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Apotheke im Scheck In & Oberstadt Apotheke

Fautenbacher Str. 25, Achern, Germany
Pharmacy / Drugstore

Description

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Apo Scheck-In: Tel: 07841-6728888
Oberstadt-Apo: Tel: 07841-290686

Für alle weiteren Infos auf "Seiteninfo" (links) oder "Impressum" (rechts) klicken! Ob alltägliches Einkaufen, ärtzliche Rezepte einlösen oder kleine WehWehchen: Bei uns könnt Ihr das alles unter einem Dach finden!

Die Oberstadt-Apotheke befindet sich im "Stadthaus am Wilden Mann" in Achern, nebst dem Treff 2000 Supermarkt.

Die "Apotheke im Scheck-In"-Center im Süden Acherns befindet sich gleich am Eingang des Centers, wo sich bekanntlicherweise auch der EDEKA Scheck-In neben diversen anderen Geschäften (Fotozubehör, Schuhe, Friseur, Buchhandel, Florist) befindet.

Aktuelles, eventuell Angebote, auch Dinge, die bei uns gerade ablaufen - die Möglichkeiten sind ja recht vielfältig auf dieser Plattform.

Wenn Du uns toll findest: Du weisst ja, wo der  "Gefällt mir"-Button ist. Noch mehr würde es uns freuen, wenn Du uns auch schreibst, _was_ Dir an uns gefällt - oder was nicht. Denn aus Fehlern und/oder Kritik kann Größeres erwachsen!

Und wenn Du etwas vorbestellen oder reservieren möchtest, dann schick' uns doch einfach eine Nachricht (wenn möglich mit Foto des Rezeptes) und schreib' dazu, wo und wann Du es gerne abholen möchtest!

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Der Storch bringt in naher Zukunft seine Freunde mit, daher fallen bei uns gleich mehrere Kolleginnen aus. 😕 Bist Du eine(n) PTA und/oder Apotheker(in), der/die * gerade unzufrieden bei der jetzigen Stelle oder * auf der Suche nach einer Stelle ist oder * demnächst wieder einsteigen (nach z.B. Erziehungszeit) möchte? Oder KENNST Du jemanden? Für's Vermitteln gibt's von uns 'ne Provision! 😃

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Ab sofort bei uns erhältlich! Die neue Dr. Hauschka dekorative Kosmetik. Lass' Dich von den neuen Farben und Texturen bei uns in der Apotheke im Scheck-In begeistern! 😊

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Merry Xmas! :)

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Die Teams der Oberstadt-Apotheke und Apotheke im Scheck-In (eigentlich sind wir ja nur _ein_ Team) wünschen Euch und Euren Familien eine schöne, besinnliche, freudige, nicht allzu stressige und dadurch erholsame Weihnachtszeit! :) I'm driving home for Christmas Oh, I can't wait to see those faces I'm driving home for Christmas, yeah Well, I'm moving down that line And it's been so long But I will be there I sing this song To pass the time away Driving in my car It's gonna take some time but I'll get there Top to toe in tailbacks Oh, I got red lights all around But soon there'll be a freeway, yeah Get my feet on holy ground So I sing for you Though you can't hear me When I get through And feel you near me Driving in my car I'm driving home for Christmas With a thousand memories I take look at the driver next to me He's just the same Just the same Top to toe in tailbacks Oh, I got red lights all around I'm driving home for Christmas, yeah Get my feet on holy ground So I sing for you Though you can't hear me When I get through Oh and feel you near me Driving in my car With a thousand memories I take look at the driver next to me He's just the same He's driving home, driving home CHRIS REA - Driving Home for Christmas

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Jetzt mitmachen: Jeden Tag bis zum 24.12. gibt es die Chance auf einen Gewinn bei unserem Gesund Leben Adventskalender! http://www.gesundleben-apotheken.de/adventskalender

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Aufgrund eines technischen Defekts bei UnitiyMedia ist die Oberstadt-Apotheke seit gestern früh telefonisch (und per Fax) nicht erreichbar... Wir posten es aber, sobald es wieder klappt. http://www.golem.de/news/tv-kabelnetz-telefonie-stoerung-bei-unitymedia-1611-124374.html

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Entgegen der bisherigen Praxis möchten wir an dieser Stelle einen Tabubruch begehen und über das gestrige Urteil des EuGH ein paar Dinge vornehmlich aus Sicht des Kunden/Patienten klarstellen, da in den öffentlichen Medien jede Menge Unwissenheit herrscht und Falschaussagen gemacht werden (selbst von der dpa). Wer mag, kann dies auch gerne teilen. Je mehr dies lesen, desto besser. Worum geht es bei dem gestrigen Urteil des EuGH? Eigentlich nur darum, dass _ausländische_ Internetapotheken bei _verschreibungspflichtigen_ Arzneimittel (also NICHT Aspirin® und Co.) den Preis frei gestalten dürfen. Für Apotheken in Deutschland (eben auch _inländische_ Internetapotheken) ändert sich erst mal nichts! Womit wird das Urteil begründet? Lapidar gesagt: Versender haben nicht die Möglichkeit, während der Arzneimittelabgabe zu beraten, deswegen haben sie einen Nachteil. Diesen Nachteil dürfen sie nun mit Rabatten ausgleichen. Endlich ein Ende der Apothekenpreise? Die sprichwörtlichen „Apothekenpreise“ beziehen sich eigentlich nur auf NICHT verschreibungspflichtige Arzneimittel. Auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt aufgrund der ArzneimittelPreisVerordnung (AmPreisV), dass ausgehend vom Herstellerpreis der Großhandel und dann die Apotheke jeweils einen fix festgelegten Aufschlag erheben, welcher dann zu dem bundesweit einheitlichen Arzneimittelpreis führt. Hierzu weiter unten mehr. Die „Apothekenpreise“ tangiert dieses Urteil damit in erster Linie nicht. Es geht doch jetzt um Rabatte. Wie hoch und worauf? Da die verschreibungspflichtigen Arzneimittel in aller Regel nicht von den Patienten selber bezahlt werden, beziehen sich die Rabatte in der Regel auf die Zuzahlungen. Diese könnten minimiert oder maximal erlassen werden. Patienten, die ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel selber bezahlen müssen, könnten Rabatte in gleicher Höhe erhalten. Wie gesagt, aber NUR von _ausländischen_ Internetapotheken. Und die deutschen Apotheken? Dürfen die keine Rabatte geben? Für uns gilt nach wie vor die ArzneimittelPreisVerordnung. Das EuGH-Urteil stellt daher weder Fairness noch Chancengleichheit her. Was ist, wenn ich bei einer Privaten Krankenkasse versichert bin? Wenn die ausl. Internetapotheke Rabatte auf die verschreibungspflichtigen Arzneimittel gibt, dann muss sie konsequenterweise auch die rabattierten Preise auf die Privatrezepte bedrucken. Ansonsten würde der Privatpatient bei Erstattung unter Umständen mehr von der PKV zurückerhalten, als er gezahlt hat und damit erneut profitieren. Dies ist jedoch ganz klar Versicherungsbetrug. Und wenn ich bei der Gesetzlichen Krankenkasse versichert bin? Hier gilt ähnliches bezügl. Versicherungsbetrug. Zunächt einmal folgende ganz wichtige Information: Zuzahlungen werden von allen Apotheken kassiert und an die Krankenkassen WEITERGEREICHT. Apotheken verdienen NICHTS an Zuzahlungen. Weder vor Ort noch im Versand. Nehmen wir jetzt mal an, die ausl. Internetapotheke verzichtet auf die Zuzahlung. Dann müsste sie den Medikamentenpreis um die entgangene Zuzahlung vermindern und den so verminderten Betrag der GKV in Rechnung stellen. Was, wenn ich von der Zuzahlung befreit bin? Dann ändert sich nach jetzigem Kenntnisstand selbst bei den ausländischen Versendern nichts, denn man kann nicht mehr Rabatt erhalten als Nichts zu zahlen. Und wenn ich noch nicht befreit bin, es aber vorhabe? Wenn die ausländische Internetapotheke die Zuzahlungen rabattiert, dann dauert es faktisch länger, bis die zu erreichende Zuzahlungshöchstgrenze (bei „Chronikern“ 1% des Jahresbruttoeinkommens) erreicht ist. Man hätte dann zwar für den Augenblick etwas gespart, letzen Endes zahlt man jedoch genau so viel. Da es jedoch bereits in der Vergangenheit Fälle gab, dass die ausl. Internetapotheke dem Kunden die erlassenen oder verminderten Zuzahlungen (gab es früher schon, daher ja das EuGH-Urteil) voll ausgewiesen haben, wurden die Patienten früher befreit, obwohl sie die Zuzahlungshöchstgrenzen noch gar nicht erreicht hatten => Versicherungsbetrug. Warum ist das Urteil so brisant? Weil damit das reale Risiko besteht, dass das deutsche Gesundheitssystem gegen die Wand gefahren wird. Dies ist keine Übertreibung. Wieso kann das Urteil unser immerhin bestes Gesundheitssystem der Welt zerstören? Die ersten, die mit dem EuGH-Urteil ein Problem haben werden, sind die inländischen Internetapotheken. Die sind de facto nun schlechter gestellt und werden dagegen klagen. Sobald ein Gericht urteilt, dass dies stimmt, muss die deutsche ArzneimittelPreisVerordnung für alle Apotheken gekippt werden. Das geschieht vielleicht nicht gleich in erster Instanz, aber es wird passieren. Dann hieße es, dass auch inländische Apotheken (sowohl Internet- als auch Vor-Ort-Apotheken) Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben können. Für den Kunden ist das in erster Linie gut, solange es sich um Rabatte handelt. Eine Freigabe der Arzneimittelpreise kann jedoch auch bedeuten, dass der Preis nach OBEN geht, und zwar faktisch bereits seit gestern (bei den ausländischen Internetapotheken)! Wer auf die freie Marktwirtschaft setzt, der muss auch konsequent zustimmen, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen können. Bedeutet: In Krisenzeiten kann z.B. ein schwer zu beschaffendes Arzneimittel theoretisch das Mehrfache des jetzigen Preises kosten! Damit ist das Urteil aus mehreren Gründen schlecht: Erstens ist kaum damit zu rechnen, dass die Krankenkassen ab jetzt schon dicke sparen werden und vor allem: dass die Krankenkassenbeiträge damit runter gehen. Zweitens wird auf lange Sicht damit für die Kunden und Patienten eine kurzfristige Arzneimittelbeschaffung schwieriger. Jaja, das viel propagierte Apothekensterben? Schon jetzt ist es extrem schwer, Nachfolger für kleine oder ältere Apotheken zu finden. Einerseits fehlt es an Nachwuchs-ApothekerInnen, andererseits möchten immer weniger das wirtschaftliche und persönliche Risiko eingehen und sich daher nicht verselbstständigen. Immerhin bedeutet eine Apothekenübernahme oder -Neugründung eine Verschuldung (da steht man sehr schnell mit über 200.000,- Euro in der Kreide), zudem haftet jeder Apothekeninhaber persönlich für alles, was in seiner Apotheke und damit dem Patienten passiert. In aller Regel kann man als Apothekeninhaber auch von den üblichen Arbeits- und Urlaubszeiten nur träumen (60 bis 80-Stunden-Wochen sind nicht selten!). Und wenn’s blöd läuft: Das alles zu einem Unternehmerlohn von unter 2000,- Euro im Monat für einen Akademiker mit einem mind. 5-jährigen Studium mit 3 Staatsexamina. Dies führt unweigerlich jetzt schon zur Abnahme der Apothekenzahl. Aktuell sind es ziemlich genau 20.000 deutschlandweit, so viele (oder wenige) wie vor 25 Jahren! Würden wir nun in den Preiskampf mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel getrieben, dann geht’s rapide bergab. Nicht in der City, wo es dann wahrscheinlich immer noch 3 statt 5 Apotheken nebeneinander in einer Straße geben wird, aber auf dem Land, da wird’s eng… Was kümmert mich das Apothekensterben? Ist doch schließlich Marktbereinigung. Prinzipiell richtig. Ist ja auch schließlich jeder mehr-oder-weniger egoistisch (wogegen jetzt nichts einzuwenden ist). Wenn jedoch auf dem Land immer weniger Apotheken existieren werden, dann hat dies auch zur Folge, dass die notdiensthabenden Apotheken immer weiter auseinander liegen werden. In einigen Gegenden oder an manchen Tagen ist es jetzt schon fast unzumutbar für Patienten, nachts oder sonntags die notdiensthabende Apotheke aufzusuchen. Sowohl in der Großstadt als auch auf dem Land. Warum sollte das Erlassen der Zuzahlung zum Apothekensterben führen? Sind doch eh nie mehr als 10,- Euro… Hier kommen wir nochmal zurück zum eingangs erwähnten Punkt der Apothekenpreise. Die Hersteller können ihre Preise eigentlich selbst frei gestalten, aufgrund gesetzlicher Vorgaben machen sie dies aber immer in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Es gilt laut ArzneimittelPreisVerordnung: Herstellerabgabepreis (HAP) + 3,15% + €0,70 = Großhandelsabgabepreis = Apothekeneinkaufspreis (AEP). Großhandelsabgabepreis (AEP) + 3% + €8,35 + €0,16 + 19% MwSt. = Apothekenverkaufspreis (AVP). Vom AVP muss jede Apotheke €1,77 pro Packung und die vom Kunden gezahlte Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse erstatten. Damit ist die Marge der Apotheke festgelegt auf 3% + €6,58 pro Packung. Der durchschnittliche Einkaufspreis verschreibungspflichtiger Arzneimittel lag 2015 in Baden-Württemberg bei 53,30 Euro. 3% hiervon sind demnach €1,60. Nun zurück zur Frage: Eine deutsche Apotheke könnte daher maximal einen durchschnittlichen Rabatt in Höhe von €8,18 pro Packung geben. Darüber hinaus legt sie drauf. Aber es sind doch so viele Arzneimittelpackungen, die die Apotheken abgeben…? Da eine deutsche Vor-Ort-Apotheke einen gesellschaftlichen Auftrag mit vielen Verpflichtungen hat, muss sie diese ja auch irgendwie bezahlen. Von Mitarbeitern und Miete, Strom, Wasser etc. mal ganz zu schweigen. Bisher können die meisten Apotheken defizitäre Aufgabengebiete wie Notdienst oder Rezepturen noch quersubventionieren. 2015 haben alle Apotheken in Baden-Württemberg durchschnittlich 2332 Packungen pro Monat bei der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet und damit €19065,52 monatlich an Rohertrag gehabt. Ob das viel ist oder nicht, das kann sich jeder anhand folgender Tatsache jeder selber ausdenken: Es reicht in der Regel nicht einmal, um die Personal- und Mietkosten zu decken. Dass Apotheker sich eine „goldene Nase verdienen“ ist im Übrigen in aller Regel schlichtweg falsch. Die „fetten Jahre“ sind schon lange vorbei, allerdings haben einige Apothekeninhaber gut vorgesorgt und können aufgrund von z.B. Immobilien (Mieteinnahmen) weiterhin „überleben“. Zudem ist es so, dass in vielen Apotheken der Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der fehlende Rohertrag aus obiger Rechnung ausgeglichen wird. Paradoxerweise ist es bei Apotheken in starker Lauflage und mit vielen Arzneimittelangeboten genau andersrum: hier subventioniert der Rohertrag mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die fehlende Marge der Angebotsartikel. Wenn von dem, was pro Packung übrig bleibt, noch Rabatt gegeben werden muss, dann funktioniert obige Subventionierungsgeschichte sowohl in die eine- als auch andere Richtung nicht mehr. Und das alles aufgrund der paar Euro, die man bei der ausländischen Internetapotheke spart. Also doch freie Preisbildung gemäß freier Marktwirtschaft? Zwangsläufig hieße das eben, dass Arzneimittel eben auch teurer werden können, damit die Marge stabil bliebe. Dies haben die Richter im EuGH-Urteil zwischen den Zeilen auch so argumentiert (Stichwort: Chance für Apotheken in dünn besiedelten Gebieten). Ob das im Sinne der Kunden/Patienten und Krankenkassen ist, wagen wir zu bezweifeln. Nochmal zu den Krankenkassen: Warum würden diese bei freier Preiskalkulation kaum sparen? Neben der Annahme, dass die Preise auch nach oben gehen können, gibt es eine ganz wichtige Tatsache: An den GKV-Gesamtausgaben für 2015 (es waren 213,56 Mrd. Euro) entfielen 14,9% auf Arzneimittel. Von diesen 14,9% waren nur 15,3% Apothekenmarge. Diese 15,3% entsprechen einer Summe von rund 4,87 Mrd. Euro. Im Klartext: Würden alle Apotheken maximal Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben, dann würden sich die GKV-Ausgaben um gerade einmal 4,87 Mrd. Euro vermindern (zur Erinnerung: Die Ärzte erhalten ab 2017 eine Honorarerhöhung von 1 Mrd Euro!). Oder mit anderen Worten: Hätte Deutschland vom 31.12.2016 auf den 01.01.2017 keine einzige Apotheke mehr, dann würden die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkasse nach jetziger Berechnung um nur 1,8% weniger werden. Aufgrund weniger Euros Ersparnis der ausländischen Internetapotheken ließen sich also auch kaum die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen begrenzen. Was ist also der Ausweg? So blöd es für den Kunden/Patienten klingt: Nicht bei ausländischen Internetapotheken bestellen, sondern das Rezept in der Apotheke vor Ort einlösen. Wie kann ich aber dennoch sparen? Es gibt bereits jetzt Möglichkeiten, bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu sparen. Wenn man selber zahlen muss (Privatversichert), dann sowohl bei der PKV als auch in der Apotheke einfach nach günstigen Generika (das sind Nachahmerprodukte zum kleinen Preis) oder sogenannten Importen fragen. Gesetzlich Versicherte können fragen, ob es zuzahlungsbefreite Generika ihrer Medikamente gibt und ob diese abgegeben werden können (unter Umständen ist eine Änderung des Rezeptes nötig!). Damit kann faktisch mehr gespart werden als bei ausländischen Internetapotheken seit gestern. An dieser Stelle sei daher nochmal darauf hingewiesen, dass eine Preisbindung eben auch Kunden zu Gute kommen kann: Je mehr eine Apotheke an verschreibungspflichtigen Arzneimittel verdient, desto weniger ist sie auf Zusatzgeschäfte angewiesen. Dann können die sprichwörtlichen „Apothekerpreise“ auch „Angebotspreisen“ weichen. Es lohnt sich also, die Apotheke vor Ort zu unterstützen. Zahlen, Daten und Fakten entstammen der offiziellen Mitteilungen von: BMG, ABDA & VSA München

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Deutschland feiert den 26. Jahrestag der Deutschen Einheit und wir unser mittlerweile DREIJÄHRIGES Bestehen! :) Und Ihr seid dabei: VON MORGEN AN BIS ZUM SAMSTAG, 15.OKTOBER GEBEN WIR EUCH 10% RABATT AUF ALLES, WAS WIR DA HABEN UND NICHT VERSCHREIBUNGSPFLICHTIG IST!!! :) (Rabatt wird automatisch an der Kasse abgezogen)

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Jetzt bei uns: 2 Beratungswochen Asthma & COPD Vom 26.09. bis 07.10.2016 Du hast Beschwerden beim Atmen? Bei unseren Beratungswochen erfährst Du alles Wichtige zu den Themen Asthma und COPD. Wir geben Dir individuelle Tipps und zeigen Dir, wie Du Deinen Alltag aktiv gestalten kannst. Wir vom Team der Apotheke im Scheck-In beantworten Dir gern alle Fragen zu diesem Thema.

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Jetzt an die kommende Grippe denken! Der Sommer klingt so langsam aus und die Tage werden kürzer und kälter. Quasi unaufhaltsam beginnt damit die nächste Erkältungssaison ("Des einen Freud'...") Man kann aber vorbeugen und sich zumindest vor der echten Grippe (Influenza) schützen: per Grippeschutzimpung! NEU IST DIESES JAHR, DASS DIE NASALE IMPFUNG für Kinder ab 2 bis 18 Jahren von der (gesetzlichen) Kasse übernommen wird! Wer also als Sub-Erwachsener keine Lust auf den Pieks hat, kann sich die Impfung durch die Nase verordnen lassen. Fragen? Frag' uns oder deinen Arzt! ;)

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Letzte Chance! Nur noch diese Woche (bis zum 17.09.2016) könnt Ihr bei jedem rezeptfreien Voltaren Produkt 1€ sparen. Einfach vorbeikommen, wir ziehen Euch den Euro automatisch ab!

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