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Kanzlei Barke

Breidscheidstraße 54, Bernau, Germany
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Das OLG Brandenburg bestätigt die Möglichkeit einer verbindlichen schuldrechlichen Vereinbarung zur Ausübungseinschränkung einer dinglichen Grunddienstbarkeit wie zum Beispiel dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf einem Grundstück. Bei Fragen zu Grunddienstbarkeiten jeder Art stehen wir Ihnen rechtlich jederzeit zur Verfügung.

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Landgericht Saarbrücken sieht weiterhin den Unternehmer in der Darlegungs- und Beweislast für seine Einsparungen aufgrund Kündigung eines Werbevertrages und damit ein höheres Prozessrisiko als beim Besteller.

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In einem Schadensersatzverfahren vor dem Amtsgericht Neukölln vertritt das Gericht die vorläufige Rechtsauffassung, dass der Widerruf von einem Reparaturauftrag eines beschädigten Pkw´s auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB erfolgen kann, wenn keine ausreichende Unterrichtung über die Möglichkeit des Widerrufs erfolgt sei. Die bisher vom Gericht noch nicht entschiedende Frage ist, ob für solche Reparaturverträge nicht das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB ausgeschlossen ist, sobald es sich um eine dringende Reparatur handelt.

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Das Familiengericht Nauen kündigt an, den Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren insgesamt auszuschließen, weil die Antragsgegnerin ihren Mitwirkungspflichten bei der Auskunftserteilung trotz Zwangsgeld- und Zwangshaftanordnung nicht nachkommt.

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Im Teilungsversteigerungsverfahren vor dem Amtsgericht Strausberg wird der Trend der stark ansteigenden Grundstückspreise mit 240,- € je Quatratmeter für ein Grundstück in Bernau bei Berlin bestätigt. Sollten Sie Fragen zum Teilungsversteigerungsverfahren, insbesondere bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft haben oder eine rechtliche Vertretung wünschen kontaktieren Sie uns bitte.

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andré media group: Landgericht Saarbrücken fordert Offenlegung der Preiskalkulation Das Landgericht Saarbrücken erteilte mit Beschluss vom 31.05.2017 (Az.: 16 O 151/16) den gerichtlichen Hinweis, dass von Klägerseite weiterhin substantiierter Vortrag zur Kalkulation und zu den ersparten Aufwendungen fehlt. Hintergrund des Klageverfahrens eines Franchisenehmers der andré media Group ist die Durchsetzung des Vergütungsanspruches nach § 649 S. 2 BGB infolge der Kündigung des Werbevertrages. Nach umfangreichen Einwendungen des Beklagten, der von uns anwaltlich vertreten wird, ist das Landgericht Saarbrücken unserer Rechtsauffassung gefolgt. Das Gericht betrachtet die Klage derzeit als zu unsubstantiiert. Damit wird die Klägerin dazu verpflichtet, konkretere Angaben zu ihren Einsparungen, insbesondere zu der Preiskalkulation zu offenbaren, als bisher. Denn grundsätzlich werden von der Klägerin lediglich die Kostenpositionen aus der Schlussrechnung aufgeführt und pauschal behauptet, dass keine weiteren Kosten eingespart werden. Damit ist es dem Besteller jedoch nicht möglich, weitere Einsparungen aufzuzeigen. Sollten auch Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben bzw. verklagt werden, stehen wir Ihnen rechtlich jederzeit zu Verfügung. Rechtsanwalt Matthias Barke Kanzlei Barke in Bernau bei Berlin, Mitglied des Oderländischen Anwaltvereins www.kanzlei-barke.de Tel.: 03338 / 907480

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Im-Instoremedia GmbH Neugestaltete Werbeverträge Wie sich nunmehr im Mai 2017 zeigte, werden neue Werbeverträge für „instoreApps“ vertrieben. Dabei handelt es sich um Werbung der Kunden, die in den jeweiligen Apps der Verbrauchermärkte, so zum Beispiel von Edeka, geschaltet wird. Die Aufträge werden der im-instoremedia GmbH, die zwischenzeitlich auch im Handelsregister eingetragen ist, erteilt. Die Verträge sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ähneln dabei den Vordrucken der Franchisenehmer der andré media Group. Bisher hatte die andré media Group jedoch lediglich die Werbung in den Verbrauchermärkten als Radiospots, sogenannte instoreradio-Werbung, CartBoards und CartBoxes vermarktet. Hier scheint nunmehr eine neue Werbelücke durch einen neuen eigenständigen Anbieter gefunden worden zu sein. Bei der rechtlichen Beurteilung der Verträge dürfte es zu keinem anderen Ergebnis kommen. Auch hierbei handelt es sich um Werkverträge, die nach § 649 Satz 1 BGB jederzeit gekündigt werden können. Sollten auch Sie von einem solchen Vertrag betroffen sein und rechtlichen Rat benötigen, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

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Landgericht Hamburg lehnt eine Haftungsbeschränkung für Gefälligkeitsfahrt mit dem Pkw ab. In dem vorliegenden Fall hatte eine befreundete Person den privaten Pkw eines anderen für die gemeinsame Fahrt zu einem Festival genutzt, wobei es zu einem Verkehrsunfall auf der Autobahn kam. Eine derartige Haftungsbeschränkung im Wege der Vertragsauslegung auf der Grundlage des § 242 BGB kann nur ganz ausnahmsweise angenommen werden. Sie stellt eine künstliche Rechtskonstruktion aufgrund einer Willensfiktion dar, da sie von einem Haftungsverzicht ausgeht, an den beim Abschluss der Vereinbarung niemand gedacht hat (BGHZ 34, 355). Allein daraus, dass sich jemand aus Gefälligkeit an das Steuer eines fremden Fahrzeuges setzt und eine andere Person mitnimmt, kann die Vereinbarung des Ausschlusses einer deliktischen Haftung keineswegs gefolgert werden (BGH, Versicherungsrecht 1978, 625, NJW 1979, 414).

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Arbeitsgericht Eberswalde bestätigt die Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden. Damit gilt für den Arbeitnehmer gegebenenfalls Kündigungsschutz.

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Amtsgericht Lübben (Spreewald) gewinnt von "außen" zwar keinen Schönheitspreis, aber "innen" selten so ein mondernes Gericht gesehen. Zudem wurde Verfahren nach § 21 StGB aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis endgültig eingestellt.

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