeit führten dazu, dass 1986 Egbert Greiwe als Steuerberater und Rechtsanwalt beitrat. 1994 war Michael Schmid bereits als Steuerfachangestellter in der Kanzlei tätig, legte 2002 seine Steuerprüfung ab und ist seit 2003 Partner der Kanzlei.
Klaus Huber ist 2014 in den Ruhestand getreten. Aufgrund seiner jahrelangen Arbeit und seinem Engagement ist er weiterhin namensgebend für unsere Kanzlei „Huber-Greiwe-Schmid“.

Opening Hours

Montag
07:30 - 18:00
Dienstag
07:30 - 18:00
Mittwoch
07:30 - 18:00
Donnerstag
07:30 - 18:00
Freitag
07:30 - 14:00

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Wir freuen uns sehr, dass wir Constantin Schnurr, Nachwuchsathlet in der Nordischen Kombination, als Sponsor zukünftig unterstützen dürfen. Der aus Bühlertal stammende und in Freiburg trainierende Kombinierer ist aktuell im B- Kader des Deutschen Skiverbandes und freut sich darauf, dass er bereits am kommenden Wochenende beim Sommer Grand Prix in Oberwiesenthal vom DSV nominiert wurde. Wir freuen uns mit ihm und wünschen ihm für den ersten Wettkampf dieser Saison alles Gute und viel Erfolg

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Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattung

Informationen zur neu beschlossenen Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattungen finden Sie auf unserer Hompage!

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Deutscher Ringer-Bund e.V.

Wir gratulieren unserer Kollegin Luisa Niemesch zur Nominierung zur Weltmeisterschaft 2019 in Nur Sultan (Kasachstan). Wir drücken ihr und der ganzen Nationalmannschaft die Daumen und wünschen viel Erfolg.

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Zur Verstärkung unseres jungen und motivierten Teams suchen wir ab sofort eine/n Steuerfachangestellte oder Steuerfachwirt/in (m/w/d) mit DATEV-Kenntnissen in Voll- oder Teilzeit. Ihre Aufgaben: Sie betreuen und unterstützen einen eigenen mittelständischen Mandantenkreis bei • der Finanzbuchhaltung • der Lohnbuchhaltung • der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen Wir bieten Ihnen: • ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet • flexible Arbeitszeiten • überdurchschnittliche Vergütung • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten • Arbeitsplatzsicherheit mit langfristiger Perspektive • einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz • ein Team, das auch nach der Arbeit gerne mal locker zusammensitzt oder Sport macht Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, bevorzugt per E-Mail.

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❗Neue Infos auf unserer Homepage!❗ Krankheitskosten: Wer auf die Erstattung verzichtet, geht steuerlich leer aus.. https://www.huber-greiwe-schmid.de/index.php/2019/07/16/krankheitskosten-wer-auf-die-erstattung-verzichtet-geht-steuerlich-leer-aus/

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Krankheitskosten: Wer auf die Erstattung verzichtet, geht steuerlich leer aus..

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Huber-Greiwe-Schmid's cover photo

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Ultra Bike 2019 in Kirchzarten Erfolgreiche Teilnahme unserer Kanzlei am diesjährigen Ultra Bike Marathon. Am Start waren Magdalena Schnurr, Constantin Schnurr und Michael Schmid

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Erfolgreiche Teilnahme unserer Kanzlei am diesjährigen Ultra Bike Marathon. Am Start waren Magdalena Schnurr, Constantin Schnurr und Michael Schmid
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NEU! Beim Verpflegungsmehraufwand wird es vermutlich zu einer Anhebung der Pauschalen kommen. Mehr dazu auf unserer Homepage: https://www.huber-greiwe-schmid.de/index.php/2019/06/03/dienstreise/

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Vielen Dank an den Freiburger Wochenbericht für den schönen Artikel in der heutigen Ausgabe.

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Dienstfahrräder – sie boomen!

Dienstfahrräder – sie boomen! In Deutschland stellen immer mehr Arbeitgeber ihren Angestellten Diensträder zur Verfügung. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt das Radfahren viele Vorteile. Fahrradfahren fördert die Gesundheit der Mitarbeiter, steigert die Lebensqualität, ist gut für die Umwelt und verbessert das Image des Arbeitgebers. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, so kann der geldwerte Vorteil zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils ist zu unterscheiden, ob es sich um Fahrräder bzw. Pedelecs (keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht) oder E-Bikes (Versicherungs- und Kennzeichenpflicht) handelt. Bewertung von Fahrrädern und Pedelecs: Seit dem 1. Januar 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zur privaten Nutzung steuerfrei. Voraussetzungen sind, dass dieses Dienstrad nicht der Versicherungs- und Kennzeichenpflicht unterliegt und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird. Wird es jedoch im Rahmen der Barlohnumwandlung überlassen, führt es zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Bewertung von E-Bikes Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein E-Bike zur privaten Nutzung überlassen, ist generell die 1%-Methode anzuwenden. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Homepage!

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Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn der Deutschen Meisterschaft im Ringen der Frauen für Luisa Niemesch. Der Fanclub aus der Kanzlei war auch dabei.

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